Privater Verkäufer von eBay Kleinanzeigen versendet bezahlte Ware nicht

26. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)
Privater Verkäufer von eBay Kleinanzeigen versendet bezahlte Ware nicht

Guten Abend,

„leider" muss ich mich mit einem Problem erneut an das Forum wenden.

Ich habe letzten Mittwoch 2 Artikel von einem Angebot erworben, welches eigentlich als Gesamtkonvolut verkauft werden sollte.

Der private Verkäufer und ich hatte lediglich Kontakt über Kleinanzeigen. In dem Gespräch - welches natürlich komplett gesichert ist - wurden wir uns über einen Kaufpreis einig und vereinbarten eine Zahlung über Paypal. Leider ist mir hier -auch wenn es mir eh keiner glaubt - aus Versehen der Fehler unterlaufen die Überweisung als privat statt geschäftlich durchzuführen.

Der Verkäufer bestätigte den Erhalt und schrieb mir, dass die Artikel am Donnerstag Versand werden sollten. Den ganzen Donnerstag erhielt ich keine Rückmeldung. Am Freitag schrieb er dann, dass er es aufgrund von familiären Umständen nicht geschafft habe und es am Samstag machen würde. Am Samstag erhielt ich dann nach Rückfrage, dass er es aufgrund eines Todesfalles erneut nicht geschafft habe. Er würde es aber Montag oder Dienstag machen. Am Montag Vormittag schrieb er mir, dass das Paket im Laufe des Tages versenden würde. Auf meine Nachfrage nach der Sendungsnummer und ob er es versendet habe, kommt erneut keine Reaktion. Schreibt man ihm jedoch auf eine andere Anzeige, kommt sofort eine Reaktion.

Auch wenn ich (falls die Situation mit dem Todesfall stimmt) ein sehr verständnisvoller Mensch bin, finde ich das Verhalten nicht seriös und alles andere als vertrauenswürdig. Daher wollte ich mich nur mal vorab erkundigen was meine Möglichkeiten und Rechte sind?

Gibt es irgendwelche Fristen die ich einhalten muss bevor ich vom Kauf zurücktrete? Und wie müsste ich diesen Rücktritt formulieren? Gibt es eine Frist die ich ihm zur Rückerstattung geben muss? Falls ich die Polizei einschalten will, wegen was müsste ich ihn anzeigen? Betruges?

Für eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.




32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41087x hilfreich)

Zitat (von Arbeiter1987):
Gibt es irgendwelche Fristen die ich einhalten muss bevor ich vom Kauf zurücktrete?
Zitat (von Arbeiter1987):
Gibt es eine Frist die ich ihm zur Rückerstattung geben muss?

Die Frist muss angemessen sein, was sie in der Regel ist, wenn sie 14 Tage beträgt.
Die Zustellung sollte mit Zustellnachweis erfolgen.



Zitat (von Arbeiter1987):
Falls ich die Polizei einschalten will, wegen was müsste ich ihn anzeigen?

Wegen des Sachverhaltes. Die §§ suchen die dann schon selber raus.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten Morgen,

danke für die Antwort.

Also kann ich ihm jetzt einfach ganz normal schreiben, dass ich vom Kauf bzw. -vertag zurücktrete und mein Geld innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückverlange?

Sollte man auch dazu schreiben, dass - wenn er dem nicht nachkommt - man den Sachverhalt bei der Polizei zur Anzeige bringt und einen Anwalt mit der Vertretung der rechtlichen Interessen beauftragt?

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von Arbeiter1987):
einfach ganz normal schreiben
Keine Ahnung was du unter "normal" verstehst, aber Harry hat hier eindeutig einen Zustellnachweis erwähnt. Das wäre mindestens ein Einschreiben.
Zitat (von Arbeiter1987):
man den Sachverhalt bei der Polizei zur Anzeige bringt und einen Anwalt mit der Vertretung der rechtlichen Interessen beauftragt?
Wäre sinnvoll die Konsequenzen einer Weigerung aufzuzeigen

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Keine Ahnung was du unter "normal" verstehst, aber Harry hat hier eindeutig einen Zustellnachweis erwähnt. Das wäre mindestens ein Einschreiben.


Mit „normal" meine ich den Text an sich in dem ich ihm mitteile vom Kauf zurückzutreten.

Leider habe ich keine postalische Anschrift. Weiß nur durch Facebook wo er arbeitet. Daher bleibt mir nur der Weg über eBay Kleinanzeigen, E-Mail und eventuell MMS.

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von Arbeiter1987):
eBay Kleinanzeigen, E-Mail und eventuell MMS.
Das ist nicht nachweislich. Das heißt dass bei Verstreichung der Frist und ohn Zugangsnachweis kein Verzug ausgelöst wird. Das heißt man hat keine Rechtsgrundlage die Anwaltskosten als Verzugsschaden vom Verkäufer zu fordern.

Zitat (von Arbeiter1987):
Mit „normal" meine ich den Text an sich in dem ich ihm mitteile vom Kauf zurückzutreten.
du kannst ja mal was Ausformulieren und hier zur Diskussion reinstellen.

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5905 Beiträge, 2604x hilfreich)

Zitat (von Arbeiter1987):
Also kann ich ihm jetzt einfach ganz normal schreiben, dass ich vom Kauf bzw. -vertag zurücktrete und mein Geld innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückverlange?


Nein. Du musst erst einmal eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

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#7
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Arbeiter1987):
eBay Kleinanzeigen, E-Mail und eventuell MMS.
Das ist nicht nachweislich. Das heißt dass bei Verstreichung der Frist und ohn Zugangsnachweis kein Verzug ausgelöst wird. Das heißt man hat keine Rechtsgrundlage die Anwaltskosten als Verzugsschaden vom Verkäufer zu fordern.


Hättest du eine Idee wie man die Adresse auf legalem Wege rausbekommt? Ich hätte zwar die Möglichkeit über einen bekannten Polizisten diese zu ermitteln, denke nur nicht, dass dies gerade rechtlich verwertbar wäre.

Ein Vorlage habe ich nun noch nicht, ich würde ihm halt schreiben, dass ich vom Kauf zurücktrete da er die von mir bezahlten Waren auch nach mehrfacher Ankündigung nicht versendet hat. Daher bitte ich ihn die vollständige Bezahlung innerhalb von spätestens 14 Tagen an mich rückzuerstatten. Sollte er dies nicht tun, werde ich dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und einen Anwalt mit der Vertretung meiner rechtlichen Interessen beauftragen.

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#8
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Nein. Du musst erst einmal eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.


Ach das auch noch? Oh ok. Also kann ich nicht bereits jetzt vom Kauf zurücktreten? Ich dachte in den ersten 14 Tagen kann man dies...

Nur was wäre eine angemessen Frist? Er hat bereits 3 vereinbarte Versandtermine nicht eingehalten, obwohl ich ihm sagte dass ich den Artikel für diese Woche benötige. Auch direkt nach Bestätigung des Geldeinganges schrieb er, dass die Ware morgen (letzten Donnerstag) zur Post geht.

-- Editiert von Arbeiter1987 am 27.10.2020 08:11

-- Editiert von Arbeiter1987 am 27.10.2020 08:13

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Nein. Du musst erst einmal eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Stimmt. Ich war de rMeinung ich hätte eine aktive Weierung des vk oben gelesen, dann wäre eine Fristentsetzung entbehrlich. Habe mich verlesen. Danke für den Hinweis happy.

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#10
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok. Gut zu wissen. Ich dachte es hätte ausgereicht, dass er 3 mal den Termin nicht gehalten hat.

Würde es denn ausreichen, wenn ich ihn schreibe, dass ich gerne einen verbindlichen Versandtermin hätte? Oder was wäre eine ausreichende Frist die ich stellen sollte? Habe gerade nur mal kurz gegoogelt, da stand etwas von 2-3 Werktage als „Bearbeitungszeit" für das versenden reichen aus?

Und wie lange sollte ich auf eine Antwort warten?



-- Editiert von Arbeiter1987 am 27.10.2020 09:08

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#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von Arbeiter1987):
dass ich gerne einen verbindlichen Versandtermin hätte?
Nein. Du forderst zur Lieferung auf. Sonst kommt er noch auf die Idee dir einen verbindlichen Versandtermin im April nächsten Jahres zu nennen. Das bringt dich auch nicht weiter.

Zitat (von Arbeiter1987):
Oder was wäre eine ausreichende Frist die ich stellen sollte?
14 Tage, siehe #1

Zitat (von Arbeiter1987):
Und wie lange sollte ich auf eine Antwort warten?
Die ganze Frist hinweg..

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#12
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok. Man ist das alles kompliziert.

Also schreibe ihm „.. ich fordere dich hiermit auf, die von mir bezahlten waren unverzüglich zu versenden." und erwähne die 14 Tage nicht? Oder soll ich diese doch erwähnen?

Und falls er dies dann nicht tut, kann ich dann auch noch vom „Kaufvertrag" zurücktreten nach Ablauf dieser weiteren 14 Tage? Oder ist dann eine Frist für einen Rücktritt abgelaufen?

-- Editiert von Arbeiter1987 am 27.10.2020 09:38

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#13
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von Arbeiter1987):
Oder soll ich diese doch erwähnen?
Natürlich. du gibts ihm eine angemessen Frist 14 Tage zur Versendung der Ware. In deinem jetzigen Text ist es unverzüglich. Das ist nicht angemessen und auch unbestimmt. Nimm ein Datum

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#14
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 758x hilfreich)

Du kannst bereits jetzt für den erfolglosen Ablauf der Frist ankündigen, vom Vertrag zurückzutreten. Eine erneute Frist ist nicht nötig.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Tut mir leid wenn ich nochmal nachfrage, aber man kann es nicht also „verbindliche Aussage" des VK ansehen, wenn dieser nach Erhalt der Zahlung bestätigt/angibt die Ware am nächsten Werktag zu versenden? Auch wenn die beiden danach genannten Versandzeitpunkte nicht eingehalten werden, „muss" ich ihm dennoch eine weitere Frist von weiteren 14 Tagen einräumen?

Ist es mir nach Ablauf dieser Frist möglich den Kaufvertrag zu widerrufen, obwohl die 14 tägige Frist (bezogen auf das Kaufdatum) abgelaufen ist?

Gibt es keine andere Möglichkeit den Kauf bereits jetzt zu widerrufen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Du kannst bereits jetzt für den erfolglosen Ablauf der Frist ankündigen, vom Vertrag zurückzutreten. Eine erneute Frist ist nicht nöt


Ok also schreibe ihm zur Aufforderung dazu, dass wenn er nicht innerhalb dieser Frist liefert ich vom Kaufvertrag zurücktrete, mein Geld zurück haben will und wenn er dies nicht macht ich zum Anwalt und zur Polizei gehe. Und damit wäre ich dann rechtlich auf der sicheren Seite?

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#17
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 36x hilfreich)

Es ist ja auch eine bekannte Masche, dass Verkäufer ahnungslose Käufer überreden, bei PayPal mit "Familie und Freunde zu bezahlen, so dass der Käufer keinen Käuferschutz von PayPal bekommt. Versendet wird dann meist natürlich nicht. Falls dem doch so war, kannst du schon mal von Betrug ausgehen, falls nicht, würd ich einfach noch etwas warten, letzten Mittwoch ist ja noch nicht allzu lange.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von crofan):
Es ist ja auch eine bekannte Masche, dass Verkäufer ahnungslose Käufer überreden, bei PayPal mit "Familie und Freunde zu bezahlen, so dass der Käufer keinen Käuferschutz von PayPal bekommt. Versendet wird dann meist natürlich nicht. Falls dem doch so war, kannst du schon mal von Betrug ausgehen, falls nicht, würd ich einfach noch etwas warten, letzten Mittwoch ist ja noch nicht allzu lange.


Mit dem Warten hätte ich prinzipiell keine Probleme. Was jedoch für mich garnicht geht, ist es das „Versandversprechen" drei mal nicht einzuhalten und jetzt in keinster Weise auf Rückfragen zu reagieren - jedoch auf Anfragen die nicht von mir kommen - sofort zu antworten.

Daher ja auch meine Ergänzungsfrage ob es nicht möglich ist aus anderen Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten? Man kann ja i.d.R. einen Kaufvertrag innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Arbeiter1987):


Mit dem Warten hätte ich prinzipiell keine Probleme. Was jedoch für mich garnicht geht, ist es das „Versandversprechen" drei mal nicht einzuhalten und jetzt in keinster Weise auf Rückfragen zu reagieren - jedoch auf Anfragen die nicht von mir kommen - sofort zu antworten.

Daher ja auch meine Ergänzungsfrage ob es nicht möglich ist aus anderen Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten? Man kann ja i.d.R. einen Kaufvertrag innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen oder?


Ja, das geht allerdings nur bei gewerblichen Verkäufern, das scheint hier ja leider nicht der Fall zu sein. Also da bleibt wohl leider erstmal nur warten und hoffen bzw. wie andere schon geschrieben hatten, könnte man eine Frist (2 Wochen) zur Erfüllung der Lieferung setzen. Danach könnte man bei Nichterfüllung dann vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich würde aber erstmal dem Verkäufer allerdings auch ohne Frist noch ein paar Tage Zeit geben, es gibt auch Leute, die stellen sich sonst extra quer. Der Verkäufer scheint ja sowieso nicht allzu zuverlässig zu sein, ob der dann so einfach das Geld bei einer Nichterfüllung überweist, kann man auch nur hoffen.

Du könntest natürlich mal anfragen, ob man den Kauf rückgängig machen kann, vielleicht lässt sich der Verkäufer ja darauf ein. Rechtlich gesehen wäre er aber nicht dazu verpflichtet.

-- Editiert von crofan am 27.10.2020 11:46

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#20
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich denke mal es macht auch keinen Unterschied, dass der Verkäufer NICHT den üblichen Passus „unter Ausschluss" jeglicher Gewährleistung unter die Anzeige gesetzt hat.

Aber wenn ich ihm diese Frist setze und dann „androhe" vom Kaufvertrag zurückzutreten, zur Polizei und zum Anwalt zu gehen, bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?

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#21
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 73x hilfreich)

setz ihn, wie mehrfach geschrieben, eine angemessene Frist zur Erfüllung des Kaufvertrages

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok. Könnte ich ihm im Vorfeld auch schreiben, dass es mein Wunsch wäre den Kauf abzubrechen und ihn bitten mir das Geld zurückzuschicken? Sozusagen aus Kulanz. Und wenn er darauf dann nicht reagiert ihn aufzufordern die Ware zu verschicken?

Oder hätte dieser Vorschlag negative Folgen für mich?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Arbeiter1987):
Ich denke mal es macht auch keinen Unterschied, dass der Verkäufer NICHT den üblichen Passus „unter Ausschluss" jeglicher Gewährleistung unter die Anzeige gesetzt hat.

Aber wenn ich ihm diese Frist setze und dann „androhe" vom Kaufvertrag zurückzutreten, zur Polizei und zum Anwalt zu gehen, bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?


Ja, rechtlich gesehen wäre das der richtige Weg, die Zustellung der Frist sollte aber nachweisbar, also per Einschreiben erfolgen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von crofan):
Ja, rechtlich gesehen wäre das der richtige Weg, die Zustellung der Frist sollte aber nachweisbar, also per Einschreiben erfolgen.


Die Anschrift habe ich leider nicht. Nur die Email-Adresse von paylpal und das Gespräch über eBay Kleinanzeigen. Ich denke mal sich die Adresse über Kontakte bei der Polizei oder dem Anruf bei dem Bekannten Arbeitgeber zu besorgen, wäre nicht so rechtens....

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 73x hilfreich)

Wenn du den Arbeitgeber kennst, würde ich an die Arbeitsstelle zu seinen Händen das Einschreiben schicken.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie sieht die (Rechts)lage aus wenn er mir sagt er hätte es verschickt, mir jedoch auf Nachfrage keine entsprechende Sendungsnummer, Quittung oder das Transportunternehmen mitteilt?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41087x hilfreich)

Zitat (von Arbeiter1987):
Wie sieht die (Rechts)lage aus wenn er mir sagt er hätte es verschickt, mir jedoch auf Nachfrage keine entsprechende Sendungsnummer, Quittung oder das Transportunternehmen mitteilt?

Er muss es beweisen - wie er das macht ist seine Wahl. Kann auch durch Zeugen sein.



Zitat (von Arbeiter1987):
Ich denke mal sich die Adresse über Kontakte bei der Polizei

Ziemlich illegal - und kein Polizist wird einfach so seinen Beamtenstatus riskieren ...



Zitat (von Arbeiter1987):
oder dem Anruf bei dem Bekannten Arbeitgeber zu besorgen,

Das Anfragen ist durchaus erlaubt. Nr bei der Wortwahl muss man vorsichtig sein, da sollte man nichts negatives sagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Arbeiter1987
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Ratschläge bisher.

Mittlerweile hat er dann doch mal reagiert und mir gesagt, dass das Paket versendet worden sein soll und auf dem Weg sei. Auf meine Bitte mir dann doch die Sendungsnummer o.Ä. zukommen zu lassen, kam (Überraschung) nichts.

Natürlich gehe ich jetzt dennoch erstmal davon aus, dass er es wirklich Versand hat und werde bis Freitag auf die Lieferung warten.

Nun hätte ich jedoch noch eine Frage. Für den Fall, dass das Paket nicht ankommt, ändert sich was - da er ja gesagt hat er hätte es Versand - an der oben besprochen Aufforderung mir das Paket innerhalb einer Frist von 14 Tagen zuzustellen? Oder muss ich dies nun in irgendeiner Form umändern/anpassen?

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41087x hilfreich)

Zitat (von Arbeiter1987):
Für den Fall, dass das Paket nicht ankommt, ändert sich was - da er ja gesagt hat er hätte es Versand - an der oben besprochen Aufforderung mir das Paket innerhalb einer Frist von 14 Tagen zuzustellen?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von Arbeiter1987):
kam (Überraschung) nichts.
Ist eine Übermittlung der Sendungsnummer vertraglich vereinbart?

Zitat (von Arbeiter1987):
Für den Fall, dass das Paket nicht ankommt, ändert sich was
Ich bringe mal ganz kurz an, dass du das Versandrisiko trägst. Wenn der Vk also den Versand in irgendeiner Form nachweisen kann und die Ware verloren gegangen ist, hast du Pech gehabt..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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