Hallo,
ich habe privat ein Notebook verkauft und der Käufer möchte folgenden Vertrag von mir ausgefüllt haben:
http://www.steffensiebert.de/photo/kvertrag.html
Ich habe statt dessen Privat ein Schreiben aufgesetzt mit folgendem Schlusssatz:
Da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie oder Rücknahme
gewähren. Das Notebook befindet sich in einwandfreiem Zustand (technisch und optisch) und
besitzt noch Herstellergarantie.
Kann ich das Schreiben aus dem Internet unterschreiben, oder reite ich mich da irgendwo mit der Garantie rein? Was genau braucht man bei einem solchen Privatverkauf??
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Privater Kaufvertrag, was beachten
13. April 2011
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Frage vom 13. April 2011 | 16:56
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 6x hilfreich)
Privater Kaufvertrag, was beachten
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 14. April 2011 | 00:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
quote:
Das Notebook befindet sich in einwandfreiem Zustand (technisch und optisch) und
besitzt noch Herstellergarantie.
Da zähle ich ja schon einmal 3 Garantien die du gibst...
Im übrigen sollte man auch die Gewährleistung ausschließen und nicht nur die Garantie.
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