Privater kauf von Möbeln

6. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Xpro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privater kauf von Möbeln

Sehr geehrte Community,

meine Freundin und Ich haben ein riesen Problem.

Wir waren zu Möbel besichtigung am Donnerstag den 28.10.10
bei einer Freundin ihrer ehemaligen Lehrerin. Diese hat uns dann irgendwie Ihre Möbeln aus der Praxis und so weiter aufgeschwatzt... für einen Gesamtwert von Rund 1500 Euro.

Meine Freundin hatte dafür auch Unterschrieben und ich jedoch nicht, aber es geht ja um uns beide... Jetzt hat sich die Sachlage leider verändert... denn meine Freundin war bis vor kurzem (also letzte Woche) in der Lehre.

Aufgrund einer 3 Wöchigen Krankheit (Herzmuskelentzündung) hatte sie Jedoch diesen Montag ihre Kündigung im Briefkasten. Die Kündigung war Fristlos da Sie noch in der Probezeit war.

Und ich bin angestellter Verkäufer auf Teilzeit also 20 Stunden in der Woche.

Durch das Hauptsächliche Kündigungsproblem mussten wir der Privatperson absagen und diese ist jetzt richtig Verärgert und meint Ihr ist das egal... Wir haben Unterschrieben und wir müssen es nehmen... Aber laut meinem Kenntnisstand haben wir eine 2 Wöchige Wiederrufsfrist oder nicht ?

Wir müssen da echt dringend raus.

Und es war kein schriftlich aufgesetzter Vertrag sondern einfach nur ein Zettel wo meine Freundin draufgeschrieben hat dass wir die Möbel nehmen..

Hoffe auf eine positive Antwort Ihrerseits...

Mit freundlichen Grüßen

Xpro

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Xpro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich komme aus dem Einzelhandel wiegesagt... und man hat immer ein wiederufsrecht von 2 wochen... nicht nur im internet...

daher hab ich das wissen...

es ist halt privat kauf und da weis ich es nicht so...

hoffe noch auf andere antworten die mir etwas mehr hilfe bringen


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:
Wir haben Unterschrieben und wir müssen es nehmen...

Falsch deine Freundin hat unterschrieben und muss ee nehmen. DU hast damit nichts zu schaffen.



quote:
Aber laut meinem Kenntnisstand haben wir eine 2 Wöchige Wiederrufsfrist oder nicht ?

Wurde diese denn im Vertrag vereinbart?
Ansonsten habt ihr bei einem privat Verkauf keine Wiederrufsfrist.



quote:
Und es war kein schriftlich aufgesetzter Vertrag sondern einfach nur ein Zettel wo meine Freundin draufgeschrieben hat dass wir die Möbel nehmen..

Welche Qualifikation muss den ein 'schriftlich aufgesetzter Vertrag' bei dir erfüllen?
Juristisch gesehen ist das: 'einfach nur ein Zettel wo meine Freundin draufgeschrieben hat dass wir die Möbel nehmen' ein schriftlicher Vertrag.


Ich würde der guten Dame mitteilen, das ich die Möbel nicht mehr erwerben kann, da ich jetzt arbeitslos bin, bis auf weiteres auch arbeitsunfähig und mangels finanzieller Reserven nichts bei mir zu holen ist, auch nicht bei gerichtlicher Klage.

Das ist zwar kein juristischer Grund, aber jemand bei klarem Verstand wird sich schnellstens um einen anderen Käufer bemühen ...

Du als Freund hast damit nichts juristisch nichts zu tun, somit würde ich - falls die Dame auf dich zukommt - dies auch so sagen und alle Forderungen ablehnen.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
Xpro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

an den oberen... blöd kommen brauchst mir gar ned... ich habe bei aldi gelernt... und ich habe meine einzelhandels prüfung mit 1,6 bestanden...

mehr brauch ich ned sagen...

ich hab nur gesagt dass ich nicht weis wie es im privatfall aussieht...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und man hat immer ein wiederufsrecht von 2 wochen. <hr size=1 noshade>

1. wenn man IMMER ein Wiederrufsrecht hätte, dann würde es logischerweise bei auch bei Privaten gelten, denn IMMER ist halt IMMER.
2. Hat der Gesetzgeber das so festgelegt das es eben NICHT IMMER so ist (§ 355 BGB ).
Widerrufsrecht gibt es
§ 312 BGB für den Fernabsatzvertrag und Haustürgeschäft
§ 481 und § 485 BGB für den Teilzeit-Wohnrechtevertrag
§ 491 und § 495 BGB für den Verbraucherdarlehensvertrag
§ 505 BGB für den Ratenlieferungsvertrag
§ 4 Fern-USG für den Fernunterrichtsvertrag

Das Aldi kulanterweise ein Rückgaberecht einräumt ist eine freiwillige Sache.

Da euer Vertrag unter keine der genannten Bedingungen fällt ist er erstmal gültig.



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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12308.11.2010 10:35:04
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
welcher aber offenbar weder halbwegs vernünftig schreiben kann, noch über ein Mindestmaß an rechtlichen Kenntnissen verfügt, welche ein Verkäufer haben sollte.





Harri Hirsch, alias Pikowitzchen:
was hat das mit dem Thema zu tun, welchen Mehrwert hat diese Aussage und was hat das in einem juristischen Forum zu suchen?
Somit bestehen deine Beiträge nur aus Müll und gehören in ein Laberforum.



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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

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#9
 Von 
guest-12308.11.2010 10:35:04
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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