Privatverkauf Haftung bei Transportschäden HILFE!!

11. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Umbr.ella
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Privatverkauf Haftung bei Transportschäden HILFE!!

Hallo, ich bin neu hier und brauche dringend eure Hilfe!! Folgender Sachverhalt... ich habe vor kurzem 4 Christbaumkugeln von Hutschenreuther von privat über ebay Kleinanzeigen erworben. Leider sind zwei der Kugeln beim Transport zu Bruch gegangen. Versandt wurden die Artikel als versichertes Paket über DHL. Das Paket war sehr klein und nur mit Seidenpapier zwischen den kugeln aus Porzellan gepolstert. Schon nach Übergabe an der Haustür habe ich es klimpern gehört, doch leider war der DHL Paketbote schnell wieder weg. Die Verpackung war äußerlich nicht beschädigt, daher habe ich das Paket vorsichtig aufgemacht und entdeckte den beschriebenen Schaden. Sofort machte ich Fotos von den beschädigten Kugeln. Dann habe ich noch am selben Tag eine Schadensanzeige bei dhl gemacht umd habe die Verkäuferin über den Sachverhalt informiert. Nach der Schadensbegutachtung wurde das Paket inkl. des Schadensprotokolls an die Verkäuferin zuruckgesandt. Heute antwortete die Verkäuferin, dass DHL den schaden nicht regulieren möchte, aufgrund mangelhafter Verpackung. (selbstverständlich meiner Ansicht nach!) Jetzt sagte sie mir, sie hätte von ihrer Postfiliale gesagt bekommen, dass die Kugeln ordnungsgemäß verpackt seien und dass es danach aussehen würde, als wären die Kugeln beim Auspacken zu schaden gekommen. Jetzt möchte sie nochmals mit DHL verhandeln und notfalls einen Anwalt einschalten. Ich habe darum gebeten den Kaufpreis zu erstatten (110€) und ihr dazu 2 Wochen Frist eingeräumt.
Liege ich richtig in der Annahme, dass sie mir den Kaufpreis erstatten muss und ich ihr dazu eine Frist setzen kann? Außerdem da es sich um Sammlerstücke handelt, möchte ich keine Nachbesserung, sondern Rücktritt vom Kaufvertrag fordern.
Da ich mich leider nocht auskenne, bitte ich um hilfreiche Antworten.
Vielen Dank im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Umbr.ella
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt hat mir die Verkäuferin folgendes geschrieben : nach eingehender Rechtsberatung weise ich Ihre Ansprüche zurück und trete hiermit den Schadensersatz gegenüber der DHL an Sie ab. Es handelt sich um einen Versendungskauf. Meine vertraglichen Verpflichtungen habe ich mit dem versicherten Versand erfüllt, daher müssen Sie sich Schadensersatz beim DHL holen. Die schriftliche Bestätigung unserer DHL Filiale ist schon auf dem Postweg an Sie unterwegs. Die Angelegenheit ist für mich hiermit außergerichtlich ausgeschrieben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Zweifel als Zeugin zur Verfügung. Außerdem behalte ich mir vor, evtl. anfallende Kosten wie z. B. Versand geltend zu machen.

Doch soweit ich weis ist der Erfüllungsort bei einem Versandkauf an meiner Haustür und für Fahrlässigkeit bei der Verpackung haftet der Verkäufer. DHL hat ja bestätigt, dass die Kugeln unzureichend verpackt waren. Und ich habe nicht einmal die Möglichkeit etwas mit DHL zu klären, da ich nocht der Vertragspartner bin.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ich würde mir das erstgesendete Paket wieder zusenden lassen, damit du die Verpackung als Beweis hast.

Die Bestätigung der DHL Filiale wo sie abgesendet hat ist recht irrelevant.
Das Paket muss so ausgepolster sein etc, dass dieses, bzw der Inhalt einen Sturtz aus 1m Höhe unbeschadet überlebt, auch muss das Paket mit 40Kg Gewicht belastbar sein.

Danach würde ich der VK erst nochmal eine Frist zur Rückzahlung setzen (Einwurfeinschreiben), wenn sie dann nicht handelt, dann kannst du weitermachen und einen Anwalt etc einschalten.

Sei dir aber eines gewissen Risiko immer bewusst, dass du einen eventuellen Prozess auchverlieren kannst.

Hast du eine Rechtsschutz?

Ich würde mir auf jeden Fall halt das Paket zwecks Beweissicherung zukommen lassen...

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sofort machte ich Fotos von den beschädigten Kugeln. <hr size=1 noshade>

Ich hoffe auch von der Polsterung und von der Verpackung selbst.



quote:<hr size=1 noshade>DHL hat ja bestätigt, dass die Kugeln unzureichend verpackt waren.
<hr size=1 noshade>

Eine ordnungsgemäße Verpackung ist eine nicht ganz unwesentliche vertragliche Nebenpflicht.
Eine Verpackung gilt dann als ordnungsgemäß, wenn die Verpackung den vertraglich vereinbarten Anforderungen (z.B. Verpackungsrichtlinien) des Transporteurs oder den allgemein anerkannten Regelnder Technik entsprechen.

Anhand der Schilderung habe ich daran erhebliche Zweifel.



quote:<hr size=1 noshade>Und ich habe nicht einmal die Möglichkeit etwas mit DHL zu klären, da ich nocht der Vertragspartner bin. <hr size=1 noshade>

Doch, dafür ist ja gerade die Abtretung.

Nur ist die hier sinnlos, das der Transpoteur ja gerade nicht leisten muss, da die Pflichtverletzung vom Verkäufer begangen wurde.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Umbr.ella
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.!
Harry van Sell - ja ich habe gleich sowohl dertrag ie kuglen als auch die Verpackung und Seidenpapier fotografiert, natürlich denke ich dass die schadensgutachter von dhl das ganze auch dokumeniert haben.

Lesen-denken-handeln - die Verkäuferin hat mir das Paket ohne Aufforderung und ohne Absender zu verzeichnen das Paket zuruckgesandt.

Ich habe jetzt der Verkäuferin nochmals eine Gelegenheit gegeben den Kaufvertrag vollständig zu erfüllen und Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten da eine schlechtleistung vorliegt. Bis jetzt habe ich noch keine Antwort erhalten aber ich denke, dass sie auch diese Frist verstreichen lässt und dann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und mein Geld einklagen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung jetzt abgeschlossen, welche keine Wartezeiten fur zivilrechtliche Streitigkeiten vorsieht. Ich hoffe dass es sich bald alles klären wird und die Vertragspflichtverletzung ihrerseits erkannt wird.

Falls euch noch etwas einfällt oder ihr noch einen Tipp für mich habt, würde ich mich freuen von euch zu hören.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

quote:
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung jetzt abgeschlossen, welche keine Wartezeiten fur zivilrechtliche Streitigkeiten vorsieht
Wird dir wohl nicht viel bringen, da der Vorfall ja schon vor dem Abschluss der RSV aufgetreten war, ausser du hast eine RSV abgeschlossen, die auch rückwirkend versichert,dann muss das aber auch expliziet im Vertrag drin stehen.

Für das greifen der RSV ist nicht der Terin einer eventuell kommenden Gerichtsverhandlung ausschlaggebend, sondern der "Tatzeitpunkt" und dieser liegt ja deutlich vor dem Termin der abgeschlossenen RSV ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Umbr.ella am 15.12.2014 19:02

Falls euch noch etwas einfällt oder ihr noch einen Tipp für mich habt, würde ich mich freuen von euch zu hören.

Eine Rechtsschutzversicherung für 4 Christbaumkugeln aus Spiel zu setzen halte ich für grob fahrlässig.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Umbr.ella
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Die rechtsschutzversicherung schließe ich ja selbstverständlich nicht nur wegen 4 Weihnachtskugeln ab.....! Da ich aber durch die rechtsschutzversicherung viele andere Vorteile genieße, wie z. B. Rechtsberatung ohne zusatzkosten oder den zugriff auf viele Dokumente die ich nur noch personalisieren brauche, wird mir die Versicherung auch in diesem Fall nutzen. Auf Anfrage bei der Versicherung, habe ich die Information erhalten, dass solange der Fall noch nicht vor Gericht ging, die Versicherung leistet...
Und 110€ die mir diese Frau schuldet, damit ist ein hlbes jahr Versicherung bezahlt ;) von daher rentiert sich das schon in meinen Augen...

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