Moin´s,
ich hab meinen alten Rechner an eine Arbeitskollegin verkauft . Wie hatten mündlich vereinbart, das Sie mir die Kohle spätestens nach einer Woche geben sollte.
Nach nunmehr 4 Wochen habe ich sie mal angesimst, wo denn das Geld bleibt.
Da kam von Ihr zurück, das sie sich jetzt doch einen neuen Rechner kaufen will und möchte mir den alten PC wieder bringen oder aber den Kaufpreis DEUTLICH Reduzieren.
Gestern hat sie mir, nachdem ich das abgelehnt hatte, den PC in meiner Abwesenheit zurück gebracht und meinen Vermietern ausgehändigt.
Am Rechner fehlt jetzt am Gehäuse hinten eine Sicherheistschraube und ein Micro, das ich ebenfalls mitgegeben hatte ist auch nicht dabei.
Kann ich hier auf dem mündlichem Kaufvertrag bestehen?
(Die Firma, für die ich arbeite ist Riesengroß, also ist mir es auch egal, ob Kollegin oder nicht)
Danke schon mal für eure Meinung!
Deven.
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"Ich möchte mal schlafend sterben, wie mein Großvater! Und nicht schreiend wie sein Beifahrer... "
Privatverkauf - Kann ich hier auf dem mündlichem Kaufvertrag bestehen?
31. Januar 2007
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Frage vom 31. Januar 2007 | 08:24
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 8x hilfreich)
Privatverkauf - Kann ich hier auf dem mündlichem Kaufvertrag bestehen?
Probleme nach Kauf?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 31. Januar 2007 | 16:42
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1431x hilfreich)
Korrekt. Auch mündliche Kaufverträge sind einzuhalten. Jedoch, wie schon korrekt dargestellt, ist die Problematik in der Beweisführung zu sehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Und jetzt?
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