Privatverkauf - Käufer verlangt auf einmal Teil des Kaufpreises zurück

7. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Burkurus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf - Käufer verlangt auf einmal Teil des Kaufpreises zurück


Hallo,

ich habe einige Artikel von Privat nach Privat verkauft.
Die Ware wurde persönlich abgeholt und anschließend bezahlt.

14 Tage später meldet sich nun der Käufer und macht die ganzen gekauften Artikel madig, und verlangt ein Teil des VErkaufbetrags zurück?

Ich habe die Sachen nach besten Wissen und Gewissen verkauft.
Natürlich habe ich mir keine schriftliche Bestätigung geben lassen, das alles gekauft wie gesehen wurde.

Kann der Käufer jetzt noch in nachhinein Ärger machen?

Gruß

:(


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

gehe ich richtig von der Annahme aus, dass die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#2
 Von 
Burkurus
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Darüber wurde leider im Verkaufsgespräch nicht gesprochen.

Ich habe allerdings gesagt, das ich von den verkauften Dingen selbst keine Ahnung habe.

Ich bin davon ausgegangen das die verkauften Teile alle ok waren.

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Sofern es sich dann tatsächlich um Sachmängel handelt, kann der Käufer die ihm zustehenden Mängelgewährleistungsrechte geltend machen. Zunächst hat er aber keinen Anspruch auf Minderung, sondern kann lediglich verlangen, dass Sie die Mängel beseitigen.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Ich schließe mich meinem Kollegen an.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

@ Hr. cand. jur. Roenner:

Steht der Termin für´s Examen schon?

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"fiat justitia et pereat mundus..."

-- Editiert von Bob.Vila am 07.07.2005 16:58:00

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