Hallo,
folgender Fall:
Ich habe von Person A ein Paket aus mehreren elektronischen Geräten gekauft, unter denen sich auch ein Receiver eines bekannten Pay-TV Anbieters befand. Da ich selbst keine Verwendung dafür hatte, habe ich diesen auf Ebay Kleinanzeigen inseriert und privat an Person B verkauft.
Heute hat sich Person B (der Käufer) gemeldet und um Rücknahme gebeten, weil der Receiver mit seiner Smartcard nicht funktioniert. Angeblich hat er im Fachhandel in Erfahrung gebracht, dass dieses Modell nur als Leihreceiver vertrieben wird und somit an die bei Vertragsabschluss ausgegebene Smartcard gebunden ist. Mit dem Receiver lassen sich deshalb nur die kostenfreien Programme schauen und kein Pay-TV. Das gleiche Modell wird in großer Stückzahl auf Ebay angeboten und auch erfolgreich verkauft.
Meine Frage ist, ob ich dazu verpflichtet bin, den Receiver zurückzunehmen?
Meine erste Vermutung wäre nein, da ich als Verkäufer nicht dafür verantwortlich bin, ob das Produkt für den gewünschten Verwendungszweck geeignet ist oder nicht. Der Käufer hat ja schließlich das bekommen, was ich beschrieben habe, und trägt meiner Meinung nach selbst die Verantwortung, die Kompatibilität mit seiner Smartcard in Erfahrung zu bringen. Das Gerät wurde übrigens bei mir abgeholt und somit auch vor Bezahlung in Augenschein genommen.
Hier noch der Text aus der Anzeige:
Zitat:Ich verkaufe einen neuen Humax S HD 4 PR-HD3000 digitalen Twin-Satreceiver. Das Gerät ist XXX tauglich und unterstützt sowohl V13, als auch V14. Der Receiver befindet sich in der OVP und wird mit dem originalen Zubehör verkauft.
Abholung in XXX möglich.
Versicherter Versand innerhalb Deutschland kostenlos.
Nachnahme möglich.