Sehr geehrte Damen & Herren.
Ich habe vor ca zwei Monaten von einem guten Freund eine Jacke bekommen. Wir haben damals vereinbart das ich ihm kurz nach dem Neujahr eine vereinbarte summe gebe von 150€.
Nun ist mir die Jacke eigentlich seit anfang an viel zu klein. Ich hab ihm gesagt ich gebe ihm seine Jacke zurück.
Doch er meint er möchte die Jacke nicht wieder haben und es rechtlich weiterleiten.
Wer ist im recht? Kann er desswegen rechtlich an die 150 euro kommen? Auch wenn die Jacke mir viel zu klein ist & ich sie maximal 5x anhatte?
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Privatkauf Jacke - sie ist mir viel zu klein
Bei mangelfreier Ware, die nicht per Fernabsatzvertrag gekauft wurde, hast du kein Umtausch oder Widerrusfrecht und bei einem Priverkaufverkauf selbst dann nicht.
Wieso hast du den Kauf einer zu kleinen Jacke denn zugestimmt, wenn sie "von Anfang an viel zu klein war"?
Dass dein "Freund" wirklich rechtliche Schritte einleitet, ist mangels erfolgsaussichten aber mehr als zweifelhaft, zumindest wenn nichts schriftlich vereinbart wurde oder es Zeugen gibt.
Denn nur mal angenommen, er würde klagen und du würdest behaupten, er wollte die dir Jacke eigentlich schenken, steht er schonmal dumm da. Bestenfalls würde dann kein wirklicher Vertrag zustanden gekommen sein, wenn beide von unterschiedlichen Leistungen ausgingen. Er hätte dann seine Jacke zurück, würde aber auf den Kosten für die rechtlichen Schritte sitzen bleiben.
Aber wie gesagt, rein rechtlich ist dein "Freund" im Recht. Von einem "guten Freund" sollte man allerdings jegliche Kulanz und keine Androhung von rechtlichen Schritten erwarten können.
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-- Editiert am 02.02.2011 19:16
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