Privatverkauf -> Rücktrittsrecht nach 5 Wochen?

17. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Höfs, Jürgen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatverkauf -> Rücktrittsrecht nach 5 Wochen?

Hallo Formunsteilnehmer,

ich habe folgendes Problem:
Ich habe im April eine sehr teure Kamera als Demogerät
mit 2 Jahren Garantie von einem Händler erworben.
Aus finanziellen Gründen habe ich sie jedoch Anfang Juni
an einen Privatmann verkauft, ohne sie jedoch vorher
getestet zu haben, da ich inzwischen auf Digital umgestiegen
war.
Der Käufer wollte eine Anzahlung vornehmen und sie
anschließend ganz bezahlen. Darüber haben wir auch einen
schriftlichen Vertrag aufgesetzt.
Ich habe dann beim Händler auch eine neue Rechnung
auf seinen Namen ausschreiben lassen, damit er die Restgarantie
nutzen kann.

Zwei Tage später bekomme ich einen Anruf von ihm, in dem
er mir mitteilt, das der Filmeinzug defekt sei.
Also habe ich die Kamera an den Händler eingeschickt.
Vor zwei Tagen, also ca. Mitte Juli ist die Kamera wieder
bei mir angekommen, mit dem Hinweis des Canon Profi
Service, dass kein Fehler vorläge.
Auf die Mitteilung an den Käufer, dass die Kamera nun
wieder verfügbar sei, teilte er mir nur mit, dass er an dem Kauf
nicht mehr interessiert sei, mit der Begründung, er habe
ein 14-tägiges Rücktrittsrecht und mein Preis wäre sowieso
zu teuer.
Der Käufer hatte es allerdings in den 5 Wochen, in denen
die Kamera in der Service-Stelle war, nicht für nötig
gehalten, mich über seinen Rücktritt zu informieren.

Meine Fragen wären:

#1: Hat der Käufer tatsächlich noch ein Rücktrittsrecht?

#2: Spielt es eine Rolle, ob die Kamera nun tatsächlich
defekt war, wie er behauptet oder reicht die Bescheinigung
der Service-Stelle, dass kein Fehler vorliegt, aus, dies
zu widerlegen. Muss ich mich selbst noch einmal vom
funktionieren der Kamera im Detail überzeugen?

#3: Kann sich der Käufer in späteren Garantiefällen immer
noch an mich wenden, obwohl er eine Rechnung auf seinen
Namen besitzt?


Ich habe vor, dass Geld einzuklagen, weil ich mich im Recht
fühle, oder sehe ich dies falsch? Sollte ich einen Anwalt
einschalten oder eine Privatklage durchführen?


Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Höfs,

ich wüßte nicht, woher der Käufer ein Rücktrittsrecht ableiten will, wobei ich davon ausgehe, das Sie den Verkauf als Privatmann getätigt haben.
Hat er denn wenigstens die Anzahlung geleistet?

Die Bescheinigung von Canon dürfte ausreichen, da grundsätzlich der Käufer für das Bestehen des Mangels beweispflichtig ist.
Soweit es die zukünftige Mängel angeht, muß zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Herstellergarantie unterschieden werden. Grundsätzlich sind Sie als Verkäufer bei "gebrauchter" Ware zur Gewährleistung innerhalb eines Jahres verpflichtet, sofern Sie die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Daneben steht parallel der direkte Anspruch aus der Garantie gegenüber dem Hersteller.

An Ihrer Stelle würde ich den Käufer unter angemessener Frist zur Abnahme und Zahlung auffordern.
Grundsätzlich können Sie sich vor dem AG (bis 5.000 €) selbst vertreten, es besteht dort kein Anwaltszwang. Tatsächlich gibt es jedoch erheblich formale Voraussetzungen (Antrag, Beweisantritte, Form, Gerichtskosten, ...), die juristischen Laien oftmals Probleme bereiten.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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