Privatverkauf!

24. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Seven
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf!

Hallo!
Habe vor kurzem mein Kfz verkauft.In den Fahrzeug war ein stärkerer ATM welcher von einem Freund eingebaut wurde und auch nicht eingetragen ist.Allerdings ist das Fahrzeug danach nicht mehr angesprungen.Habe in dem Kaufvertrag festgehalten das diese Fahrzeug nicht anspringt und ich es ohne jegliche Garantie bzw. Gewährleistung verkaufe (Gekauft wie gesehen!)Verkaufspreis 1350 Euro!
Nach ca 1 Woche hat mir der Käufer geschrieben das es der Hallgeber gewesen wäre und die Kiste jetzt wieder laufen würde!
Hatte zurück geschrieben und mich darüber gefreut das der Motor jetz wieder läuft,Nun,nach fast 3 Wochen hat er angerufen und gemeint das er einen Kabelbrannt gehabt hätte und bei einer Fachwerkstatt war ,welche Ihm ein Gutachten geschrieben hätte in dem steht, daß alle Kabel am Sicherungskasten Falsch angeschlossen waren und dies grob Fahrlässig war.Nun droht er mit einem Anwalt und möchte das ich das Fahrzeug zurück nehme!

Was soll ich tun?Habe Ihm bei der Besichtigung des Kfz etliche male gesagt das es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt in dem noch ne Menge Arbeit steckt.Kann er da etwas machen?Im Kaufvertrag steht doch ohne jegliche Gewährlleistung bzw.Garantie und Gekauft wie gesehen!!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

M.E. bestand für Sie bezüglich des Austauschmotors eine Hinweispflicht, d.h. Sie hätten den Käufer vorher darüber aufklären müssen, daß der Motor nicht mehr original ist.

Erst recht hätten Sie m.E. darauf hinweisen müssen, daß der Motor nicht fachmännisch ausgewechselt wurde und noch nicht einmal eingetragen ist.

Der bloße Satz, daß viel gemacht werden muß und das Kfz wird daher nur als Bastlerfahrzeug verkauft, dürfte Ihnen hier ausnahmsweise nicht weiterhelfen. ANscheinend wollte sich der Käufer das Fahrzeug wieder aufbauen.

Nach § 444 BGB können Sie sich somit nicht auf den Gewährleistungsausschluß berufen, da Sie arglistig, d.h. in Kenntnis des ganzen Sachverhaltes, handelten.

Ich würde Ihnen raten, zu einem ANwalt zu gehen und um eine Erstberatung bitten. Diese sollte bei dem Streitwert nicht mehr als 100 Euro kosten - kann ich aber nicht genau sagen.

Sollte der auch meinen, daß Sie eine Aufklärungspflicht hatten, dann würde ich den Wagen "aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ;) gegen Kaufpreisrückzahlung zurücknehmen.

Denn sollte es wirklich zum Prozeß kommen, dann könnte dieser leicht bedeutend teurer werden als der Kaufpreis für das Fahrzeug.


Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Der Austauschmotor bricht Ihnen das Genick. Seien Sie froh , daß er keinen Unfall verursacht hat mit dem Fahrzeug :

Ohne Eintragung -> keine Straßenverkehrszulassung -> kein Versicherungsschutz :

Das hätte sehr teuer werden können für Sie ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seven
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!
Aber der Käufer wusste doch das ein anderer Motor verbaut ist (So etwas lässt sich ja auch schwer verstecken :-)Hat ja noch gefragt wo er diesen eintragen lassen kann usw.
Leider habe ich dies nicht im Kaufvertrag vermerkt.Es könnte aber doch auch sein das er in der Zeit von 3 Wochen diesen Motor eingebaut hat,oder?
Mich nervt das echt total,er hat so gebettelt um die Kiste zu bekommen da noch weitere Käufer Interesse zeigten und jetzt diese ...
Wenn er wirklich zum Anwalt geht nehme ich die Kiste zurück und verkaufe Ihn in Einzelteile.Hab echt keine Lust auf so einen Stress wegen 1000 Euro!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Daß der Käufer vom Austauschmotor bei Vertragsschluß wußte, stand aber nicht in Ihrem ersten Beitrag;)

Dann handelten Sie natürlich nicht "arglistig" und können sich ganz einfach auf den Gewährleistungsausschluß berufen.

Beweispflichtig in Bezug auf die Arglist ist der Käufer, d.h. er muß nachweisen, daß Sie vom Austauschmotor wußten. Dies wird er wohl relativ einfach beweisen können. Dann müssen Sie beweisen, daß Sie den Käufer aufgeklärt haben, was bei mündlichen Vereinbarungen immer schwierig ist.

Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seven
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nun erneut mit dem Käufer Kontakt aufgenommen und Ihm gesagt das ich das Fahrzeug auch wieder zurück nehmen würde da mir dies alles zu viel Stress ist.Darauf ist er aber auch nicht so recht eingegangen.Nun habe ich Angst das er es in die Werkstatt bringt und ich dies am Ende auch noch bezahlen soll.Geht dies so einfach oder muss er mich darüber zuerst schriftlich Informieren?
Habe mir überlegt einen Brief zu schreiben in dem ich Ihm die Chance gebe das Auto innerhalb einer Woche zurück zu geben.Macht er davon nicht Gebrauch möchte ich danach nichts mehr von Mängel oder so etwas hören.Denken Sie das dies so Gut wäre und ich damit auf der Sicheren Seite wäre???

0x Hilfreiche Antwort

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