Hallo,
ich habe vor zwei Wochen zwei prof. Lautsprecherboxen für Großbeschallungen privat an jemand anderes verkauft. Die Lautsprecher waren von unserem Musikverein.
Die Lautsprecher waren vor dem Versenden technisch völlig in Ordnung.
Dies können mir auch zwei Leute bestätigen.
Einmal unser Tontechniker der damit auf unserer letzten Veranstaltung mit gearbeitet hat.
Und einmal ein anderer Interessent, der ca. eine Woche vorher alle Lautsprecher probe gehört hatte.
Der Kerl, dem ich sie verkauft habe, hat die Lautsprecher nur als "Ersatzteillager" für sich gekauft und behauptet jetzt, dass einer der Lautsprecherchassis der einen Lautsprecherbox "völlig kaputt und verblaßen" wäre und besteht darauf dass ich ihm einen Ersatzspeaker bezahle.
Aber:
Der Speaker war nicht kaputt, sondern hat ganz sicher funktioniert.
Ich habe das Gefühl, dass er einfach nur nochmal einen "Deal" machen will und sich den kaputten Speaker, den er bei sich getauscht hat (und durch den funktionierenden aus meiner Lautsprecherbox ersetzt hat) einfach nochmal kostenlos reparieren lassen möchte.
Was kann ich dagegen jetzt machen? Ich sehe es auf jeden Fall nicht ein, ihm jetzt nochmal eine Reparatur
zu bezahlen.
Er hat für beide Lautsprecherboxen 450 € bezahlt, also 225 € für eine Box. Ein passendes Ersatzchassis würde sich auf ca. 150 € belaufen. Kann er trotzdem die vollen 150 € geltend machen, auch wenn er die komplette Box nur für 225 € gekauft hat?
Danke & Gruß
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Privatkauf Gebrauchtware, Käufer meldet "defekt"
19. Januar 2013
Thema abonnieren
Frage vom 19. Januar 2013 | 20:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkauf Gebrauchtware, Käufer meldet "defekt"
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 20. Januar 2013 | 17:45
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4886x hilfreich)
quote:
von bestbassist93 am 19.01.2013 20:26
Was kann ich dagegen jetzt machen?
Da du dir ziemlich sicher bist, dass die Boxen funktionierten und das auch Zeugen bezeugen können, würde ich [color=red]GAR NICHTS[/color] machen.
Den Kontakt zum K komplett einstellen. Wie man das aus amerikanischen Filmen kennt, kann jedes Wort gegen dich verwendet werden. Ebenso würde ich, wenn sich ein Anwalt bei dir meldet auch nicht mit dem anfangen herumzudiskutieren. Anwälte machen in der Regel nur Papier schmutzig.
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "
-- Editiert radfahrer999 am 20.01.2013 17:50
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