Privatverkauf: Kein Lieferumfang angegeben -> Käuf

11. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Dulin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf: Kein Lieferumfang angegeben -> Käuf

Hallo liebes Forum,


es wurde vom Verkäufer in einem Forum ein Foto-Artikel verkauft.

Im Titel stand der Name des Foto-Artikels, ohne Zusatz wie "OVP" o.ä.
Im Beschreibungstext stand ein Beschreibungstext zum Zustand des Foto-Artikels, sowie ein Link zur Original-Produktseite und ein paar Bilder, die nur den Foto-Artikel zeigen, ohne weitere Elemente.

Es stand kein expliziter Lieferumfang im Thread.


Nun verlangt der Käufer die Lieferung des kompletten Originalumfangs, wie auf der verlinkten Produktseite. Der Verkäufer weist darauf hin, dass nur der Foto-Artikel verkauft wurde.

Falls es was aus macht: Der Foto-Artikel ist schon einige Jahre alt gewesen.


Hat der Verkäufer oder der Käufer recht?

Danke euch!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 747x hilfreich)

Guten Abend,

auf einer bekannten Online-Auktionsplattform werden gelgentlich Verpackungen von Artikeln angeboten, die den Eindruck erwecken, die Auktion beinhalte den Inhalt der Verpackung. Tätsächlich ersteigern Bieter aber nur die Verpackung zu hohen Preisen - jeoch nicht den Inhalt.

In Ihrem Fall ist es ähnlich: Worüber könnte ein Kaufvertrag zustande gekommen sein? Über das, was tatsächlich zum Kauf angeboten wurde, oder über das, was dem Käufer (vergleichsweise) über Link suggeriert wurde?

Hier müsste ganz präzise das gesamte Zustandekommen des möglichen Kaufvertrages betrachtet werden.

Ohne diese Betrachtung wird keine annähernd zutreffende Würdigung des Sachverhaltes möglich sein.



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114462 Beiträge, 38996x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hat der Verkäufer oder der Käufer recht? <hr size=1 noshade>

Das käme darauf an, wie das hier:
quote:<hr size=1 noshade>sowie ein Link zur Original-Produktseite <hr size=1 noshade>

auszulegen wäre.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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