Privatkauf mit versteckten Mangel

6. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
clamena
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkauf mit versteckten Mangel

Hallo,
Ich stimmte zu, den Kühlschrank von der Vormieterin zu kaufen, den sie im Haus ließ. Ich fragte sie, ob der Kühlschrank irgendwelche Schäden habe, und sie sagte, er habe keine, nur eine kleine Beule an der Seite (alles per whatsapp).

Die Vereinbarung war, dass ich ihn am 1. Mai bezahlen würde, dem Tag unseres ersten Mietvertrags (und als wir den Kühlschrank zu sehen bekamen).

Also machten wir am 1. Mai die Übergabe vom Haus aus und sahen den Kühlschrank. Wir steckten ihn ein und ein Alarm ging los, der nicht aufhören wollte. Ich sagte es sofort der Verkäuferin, und sie gab zu, dass ihr das in der Vergangenheit schon einmal passiert war, aber dann hörte es auf (alles auch per WhatsApp).

Wir sagten ihr, das müsse repariert werden - und sie stimmte dem zu. Dann entschieden wir jedoch, dass wir keinen Kühlschrank kaufen wollen, der repariert werden muss (auch wenn es sich um eine Kleinigkeit handelt), und ich sagte ihr Bescheid. Sie bestand darauf, dass sie ihn reparieren würde - und jetzt will sie den Kühlschrank nicht mehr abholen.
Sie besteht darauf, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, ihn zu kaufen - aber wir glauben, dass wir es nicht sind, da uns nicht gesagt wurde, dass dieses Problem besteht.

Bis heute haben wir ihn immer noch nicht bezahlt, und die Verkäuferin will ihn nicht abholen.

Hat sie rechtlich gesehen Recht, oder haben wir, da es sich um einen versteckten Mangel handelt, das Recht, es nicht zu kaufen?

Vielen Dank im Voraus.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von clamena):
und ein Alarm ging los

Ein Alarm wofür?



Zitat (von clamena):
Wir sagten ihr, das müsse repariert werden

Und welcher qualifizierte Fachmann hat das festgestellt?
Welcher qualifizierte Fachmann hat festgestellt, das überhaupt ein Mangel vorliegt?



Zitat (von clamena):
Sie besteht darauf, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, ihn zu kaufen

Der Schilderung nach habt ihr ihn bereits gekauft.
Es steht nur noch die Bezahlung aus.



Zitat (von clamena):
und sie gab zu, dass ihr das in der Vergangenheit schon einmal passiert war, aber dann hörte es auf

Ja, in der Regel hört so ein Alarm auf, wenn man auf den "Alarm aus Knopf" drückt oder wenn es wieder kalt genug im Schrank ist. Im letzteren Fall von ganz alleine.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von clamena):
Wir sagten ihr, das müsse repariert werden
Was denn überhaupt? Was für ein Alarm war es denn? Was ist kaputt?

Zitat (von clamena):
Sie bestand darauf, dass sie ihn reparieren würde - und jetzt will sie den Kühlschrank nicht mehr abholen.
völlig o.k.

Zitat (von clamena):
aber wir glauben, dass wir es nicht sind,
Ihr habt den Kühlschrank bereits gekauft. Dass die Verkäuferin nachbessern möchte ist sehr großzügig falls die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde. Selbst ohne den Ausschluss würdet ihr nachweisen müssen, dass der Mangel bereits bei der Verkäuferin bestanden hat. Die Aussage, dass schon einmal solch ein Alarm losging iost bedeutungslos, denn iohr wisst ja gar nicht warum damals der Alarm losging. Das kann 1001 Gründe gehabt haben.

Zitat (von clamena):
Bis heute haben wir ihn immer noch nicht bezahlt,
Dann solltet ihr das schnellstens tun, bevor die Verkäuferin auf dumme Gedanken kommt und ihr Recht auf einem für euch teuren Weg suchen sollte.

Zitat (von clamena):
Hat sie rechtlich gesehen Recht,
Ja

Zitat (von clamena):
oder haben wir, da es sich um einen versteckten Mangel handelt, das Recht, es nicht zu kaufen?
Nein. Ausserdem habt ihr bereits gekauft, das ist unstrittig.

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#3
 Von 
clamena
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von clamena):
und ein Alarm ging los

Ein Alarm wofür?

Tür-offen Alarm. Der Alarm piept 3 Mal alle 30 Sekunden, obwohl alles perfekt geschlossen ist.

Zitat (von clamena):
Wir sagten ihr, das müsse repariert werden

Und welcher qualifizierte Fachmann hat das festgestellt?
Welcher qualifizierte Fachmann hat festgestellt, das überhaupt ein Mangel vorliegt?

Ich habe mit dem Kundenservice telefoniert und sie haben das mir telefonisch gesagt.

Zitat (von clamena):
Sie besteht darauf, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, ihn zu kaufen

Der Schilderung nach habt ihr ihn bereits gekauft.
Es steht nur noch die Bezahlung aus.



Zitat (von clamena):
und sie gab zu, dass ihr das in der Vergangenheit schon einmal passiert war, aber dann hörte es auf

Ja, in der Regel hört so ein Alarm auf, wenn man auf den "Alarm aus Knopf" drückt oder wenn es wieder kalt genug im Schrank ist. Im letzteren Fall von ganz alleine.


Dieser Kühlschrank hat keinen Alarm-aus Knopf, das ist das Problem :(
Laut Kunderservice muss er repariert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von clamena):
Laut Kunderservice muss er repariert werden.
Dann habt ihr die Wahl entweder den Kühlschrank so wie er ist weiter zu verkaufen, zu verschrotten oder reparieren zu lassen. Es ist euer Kühlschrank, ihr entscheidet was ihr damit tun werdet.

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#5
 Von 
clamena
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von clamena):
Wir sagten ihr, das müsse repariert werden
Was denn überhaupt? Was für ein Alarm war es denn? Was ist kaputt?

Zitat (von clamena):
Sie bestand darauf, dass sie ihn reparieren würde - und jetzt will sie den Kühlschrank nicht mehr abholen.
völlig o.k.

Zitat (von clamena):
aber wir glauben, dass wir es nicht sind,
Ihr habt den Kühlschrank bereits gekauft. Dass die Verkäuferin nachbessern möchte ist sehr großzügig falls die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde. Selbst ohne den Ausschluss würdet ihr nachweisen müssen, dass der Mangel bereits bei der Verkäuferin bestanden hat. Die Aussage, dass schon einmal solch ein Alarm losging iost bedeutungslos, denn iohr wisst ja gar nicht warum damals der Alarm losging. Das kann 1001 Gründe gehabt haben.

Zitat (von clamena):
Bis heute haben wir ihn immer noch nicht bezahlt,
Dann solltet ihr das schnellstens tun, bevor die Verkäuferin auf dumme Gedanken kommt und ihr Recht auf einem für euch teuren Weg suchen sollte.

Zitat (von clamena):
Hat sie rechtlich gesehen Recht,
Ja

Zitat (von clamena):
oder haben wir, da es sich um einen versteckten Mangel handelt, das Recht, es nicht zu kaufen?
Nein. Ausserdem habt ihr bereits gekauft, das ist unstrittig.






Vielen Dank für Ihre Antworten.
In meinem Land ist das ganz anders, deshalb habe ich hier nachgefragt.
Und ich bin immer noch nicht 100%ig damit einverstanden, dass wir es behalten müssen, da sie bestätigte, dass das Problem schon vorher da war - genau dasselbe Problem.

Sie erwähnen, dass es teurer werden könnte, wenn wir unsere Zahlung verzögern - was genau meinen Sie damit?

Danke nochmals.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sie erwähnen, dass es teurer werden könnte, wenn wir unsere Zahlung verzögern - was genau meinen Sie damit?
Damit ist gemeint, dass ihr den Anwalt, den die Verkäuferin bestimmt bald einschalten wird bezahlen müst. Auch eventuelle Gerichtskosten, wenn ihr auf den Anwalt nicht reagieren solltet...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von clamena):
Und ich bin immer noch nicht 100%ig damit einverstanden, dass wir es behalten müssen, da sie bestätigte, dass das Problem schon vorher da war - genau dasselbe Problem.
Nur weil ein Problem früher schon mal aufgetreten ist bedeutet doch nicht automatisch, dass es kontinuierlich vorhanden ist.
Beispiel: Rückfahrsensor am Auto meldet Unsinn weil er verdreckt ist. Es regnet, der Sensor wird sauber und das vermeintliche Problem hat sich erledigt. Jetzt wird der Wagen verkauft und der Sensor geht wirklich kaputt. Kann man jetzt etwa sagen, dass dieser Fehler vorher schon bestanden hat???
Nein, all dies würde man BEWEISEN müssen.
Da dieser Alarm nur ein einziges Mal bei der Vorbesitzerin aufgetreten war kann man nicht unbedingt davon ausgehen, dass es jetzt die selbe Ursache ist.

Zitat (von clamena):
Und ich bin immer noch nicht 100%ig damit einverstanden, dass wir es behalten müssen,
Du brauchst auch nicht damit einverstanden zu sein, du musst es aber akzeptieren. Die Ware ist mangelhaft. Die Verkäuferin hat einen Sachmangel akzeptiert. Aktuell habt ihr das Recht auf Nacherfüllung aber nicht auf eine Rückgabe.

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#8
 Von 
clamena
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok... also, damit ich es verstehe... ab welchem Moment ist es rechtlich entschieden, dass es gekauft wurde?

Danke nochmals!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ab diesem Moment:

Frage: Kaufst du den Kühlschrank für X-€ und holst ihn ab?
Antwort: Ja

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von clamena):
ab welchem Moment ist es rechtlich entschieden, dass es gekauft wurde?

Genau ab hier:
Zitat (von clamena):
Ich stimmte zu, den Kühlschrank von der Vormieterin zu kaufen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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