Guten Abend,
ich als kleiner Ratsuchender bin auf dieses nette Forum hier gestoßen und möchte auch in Kurzform gleich mein Anliegen erläutern.
Ich habe über ein Forum, ein gebrauchten Laptop verkauft. Die Kaufzusage / Kaufübereinkunft wurde schriftlich per Nachrichten(Email, Skype, PN's) geschlossen. Ich bin sogar dem Wunsch des Käufers nachgekommen, dass Paket per NN zu versenden, was ich so auch eigentlich garnicht wollte.
Nun habe ich das Paket versendet, heute habe ich dann auf der DHL Seite den Status der Sendung abgefragt und war etwas leicht verwirrt, dass ich lesen musste das eine Rücksendung, wegen Annahmeverweigerung, eingeleitet wurde.
Auf Nachfragen an den Käufer hat dieser erklärt er sei nicht mehr an dem Kauf interessiert und würde davon zurück tretten.
Nun kommt meine Frage, kann er einfach so, bei einem Privatverkauf, Zurücktretten? Wenn nein, besteht eine Möglichkeit auf eine durchsetzung des Kaufvertrages?
Dazu muss ich sagen, ich habe aufgrund der Zusage schon finanzielle Ausgaben getätigt .. worin ich die Geldsumme miteingerechnet habe und zudem würde ich das Notebook zu dem Preis auch sonst nicht mehr losbekommen, daher ist mein Ansatz auch (ja auch wenn es etwas egoistisch klingt) das ich den Kaufvertrag durchsetzen möchte.
Ich bedanke mich vorab für jede Hilfe die man mir geben könnte.
Grüße und schönen Abend
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Privatverkauf - Käufer verweigert NN-Annahme
9. Dezember 2011
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Frage vom 9. Dezember 2011 | 18:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf - Käufer verweigert NN-Annahme
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#1
Antwort vom 9. Dezember 2011 | 18:51
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
quote:Nein kann er nicht.
Nun kommt meine Frage, kann er einfach so, bei einem Privatverkauf, Zurücktretten?
quote:Klar besteht so eien Möglichkeit, kannst dir eien Anwalt nehmen und vor Gericht gehen. Sämtliche Kosten darfst erstmal du vorlegen, kannst diese aber dann von deinem Käufer zurückverlangen, sofern dieser zahlungsfähig ist. Sollte er nicht zahlungsfähig sein, würdest du erstmal auf den Kosten sitzenbleiben. Sprich du musst entscheiden, ob es dir das Riskio wert ist.
Wenn nein, besteht eine Möglichkeit auf eine durchsetzung des Kaufvertrages?
quote:Hierbei hast du mal wieder was gelernt, nur Geld ausgeben, welches man auch schon wirklich hat...
Dazu muss ich sagen, ich habe aufgrund der Zusage schon finanzielle Ausgaben getätigt
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#2
Antwort vom 10. Dezember 2011 | 11:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für deine Antwort.
Nun wurde mir gerad noch ein Nackenschlag verpasst, ich habe jetzt gerade erfahren das der Käufer gerade mal 15 Jahre alt ist.
Also kann ich wohl davon ausgehen das seine Eltern nun den Handel wohl entgegen sprechen werden.
hmm ..
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#3
Antwort vom 10. Dezember 2011 | 12:06
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
Ja, dann hättest du natürlich Pech.
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