Ich würde mal gern ein Fall durchspielen.
Nehmen wir mal an Privatperson C kauft einen Gebrauchtwagen
bei Privatperson B. Der Wagen wurde zuvor vom Privatverkäufer A an B verkauft. Weitere Vorbesitzer sind nicht vorhanden.
Beim Kauf zwischen C und B wird die Sachmangelhaftung vertraglich ausgeschlossen und es wird vom Verkäufer B schriftlich versichert, dass der Wagen im Zeitraums seines Eigentums keinen Unfallschaden hatte. Ebenso wird bei dem Verkaufsgespräch allgemein versichert, dass der Wagen unfallfrei sei und Verkäufer B diesen selber als unfallfrei bei C gekauft habe.
Nach drei Wochen stellt der Käufer C (sowie ein Sachverständiger) fest, dass es sich bei dem Wagen um ein Unfallfahrzeug handelt.
Da der Erstbesitzer A zwar namentlich bekannt, jedoch unter keiner Telefonnummer zu ermitteln ist, kann sich Käufer C nicht an diesen wenden.
Fakt ist lediglich, dass entweder Verkäufer A oder B den Unfall hatten.
Fragen:
- Welche Möglichkeiten hat der Käufer? (insbesondere nach mündlicher Zusicherung der Unfallfreiheit)
- Könnte ein Anwalt zur Klärung der Sache den Erstbesitzer A ermitteln (z.B. Einwohneramt)?
- Kann man ggfs. grob sagen, vor wie vielen Jahren eine Reparatur /Lackierung durchgeführt wurde?
(Verkäufer B hatte den Wagen zuvor über 5 Jahre in seinem Besitz)
Schon einmal ganz lieben Dank für Eure Mühe!
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Privatverkauf eines Unfallwagens
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
uppps... es müsste natürlich heißen:
Ebenso wird bei dem Verkaufsgespräch allgemein versichert, dass der Wagen unfallfrei sei und Verkäufer B diesen selber als unfallfrei bei A gekauft habe.
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Hallo von Ghostrider123,
erst einmal vielen Dank, dass Du Dich dem Bart angenommen hast :-)
Natürlich habe ich auch zuvor die SuchFu genutzt, allerdings ist jeder Fall ein wenig anders gelagert und für einen Laien somit oftmals nicht eindeutig zu übertragen.
Um noch einmal auf die Eigenschaftszusicherung zurückzukommen:
Eine allgemeine Aussage über die Unfallfreiheit wurde nur mündlich zugesichert. Ebenso, dass Käufer B den Wagen von A unfallfrei gekauft habe.
Laut Vertrag wurde nur der unfallfreie Zeitraum des Eigentums zugesichert.
Bedeutet dies, dass ich ausschließlich etwas über die mündliche Zusicherung machen könnte?
Grüße
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Guten Abend,
falls ich den Vorgang richtig erfasst habe, gibt es von B gegenüber C folgende Angaben:
1. schriftlich:
in der Zeit, in der ich den Wagen hatte, gab es keinen Unfall mit dem Wagen
2. mündlich:
der Wagen ist unfallfrei
3. mündlich:
ich habe den Wagen seinerzeit als unfallfrei bei A gekauft
Hieraus ergeben sich folgende Konstellationen:
a) falls B die mündlichen Angaben abstreitet (denkbar), hat C nur dann eine Chance (Rückabwicklung, Minderung), falls er nachweisen kann, dass sich der Unfall in dem Zeitraum ereignet hat, in der B den Wagen besessen hat
b) falls B die 2. Angabe bestätigt (sehr unwahrscheinlich), kann C Rechte geltend machen (Rückabwicklung, Minderung)
zu Ihren Fragen:
Gegenüber A hat C zunächst keine Handhabe. Da zwischen A und C keine Rechtsbeziehung besteht, braucht A auf Anfragen von C nicht zu reagieren.
Ob der genaue Zeitpunkt des Unfalls ermittelt werden kann, ist technisch sicherlich sehr aufwändig. Die ggf. anfallenden Gutachterkosten müsste C zumindest vorstrecken.
Viele Grüße
Nervin
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Also ich habe soben den Vetrag nochmals GENAU durchgelesen
Darin heißt es:
1) Der Verkäufer garantiert, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden hatte.
2) Der Verkäufer erklärt, dass das Kfz in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt - keinen Unfallschaden hatte.
Nun gut, ohne den Kaufvertrag zw. A und B gesehen zu haben, wird es schwierig werden, dies anzuzweifeln. Es sei denn, A gibt C netterweise den Hinweis, dass vom Ihm der Wagen bereits als Unfallwagen an B verkauft wurde.
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Hilfreich könnte es auch sein, sich die Fahrzeughistorie in einer Fachwerkstatt zeigen zu lassen.
Je nach Marke sind dort alle Reparaturen, Inspektionen etc. aufgeführt.
Das würde natürlich voraussetzen, das der Schaden auch in einer entsprechenden Werkstatt behoben wurde.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Wo habe ich diese Antwort nur schon einmal gelesen?
In einen der anderen 2741 Beiträge zu dem gleichen Themenbereich hier?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Nun, ich gebe Euch beiden sicher Recht!
Aber mal Hand auf's Herz. Zum einen stehe ich dazu, was ich bereits oben geschrieben habe. Für einen Laien ist es oftmals schwierig, Gefundenes auf seinen speziellen Fall zu abstrahieren.
Zum anderen wird doch sicherlich schon nahezu 95% aller Beiträge in diesem Forum in irgend einer Weise schon einmal ähnlich gelagert besprochen worden sein.
Eurem Vorschlag folgend würde es dann aber bedeuten, dass solch ein Forum eher zu einem Wiki werden würde. Anstatt der 250 Beiträge, die ansonsten an einem Tag geschrieben werden, gibt es dann eben nur noch 12,5 Beiträge pro Tag. Der Rest der Leute nutzt die SuchFu, denkt oder dichtet sich seinen Teil dazu, hält die Klappe bzw. die Finger still und verschwindet wieder. Kommunikation also gleich Null. Aber genau diese ist es doch, die ein Forum ebenfalls zu einem großen Teil ausmacht.
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Bei dir sieht man das du dich schon mit dem Problem intensiver befasst hast, denn dein Eingangsposting enthielt eigentlich eine fast perfekte Darstellung der relvanten Fakten.
Of findet man aber hier auch nur hingeschnodderte Fragen wie
Ich habe mir ein Auto gekauft.
Jetz ist ein Schaden dran.
Was kann ich machen?
und der nächste fragt dann
quote:
Mein Auto ist kaputt.
Haftet der Verkäufer?
DAS sind dan so Fälle bei dennen man merkt, das sich null mit dem Thema beschäftigt wurde.
Es spricht mit Sicherheit nichts dagegen das man bei Unklarheiten/Unsicherheiten nachfragt - das ist ja der Sinn eines Forums.
Es dient aber auch der Übersicht, wenn eben keine 250 Beiträge am Tag dazukommen, wenn die Frage hier schon 1000fach beantwortet wurde.
Teilweise stehen identische Fragen verschiedener User untereinander, obwohl die selbe Frage bereits 5 Posts vorher beantwortet wurde.
Es dient auch nicht dem User, das man seinen Beitrag ignoriert weil man schlicht keine Zeit hat ihm zu antworten.
Ich persönlich befasse mich erst mit den 'neuen' Fällen, dann erst mit denen die 'alte' Fragen beinhalten.
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"
Hallo von Harry van Sell,
wie schon gesagt, kann ich - gerade aus der Sicht von Nutzern, die sich oft oder täglich mit diesem Thema beschäftigen - den Ärger verstehen. Beiträge wie, "Auto is kapput - was nun?" sind sicherlich nicht die Beiträge, die ich zuvor meinte.
Vielleicht darf ich jedoch noch eine abschließende Frage stellen:
Wie bereits oben erwähnt, hat C von B mit den folgenden Zusicherungen das Kfz gekauft
Schriftlich:
1) Der Verkäufer garantiert, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden hatte.
2) Der Verkäufer erklärt, dass das Kfz in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt - keinen Unfallschaden hatte.
Mündlich:
1) Das Fahrzeug sei unfallfrei.
2) Das Kfz wurde von B unfallfrei von A gekauft.
Sollte der Erstbesitzer A einen Unfall gehabt haben, den Wagen dann jedoch an B unfallfrei verkauft haben, besteht dann irgendeine Möglichkeit für C?
Und mal ganz ehrlich, der 2) Abschnitt der schriftlichen Vereinbarung ist doch im Grunde für die Katz (zumindest aus Sicht des Käufers) Da wird etwas versichert, von dem man im Grunde aufgrund der Vorbesitzer eh nichts wissen kann.
Grüße
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quote:
1) Der Verkäufer garantiert, dass das Kfz in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Unfallschaden hatte.
Das Gegenteil müsste der Käufer beweisen.
quote:
2) Der Verkäufer erklärt, dass das Kfz in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt - keinen Unfallschaden hatte.
Das soweit ihm bekannt rettet ihn bei einem Unfall erstmal.
Das Gegenteil müsste der Käufer wieder einmal beweisen.
quote:
Mündlich:
1) Das Fahrzeug sei unfallfrei.
2) Das Kfz wurde von B unfallfrei von A gekauft.
Das sind ja schon konkretere Zusagen.
Dabei gibt es 2 Probleme:
1.) Die Aussagen müsste wer beweisen? Genau - der Käufer
2.) Die Aussagen dürften vor dem Abschluss des schriftlichen Kaufvertrag gelegen haben. Das kann zu dem Ergebnis führen. das die Einschränkungen im Kaufvertrag die vorher getätigten Aussagen aufheben.
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