Hallo Experten,
ein in einem Supermarkt im vergangenen Herbst gekaufter Koffer (ca. 50 €) ist vor ein paar Wochen defekt gegangen. Ich hatte daraufhin bei der Service-Hotline der Supermarkt-Kette angerufen, wo man mir zusagte, die Reklamation an den zuständigen Markt (der sich nicht in meinem Wohnort befindet) weiterzuleiten. Dies geschah nicht, weshalb ich die Service-Hotline nochmals kontaktierte. Dort sagte man mir ich solle direkt per E-Mail an den Markt (wo der Koffer gekauft wurde) ein Foto des defekten Koffers und die Typenbezeichnung schicken. Nachdem ich dieses erledigt hatte, vergingen weitere zwei Wochen ohne eine Reaktion des Kauf-Marktes. Auch eine erneute Kontaktierung der Service-Hotline brachte keine Abhilfe. Ich habe den Eindruck, dass mir eine Gewährleistungsabwicklung subtil verweigert wird. Was sollte ich jetzt unternehmen?
Problem mit Gewährleistungsabwicklung
7. Juli 2018
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Frage vom 7. Juli 2018 | 10:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Gewährleistungsabwicklung
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 7. Juli 2018 | 11:31
Von
Status: Schüler (419 Beiträge, 90x hilfreich)
Hi,
auch bei billigen "Garantiepflichtigen" Artikeln sollten beim Kauf Hersteller bzw,. Anbieterunterlagen dabei sein.
Dort mal kontakt aufnehmen.
Bei einer "Kette"(Händler, die Bundesweit aktiv sind), kann man durchaus beim Laden im /nahe Wohnort reklamieren.
Ansonsten; Prüfen, ob Händler(VK) wie Hersteller auch noch nach 6 Monaten "Serviceleisten". Wenn nicht, dann unter Umständen Mülltonne.
Zu guter letzt "pragmatisches" Handeln; Hatte selber mal ne Tasche, wo der Tragegriff defekt.
Nadel, Faden, neu vernieten; Hat beim Fachmann(Schuster) keine 5 Dm gekostet.
Gruss
#2
Antwort vom 7. Juli 2018 | 12:44
Von
Status: Unparteiischer (9330 Beiträge, 2994x hilfreich)
ZitatWas sollte ich jetzt unternehmen? :
Da die Frist der Beweislastumkehr scheinbar abgelaufen ist, beim Händler unter Beifügung des Kaufbeleges die Nachbesserung fordern und sich schon jetzt überlegen, wie man überzeugend darlegen kann, dass der Koffer bereits beim Kauf latent defekt war.
deute nicht auf ein Sachmangel bei Gefahrübergang (Kauf) hin.Zitatist vor ein paar Wochen defekt gegangen. :
Berry
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#3
Antwort vom 7. Juli 2018 | 21:06
Von
Status: Unbeschreiblich (114313 Beiträge, 38976x hilfreich)
ZitatWas sollte ich jetzt unternehmen? :
Sich am Ort der Kaufabwicklung mit Kaufbeleg und Kaufgegenstand materialisieren.
Und natürlich
Zitatsich schon jetzt überlegen, wie man überzeugend darlegen kann, dass der Koffer bereits beim Kauf latent defekt war. :
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