hallo leute,
habe mir in einem privatkauf eine cpu gekauft. die cpu kam jedoch bei mir defekt an. also ob sie laufen würde weiss ich nicht. es sind jedoch einige pins an der unterseite des cpu verbogen was ja ganz klar daraufhinführt das man die cpu nicht einbauen / testen kann.
dies habe ich auch nicht versucht. der verkäufer besteht nun darauf das bei ihm die cpu noch in ordnung war und beschuldigt mich, das ich die cpu beim einbau verbogen hätte. einen einbau hab ich jedoch nichtmal versucht und die fehler an der cpu habe ich schon direkt nach öffnen des pakets erkannt und sie ihm mitgeteilt. eine gewährleistung seinerseits wurde nicht ausgeschlossen. die cpu hat ca einen neuwert von 130 €.
welche rechte hab ich ? was könnte ich tun ? am liebesten wäre es mir wenn ich so ca 50 € zurück bekomme von meinem gezahlten preis. geht sowas. bzw. die cpu wurde im set mit anderer hardware gekauft. welche jedoch optisch in ordnung aussieht. wie sieht es mit der wertermittlung rein für die cpu aus wenn ich z.b für das gesamtpaket 400 € gezahlt habe.
vielen dank für eure tipps schonmal
mfg faint
Privatkauf einer CPU - defekt
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



... war die Ware insgesamt, aber auch die CPU im Besonderen, so verpackt, dass eine Beschädigung ausgeschlossen war, bzw. den Geschäftsbedingungen des Versenders entsprach?
Wenn nein, dann haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Schadensersatz wegen der nicht sachgemässen Verpackung der Ware.
die ware war in diesem standard intel päckchen drin, in diesem intel päckchen ist ja dieses plastik ding wo der boxed kühler + die cpu platz finden.
beim auspacken sah ich das dieses platik ding offen war und die cpu schräg drin lag , ich denke dadurch ist der schaden entstanden
welchen geschäftsbedingungen ? ist doch nen privatverkauf gibts da sowas auch, also wurde nix ausgemacht ode rso
mfg
-- Editiert von faint am 26.10.2004 12:47:15
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Beim Privatverkauf haftet der Verkäufer grundsätzlich nicht für den Transport. Das entbindet ihn aber nicht von der Pflicht, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken. Wie die Verpackung beschaffen sein muss, das richtet sich nach der Herstellerverpackung, aber *auch* nach den Geschäftsbedingungen des *Transportunternehmens*. (Dort finden sich in aller Regel Hinweise darauf, wie bestimmte Güter zu verpacken sind).
So wie ich die CPU-Verpackungen kenne, sind diese mindestens verschweisst, können also nicht einfach aufgehen. Wenn dies ursächlich für die Beschädigung ist, dann ist IMO der Verkäufer für den Schaden haftbar. Reklamieren Sie den Transportschaden und verlangen Sie Schadensersatz aus §280 Abs. 1 BGB
für die CPU. Selbst wenn der Chip nicht beschädigt ist, so sind IMO verbogene Pins eine Beschädigung, die eine Benutzung unmöglich machen.
-- Editiert von NorbertS am 26.10.2004 14:39:30
so ähnlich seh ich das auch, selbst wenn der chip usw. in ordnung ist kann ich die cpu durch die pins nicht benutzen.
könnte ich auch nach gewährleistungs recht nachbesserung verlangen und da ja hier keine nachbesserung möglich ist ( pins reparieren geht schlecht ) antrag auf minderung des kaufpreises stellen.
bei dem oben geannten neupreis der cpu wiviel könnte man da als schadensersatz / minderung verlangen ?
mfg
-- Editiert von faint am 26.10.2004 15:21:20
Ich würde so vorgehen:
CPU an den Verkäufer schicken und ihn bitten, mir die gleiche CPU funktionsfähig und getestet ohne verbogene Pins zu schicken. Dann liegt es am Verkäufer das Risiko einer Reparatur auf sich zu nehmen. Wenn Sie selbst das Risiko auf sich nehmen die Pins hinzubiegen, sollten Sie je nach Zustand, zwischen 20 und 80 Prozent ansetzen. Schwer zu sagen was die CPU noch wert ist, ohne sie gesehen zu haben.
Letzlich würden Sie mit einem solchen Angebot aber den Eindruck erwecken, Sie wollten nur etwas Geld herausschinden. Als Verkäufer würde ich hier misstrauisch werden.
Wenn dies ursächlich für die Beschädigung ist, dann ist IMO der Verkäufer für den Schaden haftbar.
Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre. Die CPU kann vor, bei oder nach dem Versand defekt gewesen sein.
Beweisen können Sie gar nichts. Erst Recht nicht, ob eine offene Schutzverpackung der Grund war.
CPU an den Verkäufer schicken und ihn bitten, mir die gleiche CPU funktionsfähig und getestet ohne verbogene Pins zu schicken.
Aber das die CPU bei Gefahrübergang mangelhaft war, müssen Sie beweisen. Damit dürfte Ihre Versandaktion "ein Schuß in den Ofen werden"
Steffen
das die cpu beim öffnen des paket schon beschädigt war kann ich beweisen da ichs selber gesehen habe und noch jemand dabei war. direkt nach öffnen hab ichs auch noch 2 weitern leuten gezeigt. das sollte kein problem sein.
was würdest du tun @ steffen
mfg
@steffen
>Aber das die CPU bei Gefahrübergang mangelhaft war, müssen Sie beweisen.
Sie haben übersehen, dass der Verkäufer für die ordnungsgemäße Verpackung der Ware haftet. So wie faint den Ablauf beschreibt, war dies jedoch nicht der Fall. Der "Gefahrübergang" spielt in diesem Fall keine Rolle ....
@steffen
>Beweisen können Sie gar nichts. Erst Recht >nicht, ob eine offene Schutzverpackung der >Grund war.
was sollte sonst der grund gewesen sein ? entweder es war wie ich vermute schlampig verpackt daher der defekt oder die ware wurde schon defekt losgeschickt. gibt ja nicht mehr möglichkeiten
> Die CPU kann vor, bei oder nach dem Versand defekt gewesen sein.
wie schon 1 drüber geschrieben gibt es nur 2 möglichkeiten. defekt bei versand oder defekt durch versand.
kann man beide dinge irgendwie gleichzeitig beim verkäufer anmahnen also beide auflisten das er net versuchen kann sich rauszureden
mfg paLe
@faint
wie schon 1 drüber geschrieben gibt es nur 2 möglichkeiten. defekt bei versand oder defekt durch versand.
Dann rügen Sie beim VK entweder, daß der Mangel schon vor Versand vorlag oder eine nicht ausreichende Verpackung verwendet wurde.
Der VK wird dann behaupten, die Verpackung wäre gut genug gewesen und den schwarzen Peter an die Post und Sie weitergeben.
Schließlich wird er keinen Betrug zu Ihren Lasten zugeben.....(genau das war es nämlich - nehme ich an)
Steffen
aha also kann ich jetzt garnix dagegen tun oder wie ? wie sieht es mit gewährleistungsrichtung aus ?
langt es nicht wenn ich sage ich habe die cpu defekt erhalten und habe anspruch darauf das ich sie nicht defekt erhalte ?
mfg
@faint
>Der VK wird dann behaupten, die Verpackung wäre gut genug
Lassen Sie sich nicht verunsichern. Melden Sie den Transportschaden und bemängeln Sie die ungenügende Verpackung. Reden Sie mit dem Verkäufer, aber lassen Sie sich nicht abwimmeln. Drohen Sie damit, den Schadensersatz, falls der Verkäufer sich nicht einverstanden erklärt, gerichtlich durchzusetzen. Behalten Sie auf jeden Fall die Verpackung und fertigen Sie bereits jetzt ein unterschriebenes Protokoll der Zeugen.
Gewährleistung kommt nicht in Frage, da Ihnen der Verkäufer eine mangelfreie Sache übergeben hat. Bedenken Sie, dass ab dem Versand Sie das Transportrisiko tragen und daher für einen vom Transportunternehmen zu verantwortenden Schaden bestenfalls dort geltend machen könnten, nicht jedoch beim Verkäufer.
achja noch eine frage, wie sieht es mit der zeitlichen begrenzung aus bis wann so eine sache eingereicht werden muss ?
weil der kauf liegt schon mehrere wochen zurück, hatte jedoch ständig kontakt mit dem verkauf. wollten das eigentlich privat klären bis der verkäufer plötzlich auf unerklärliche weise den kontakt zu mir abgebrochen hat.
gibt es hier eine einschränkung ?
mfg
Transportschäden müssen unmittelbar mitgeteilt werden. Sie haben den Schaden ja schon mitgeteilt, insofern haben Sie die Fristen gewahrt. Allerdings müssen Sie jetzt auch wie empfohlen handeln.
Allerdings müssen Sie jetzt auch wie empfohlen handeln.
Muß er nicht. Rein aus der Praxis
gesehen würde ich von einer streitigen Auseinandersetzung abraten. Die (soweit sollte es nicht kommen) vorzustreckenden Gerichtskosten würden den Streitwert übersteigen. Dazu würden Anwaltskosten kommen. Die Beweislage sieht auch nicht unbedingt rosig aus.
@NorbertS: Theoretisch
ist Ihre Ansicht M.E. natürlich vertretbar.
Tip an den Fragesteller: Kaufen Sie demnächst von einem Händler!
Steffen
>Muß er nicht. Rein aus der Praxis gesehen würde ich von
Einen Rechtssreit würde ich ebensowenig in Kauf nehmen. Allerdings gibt es bei Ebay ja die Möglichkeit eine negative Bewertung abzugeben, die der Verkäufer tunlichst vermeiden sollte um bei zukünftigen Auktionen keine Einbussen hinnehmen zu müssen. Angesichts des (relativ) geringen Wertes der CPU reicht diese Drohung meiner Ansicht nach.
@steffen
das mit dem händler mach ich meistens auch. hab jedoch bei ebay oder in foren auch schon viele privatkäufe getätigt und dies ist der erste mit problemen.
könnten sie mir evtl. sagen warum die beweislage für mich nicht so gut aussieht ?
ich + eine weitere person haben das paket zusammen geöfnet und direkt gesehen das die cpu nicht ordentlich in der box lag.
direkt danach habe ich die cpu 2 weiteren leuten gezeigt die auch gesehen haben das die cpu verbogenen pins hat. langt dies nicht aus um dem verkäufer eine mangelende verpackung nachzuweisen ?
*ironie on* dann verkauf ich die cpu am besten defekt weiter wenn mir eh nix passieren kann *ironie off*
so hab dem verkäufer mal einen text geschrieben, mal seine reaktion abwarten
mfg
>könnten sie mir evtl. sagen warum die beweislage für mich nicht so gut aussieht ?
Die Beweislage sieht nicht schlecht aus für Sie, nur ist seitens des Verkäufers wohl etwas "Überzeugungsarbeit" notwendig um ihm deutlich zu machen, dass er mit der Übergabe des Paketes an das Transportunternehmen nur dann "aus dem Schneider" ist, wenn er die Ware ordentlich verpackt hat.
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