Privatkauf: Käufer droht mit Anwaltskosten

16. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
tamdrag
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkauf: Käufer droht mit Anwaltskosten

Um das Thema nochmal aufzugreifen,
ein Ebayer hatte mich privat angeschrieben und wollte unbedingt von mir ein Produkt kaufen, das ich bei Ebay ersteigert hatte. Machte mir ein Angebot und ich hatte ihm aus gefälligkeit verkauft. Dieser Kauf fand ausserhalb eBay statt. Ich hatte darauf hingewiesen, dass ich als Privatverkäufer keine Garantie gewährtleisten kann.

Nun sagt der Käufer das Gerät sei defekt und verlangt sein Geld zurück. Und droht mich auch mit Anwaltskosten. Was soll ich jetzt am besten tun?

Manko meinerseits, ich habe leider keine Mails unterlagen mehr in der ich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausgeschlossen hatte, was bei Privatverkauf zulässig ist. Machen die leute alle bei Ebay.

Kosten des Artikels 250€

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Na ja, mit Anwaltskosten kann er ja drohen,aber den Besuch beim Anwalt und den Brief den dieser schreiben wird, muß er schon selbst bezahlen.
Erst wenn ein Gericht entscheiden sollte das Sie schuld sind, müssen Sie alle Kosten tragen.

-----------------
"kampf den borg"

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#2
 Von 
tamdrag
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort

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#3
 Von 
tamdrag
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kommt es automatisch zu einen gericht wenn er den Anwalt einschlatet? Oder ist es erst mal Pflicht, dass der Anwalt mir einen Brief schreibt (Marnbrief)?
Bis jetzt habe ich noch keinen Brief von seinem Anwalt sondern nur einen von käufer.
Da ich ja keine Mailunterlagen mehr besitze, für mich war der Kauf bereits abgeschlossen, sieht es dann für mich schlecht aus? Ich kann doch beim rechtstreit keine Mail von ihm verlangen, die ich ihm gesendet hatte.
Ist es überhaupt ratsam abzuwarten ob er nur versucht mich einzuschüchtern? Wie verläuft eigentlich soein Verfahren?
Nach dem neuen Gesetz für den Privatverkauf sieht es doch für den Verkäufer immer schlechter aus. Egal ob die Ware in ordnung war und wie der käufer damit umgegangen ist.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1712x hilfreich)

Kommt es automatisch zu einen gericht wenn er den Anwalt einschlatet?

Der Anwalt könnte ihm ja auch sagen "aussichtslos". ;)

Oder ist es erst mal Pflicht, dass der Anwalt mir einen Brief schreibt (Marnbrief)?

Grundsätzlich müßte der K bzgl. seiner Forderungen (Mängelrüge) erst einmal eine Frist für den VK zur Behebung setzen. Das ist nur dann entbehrlich, wenn der VK die Erfüllung "ernsthaft und endgültig" verweigert.

Bis jetzt habe ich noch keinen Brief von seinem Anwalt sondern nur einen von käufer.

In Verzug setzen kann Sie auch der K. Es wäre ein schwerer Fehler, nur Briefe von Anwälten ernst zu nehmen.

sieht es dann für mich schlecht aus?

Wenn Sie den Gewährleistungsausschluß nicht mehr beweisen können, möglicherweise.

Ich kann doch beim rechtstreit keine Mail von ihm verlangen, die ich ihm gesendet hatte.

Er wird ja gewisse Mails als Beweis vorlegen, daß er überhaupt bei Ihnen gekauft hat. Wenn dann bestimmte Mails im Zusammenhang "fehlen", könnte das durchaus auffallen.

Ist es überhaupt ratsam abzuwarten ob er nur versucht mich einzuschüchtern?

Wenn er tatsächlich einen Anwalt einschaltet und Klage erhebt, ist es noch früh genug, selbst zum Anwalt zu gehen (aber an die Fristen zur Klageerwiderung denken).

Wie verläuft eigentlich soein Verfahren?

1. Aufforderung zur Erfüllung
2. Antwort
3. Klageerhebung
4. Klageerwiderung
5. Schriftliches Vorverfahren
6. Gütetermin
7. Hauptverhandlung
8. Urteil

Dabei können 1 und 2 wegfallen, wenn VK bereits in Verzug.
7 fällt weg, wenn in 6 ein Vergleich erzielt wurde.

Nach dem neuen Gesetz für den Privatverkauf

Welches Gesetz soll das sein?

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#5
 Von 
tamdrag
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

-Dass der Verkäufer Garantie gewährleistet, auch wenn es sich um gebrauchtwaren handelt.

In dem Brief, den ich vom Käufer erhalten hatte, hatte er mit die Frist bis zum 22.11. ihm das Geld zurückzuüberweisen.

Die blöde sache ist, ich kann mir kein Anwalt leisten. Anwalt kosten wird vielleicht 2 bis 3 fache des Warenwertes werden.

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1712x hilfreich)

Dass der Verkäufer Garantie gewährleistet, auch wenn es sich um gebrauchtwaren handelt.

Das ist nicht "neu", sondern mindestens seit der BGB-Reform vom 1.1.2002 so (davor weiß ich nicht).

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#7
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Hallo mareike,
wieso Garantie? Ich war bis dato der Meinung das man sich gesetzlich nur zu Gewährleistung verpflichten kann.

-----------------
"kampf den borg"

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#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1712x hilfreich)

So ist es.
Ich bin es nur müde, immer wieder auf den Unterschied hinzuweisen. *seufz*

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#9
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

@mareike: :)

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