Privatkauf - Teillieferung und Versandschaden

8. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
jott
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkauf - Teillieferung und Versandschaden

hallo,

folgender (fiktiver) Fall:

Käufer K einigt sich mit Verkäufer V über den Kauf einer Sammlung unterschiedlicher Bilder mit Rahmen und Glasfront, welche von V in einer Kleinanzeige angeboten wurde. Als Preis werden EUR 200,- inkl. Versand vereinbart.
Photographien der Bildersammlung ist in der Kleinanzeige vorhanden, auf denen die Bilder zu sehen sind.
Als dem K die Bilder geliefert werden, stellt dieser fest, dass die Verpackung unzureichend ist, so dass mehrere Glasfronten der Bilder zu Bruch gingen. Auch wurden anstelle der vereinbarten 20 Bilder nur 19 geliefert. Die Lieferung erfolgte in 2 Paketen.

K teilt dem V mit, dass mehrere Glasfronten durch die unzureichende Verpackung zu Bruch gingen und fragt, ob das fehlende Bild noch gesondert geliefert wird.
V bedauert den Schaden und verweist auf die Versandversicherung des Transporteurs DHL. V hätte alle Bilder im Beisein eines Zeugen eingepackt und übersandt, schliesst aber zugleich nicht aus, dass ein Bild möglicherweise von einem Dritten entwendet wurde. V bietet dem K eine Teilrückerstattung von 1/20tel des Kaufpreises an oder eine Rücksendung gegen Rückerstattung des Kaufpreises. Die Frage, wer für die Rücksendungskosten aufkommen würde, lässt V unbeantwortet.

V möchte die Lieferung des fehlenden Bildes. Für ein weiteres Bild wäre in den Sendungen überhaupt kein Platz mehr gewesen und die Versandkartons wären ohnehin zu klein für das fehlende Bild gewesen.
Mit einer Teilrückersattung von 1/20tel ist K nicht einverstanden, da er dieses Bild bei seiner Gesamtbewertung entsprechend höher bewertet hat, andere stellen wiederum keinen nennenswerten Wert dar oder bestehen ohnehin lediglich aus einem leeren Rahmen.
K bietet dem V an, gegen Teilrückerstattung von EUR 100,- auf alle weiteren Forderungen zu verzichten. Dies wird von K abgelehnt.

Bei dem fehlenden Bild handelt es sich um kein Unikat. Ein derartiges Bild wird öfters auf Kleinanzeigenportalen oder Auktionshäusern angeboten.

Fragen:
1. Welche Rechte hat K gegenüber V
- wegen des fehlenden Bildes
- wegen den gebrochenen Glasfronten (die unzureichende Verpackung kann hier unterstellt werden)
2. "Zerstörte" die Bereitschaft des V die Sammlung zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuerstatten die Rechte/Ansprüche des K?
3. Kann K dem V eine angemessene Frist zur Nachlieferung des Bildes sowie eine Ersatzlieferung der gebrochenen Glasfronten stellen, nach deren fruchtlosem Ablauf er dann unbekümmert anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen kann?
Muss im Rahmen dieser Fristsetzung zwingend z.B. der Rücktritt vom Kaufvertrag o.Ä. erklärt werden oder genügt die schlichte Forderung der Nachlieferung/Nachbesserung?
4. Hätte K bei einem derartigen Vorgehen irgendwelche Risiken (excl. einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des V)

K würde sich freuen, ihn hier gedanklich ein bisschen in die richtige Bahn zu bringen :)


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von jott):
4. Hätte K bei einem derartigen Vorgehen irgendwelche Risiken

Klar. Verlieren kann man immer ...



Zitat (von jott):
1. Welche Rechte hat K gegenüber V
- wegen des fehlenden Bildes
- wegen den gebrochenen Glasfronten (die unzureichende Verpackung kann hier unterstellt werden)

Das fehlende Bild kann eingefordert werden bzw. bei erfolgloser Einforderung kann man auf Schadenersatz (1/20 des Kaufpreises + notwendige Kosten der Rechtsverfolgung) klagen.

Wegen der gebrochenen Glasfronten hat man das Recht auf Nachbesserung / Schadenersatz, denn der Verkäufer schuldet eine fachgerechte Verpackung welche die Eigenarten des versendeten Gegenstands und des gewählten Versandweges berücksichtigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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