Privatverkauf - falsche Artikelbeschreibung

24. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Temujin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf - falsche Artikelbeschreibung

Hallo zusammen,


ich habe vor kurzer Zeit eine Kamera verkauft,mit den Angaben,dass sie genau 1/2 Jahr alt sei. Eine Rechnung von der Kamera hatte ich zu diesem Zeitpunkt nicht,da es ein Geschenk war..

Nun,ich habe diese Kamera über ein Forum verkauft und kurze Zeit später benachrichtigte mich der Käufer,dass er die Originalrechnung möchte oder die Ware sonst zurückgeben wird! Wie gesagt,war von der Rechnung nie die Rede,da ich keine hatte..

Ich habe dann die Person benachrichtigt,von der ich die Kamera ursprünglich geschenkt bekommen habe bezüglich einer Rechnung. Zu meinem Wunder konnte dieser mir einen Scan der Rechnung schicken auf der die wesentlichen Daten zu sehen waren ( Kaufdatum,Rechnungsnummer,Artikelnummer,Händler..)

Zu meinem Erschrecken stellte ich nun fest,dass die Kamera schon 11 Monate anstatt 6 Monate alt ist!

Inzwischen habe ich meinen Käufer den "halben" Scan zukommen lassen,jedoch möchte dieser den kompletten DIN-A4 Scan.Daraufhin habe ich ihm gesagt,dass dies nicht möglich ist,da hier private Daten über die Ratenzahlung etc stehen..

Ich hätte die Kamera schon längst zurück genommen,wenn ich das Geld noch hätte..

Wer ist nun im Recht wenn es zur Anzeige kommen würde? Muss ich die Kamera zurücknehmen,bzw einen Teil erstatten,wegen dem falsch angegebenen Alter der Kamera?


Vielen Dank!

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-- Editiert am 24.04.2010 12:15

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Ich habe dann die Person benachrichtigt,von der ich die Kamera ursprünglich geschenkt bekommen habe bezüglich einer Rechnung. Zu meinem Wunder konnte dieser mir einen Scan der Rechnung schicken auf der die wesentlichen Daten zu sehen waren ( Kaufdatum,Rechnungsnummer,Artikelnummer,Händler..)


Das war keine gute Idee, der Käufer hatte keinen Anspruch auf eine Rechnung, man hätte ihm das mitteilen können, Nur wenn man explizit in der Auktion vereinbart hätte, dass es eine Original-Rechnung dazu gibt, hätte sie dabei sein müssen.

Es ist auch nicht üblich, dass man bei Geschenken die Rechnung dazu erhält.

quote:
Wer ist nun im Recht wenn es zur Anzeige kommen würde? Muss ich die Kamera zurücknehmen,bzw einen Teil erstatten,wegen dem falsch angegebenen Alter der Kamera?



Naja, ob es zu eine Anzeige (Strafanzeige) kommt, ist fraglich. Jedoch hätte der Käufer in jedem Fall einen zivilrechtlichen Anspruch.

Wenn man in der Auktion explizit darstellt, dass die Kamera ein halbes Jahr alt ist, muss man sich daran festhalten lassen. Das ist eine Beschaffenheitsbestimmung, die auch nicht durch einen Ausschluss der Gewährleistung ausgehebelt werden kann.

So hat man den Käufer erst richtig misstrauisch gemacht, er weiß jetzt, dass es eine Rechnung gibt, vielleicht lässt er nicht locker. Ansonsten hätte er kaum eine Chance gehabt, nachzuweisen, dass die Kamera älter ist, sie könnte 1 Jahr im Laden im Regal gestanden haben, bevor sie verkauft wurde.


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#2
 Von 
Temujin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sollte ich nun vorgehen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Tja, einigermaßen schwierig, ohne das Gesicht zu verlieren.

Wenn man mal davon absieht, dass es unklug war, das Alter der Kamera anzugeben, ohne sich vergewissert zu haben, ob das zutrifft, hätte man dadurch höchstens eine Behauptung ins Blaue hinein aufgestellt.

Jetzt hat man aber im Nachhinein erkannt, dass die Kamera eindeutig älter ist, man weiß es also und schickt dem Käufer einen halben Scan von der Rechnung und behauptet, auf der anderen Hälfte wären sensible Daten.

Das macht sich natürlich nicht gut, weil man die vielleicht fahrlässig etwas voreilig abgegebene Behauptung (halbes Jahr alt) jetzt untermauert, indem man den Käufer (jetzt bewusst) täuscht.

Das kann auch strafrechtlich relevant sein. Eine ausgesprochen dumme Situation, in die man sich hineingebracht hat.

Man weiß nicht, wie der Käufer reagiert, lässt man es darauf ankommen, kann das ins Auge gehen, geht man darauf ein, hat man Erklärungsnot.

Ein Drahtseilakt...




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