Privatverkauf, Selbstabholung u. Rückgaberecht

18. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
cube.star
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Privatverkauf, Selbstabholung u. Rückgaberecht

Hallo und guten Tag,
folgender Vorfall:
habe über ebay als privater Verkäufer Küchenmodule verkauft. Die Module mußten selbst abgeholt werden. Der Käufer hat bei Abholung diese Teile eingehend begutachtet und für gut befunden, in seinen Hänger verladen und bezahlt. So nach nun vier Tagen, bekomme ich eine bitter böse Mail von ihm, dass die ganzen Teile derart verbeult, vermackt, fehlerhaft usw,seien, ein Unterschrank hätte sogar einen Wasserschaden erlitten. Jetzt will er von mir, dass ich die Teile zurück nehme und ihm das Geld erstatte.
An der Küche war wirklich nichts, sonst hätte er sie ja auch nicht mitgenommen. Was kann ich denn jetzt unternehmen? Es wäre wirklich toll, wenn sich hier jemand auskennt. Vielen Dank schon mal im voraus!


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von cube.star am 18.09.2013 14:27

Was kann ich denn jetzt unternehmen?

Du musst nichts tun. Und das würde ich dir auch eindringlich raten

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen? Dann muß der K Vorliegen der Mängel bei Übergabe *und* arglistiges Verschweigen des VK beweisen. Ob das im Einzelfall leicht oder unmöglich ist, wird man schauen müssen.

Nur der Vollständigkeit halber: daß der K die Ware möglicherweise in Kenntnis von Mängeln mitgenommen hat, ist unbeachtlich und stellt kein Akzeptieren dar, denn zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag ja schon geschlossen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cube.star
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Das die Küche einwandfrei war, dafür habe ich Zeugen,unseren Vermieter.
Ja, es wurde eine Gewährleistung schriftlich ausgeschlossen.
Ich gehe davon aus, dass die Teile während des Transportes beschädigt wurden, der Käufer hat beim Abtransport nichts abgedeckt, nichts festgegurtet o ä.Die Teile konnten im Hänger hin und her rutschen.

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