Hallo!
Ich habe vor einigen Tagen ein Gerät bei eBay verkauft. Das Gerät war ca 1 Jahr alt. Ich habe angegeben, dass ich keine Garantie/Gewährleistung mehr auf das Gerät gebe.
Der Käufer fordert mich trotzdem auf ich solle ihm die Rechnung geben. Er bat mich ihm meine Kundennummer zu geben, so dass er selber bei Quelle anfragen kann wie lange das Gerär noch Garantie/Gewährleistung hat. Hat der Käufer rechtlichen Anspruch auf meine Rechnung? Darf ich nicht als Privater selber entscheiden ob ich dem Käufer die Garantie überlasse? Der Käufer droht mir nun an, wenn ich ihm bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht die Rechnung schicke, dass er zu Quelle geht und das Gerät prüfen lassen will und zwar auf meine Kosten. Darf er dieses?
VIELEN DANK schonmal für die Beantwortung!!! liebe Grüße
Privatverkauf - Käufer fordert Restgarantie
13. März 2008
Thema abonnieren
Frage vom 13. März 2008 | 18:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf - Käufer fordert Restgarantie
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. März 2008 | 19:42
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Natürlich hat er keinen Anspruch auf deine Rechnung. Für eine evtl. Prüfung wird Quelle IHM eine Rechnung senden, die du natürlich nicht zu zahlen brauchst.
Wenn du lieb bist, kannst du ihm ja eine Kopie senden.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Und jetzt?
Schon
267.954
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten