Privatverkauf Rücknahme eines Wohnmobils - der Käufer nahm umfangreiche Veränderungen vor

22. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
niniane123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf Rücknahme eines Wohnmobils - der Käufer nahm umfangreiche Veränderungen vor

Ich verkaufte ein Wohnmobil privat und wies im Kaufvertrag auf einen Mangel hin, der repariert werden muss. Die Käufer nahmen dies zur Kenntnis, kauften das Wohnmobil nahmen Umbauten im Inneren vor und bauten die SAT Antenne und den Fernseher ab. Nach zwei Wochen bemerkten sie, dass der Mangel größer war, als sie und ich gedacht hatten und gaben daraufhin das Wohnmobil zurück. Ich zahlte den Kaufpreis abzüglich 100 Euro für den fachgerechten Rückbau der SAT Anlage zurück. Es stellte sich heraus, dass der Rückbau der SAT Anlage aber in der Fachwerkstatt 400 Euro kostete. Das liegt daran, dass alles neu verkabelt und fachgerecht abgedichtet werden musste, was vier Arbeitsstunden in der Werkstatt bedeutete. Die Käufer weigern sich jetzt, die 300 Euro zu bezahlen, sie behaupten, mit den 100 Euro wäre alles abgegolten und außerdem sei der Preis der Wohnmobilwerkstatt überzogen. Ich bin der Auffassung, dass sie diese Kosten durch das Herausreißen der SAT Anlage verursacht haben und mir die 300 Euro noch bezahlen müssen. Ich sagte den Käufern damals, dass ich das Wohnmobil zurücknehme, aber nur in dem Zustand, in dem ich es abgegeben habe.
Was kann ich jetzt tun? Vor allem, wie ist die Rechtslage?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von niniane123):
sie behaupten, mit den 100 Euro wäre alles abgegolten

Je nach dem wie genau das
Zitat (von niniane123):
Ich zahlte den Kaufpreis abzüglich 100 Euro für den fachgerechten Rückbau der SAT Anlage zurück.

vertraglich vereinbart wurde, könnten die Recht haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von niniane123):
mit den 100 Euro wäre alles abgegolten
Hört sich für mich aus der Fallbeschreibung danach an:
Zitat (von niniane123):
Ich zahlte den Kaufpreis abzüglich 100 Euro für den fachgerechten Rückbau der SAT Anlage zurück.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

ich sehe das auch so, dass die Kosten mit den 100Euro seitens des K abgedeckt sind. Statt eines Pauschalbetrages hättest du sagen sollen, die tatsächlichen Kosten, dann würde das jetzt anderst aussehen...

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Hier haben wir doch eine nette Symmetrie, oder? Der Mangel war größer als gedacht und der Umfang der Umbauten seitens des K auch...

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

@ Bigi

Danach wird es aber asymetrisch.
Der Verkäufer kümmert sich obwohl er nicht müsste, der Käufer hat keine Lust sich um etwas zu kümmern, was er nicht müsste. ;)

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