Hallo,
mal wieder ein Problem mit der Gewährleistung.
Folgender Fall:
Ich habe vor 8 Monaten bei Media Markt ein Notebook gekauft. Bereits nach einigen Monaten fällt mir auf dass sich das Bild immer etwas in den Bildschirm einbrennt, was bei diesem Notebook-Modell wohl ein Serienfehler ist den viele Kunden haben.
Da ich das Notebook jedoch immer benötigt habe, habe ich es dann leider versäumt den Mangel innerhalb von 6 Monaten zu reklamieren.
Nach 8 Monaten wurde das Gerät dann zum 1. Mal über Media Markt eingeschickt, worauf angeblich das Display ausgetauscht wurde. Der Mangel bestand jedoch weiterhin, also ein 2. Mal über Media Markt eingeschickt, wieder wurde angeblich was ausgetauscht, wieder wurde der Mangel nicht behoben.
Jetzt wollte ich vom Kaufvertrag zurücktreten worauf Media Markt meinte sie hätte nur auf Garantie und nicht auf Gewährleistung eingeschickt, daher hätte ich kein Rücktrittsrecht und der Hersteller dürfte unbegrenzt oft reparieren. Der Verkäufer meinte da ja noch Garantie besteht würde eh immer darüber abgewickelt werden und weil 6 Monate schon vorbei sind hätte ich eh keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung, denn ich könnte ja unmöglich beweisen dass der Defekt schon seit Kauf besteht.
(Wie sollte ich einen inneren Defekt wie einbrennen denn selbst verursachen?)
Also kann der Händler einfach sagen es wäre auf Garantie gelaufen also hätte ich kein Recht auf einen Rücktritt?
Auf dem Formular das ich zum Einschicken unterschrieben habe stand nicht eindeutig dass auf Garantie eingeschickt wird sondern Prüfung auf "gesetzliches leistungsstörungsrecht/Herstellergarantie".
Und wie sieht es mit der Beweislastumkehr aus? Ich habe mal gelesen dass bei inneren Defekten grundsätzlich von einem zum Kauf vorhandenen Defekt ausgegangen werden kann.
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Problem mit Garantie/Gewährleistung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



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Und wie sieht es mit der Beweislastumkehr aus?
Die ist vorbei, die Beweislast dafür, dass der Fehler von Anfang an bestand liegt bei Dir.
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Ich habe mal gelesen dass bei inneren Defekten grundsätzlich von einem zum Kauf vorhandenen Defekt ausgegangen werden kann.
Warum sollte das so sein? Durch unsachgemäße Handhabung kann ebenso im Inneren des Geräts etwas kaputtgehen (bspw. wenn bei einem Notebook die Lüftungsöffnungen verstopft sind, weil es auf der weichen Kuscheldecke liegt).
MM wird sich hier mit Sicherheit weiter darauf berufen, dass die ersten beiden Einsendungen auf Garantie waren. War hier vielleicht nicht eindeutig, aber ohne Klage werden die vermutlich nicht nachgeben. Dasselbe gilt, wenn Du nun auf die gesetzliche Gewährleistung bestehst, denn die werden sie mit Verweis auf die Beweislast zunächst mal ablehnen.
Beim Hersteller sehe ich wenig Ansatzpunkte, denn er erfüllt ja sein Garantieversprechen indem er repariert. Ob man Schadenersatzansprüche ableiten kann, weil das mehrfach scheitert, kann ich jetzt leider nicht beurteilen.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
Dann könnte man die Gewährleistung ja genau so gut nur 6 Monate machen, denn wie sollte so ein Beweis erfolgen?
Und wenn man ein Gerät bei einem Händler abgibt geht man jawohl von Gewährleistung aus.
Also bleibt mir dann eigentlich nichts anderes übrig als einen Anwalt einzuschalten?
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quote:
Dann könnte man die Gewährleistung ja genau so gut nur 6 Monate machen, denn wie sollte so ein Beweis erfolgen?
Im Endeffekt ist das so.
Eine Möglichkeit wäre noch mit MM zu verhandeln, ob sie das alte Notebook zurücknehmen wenn Du ein neues Notebook kaufst.
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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."
quote:
Dann könnte man die Gewährleistung ja genau so gut nur 6 Monate machen, denn wie sollte so ein Beweis erfolgen?
Das hängt am Einzelfall; in einigen Fällen ist es sehr leicht, in anderen praktisch unmöglich.
Der Gesetzgeber hat zumindest für die ersteren Fälle damit durchaus etwas besseres geschaffen als "nur 6 Monate Gewährleistung".
Eine *Funktionsgarantie* für 24 Monate wollte er hingegen gerade nicht schaffen.
quote:
Und wenn man ein Gerät bei einem Händler abgibt geht man jawohl von Gewährleistung aus.
Üblicherweise sagt einem der Händler dann auch, ob auf Garantie oder gar nur auf Kulanz repariert wurde.
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Ich habe nun mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert, die mir bestätigte dass ich ein Recht auf Rücktritt habe.
Laut ihnen spielt es keine Rolle was der Händler behauptet wie das Gerät repariert wurde. Ich habe es bei ihnen als defekt abgegeben ohne ausdrücklich Garantie zu verlangen.
Und nach der genauen Problemschilderung sagte mir der Anwalt auch, dass ein Gutachter wohl nachweisen kann dass der Fehler nicht meine Schuld ist.
Trotzdem wurde ich eben wieder abgewiesen, ich probiere es jetzt nochmal mit dem Filialleiter oder ich werde einen Anwalt beauftragen.
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Und nach der genauen Problemschilderung sagte mir der Anwalt auch, dass ein Gutachter wohl nachweisen kann dass der Fehler nicht meine Schuld ist.
Es geht nicht um deine Schuld, sondern dass du beweisen musst, dass der Defekt schon bei Übergabe der Sache vorhanden war.
Ob ein Gutachter das feststellen kann, wirst du dann sehen.
Wenn das Gutachten ergibt, dass der Schaden bei Übergabe vorhanden war, schaut es sehr gut für dich aus.
Wenn der Gutachter aber nicht feststellen kann, dass der Defekt schon bei Übergabe der Sache vorhanden war, dann zahlst du das Gutachten selber.
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So nochmal mit dem Filialleiter gesprochen, der wollte auch erst abwimmeln, aber als merke dass ich es mit einer Klage ernst meine ist er ganz schnell eingeknickt und ich habe den Kaufpreis erstattet bekommen.
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