Problem mit weiterverkauften DB Gutscheinen

31. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jefferson85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit weiterverkauften DB Gutscheinen

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Habe über travelzoo 1 DB Gutschein über 4 Fahrten für 99 Euro gekauft. Wegen der momentanen Reisebeschränkungen habe ich die Tickets weiterverkauft über ebay Kleinanzeigen. Und zwar 2 Codes für 50Euro an Person 1, und nochmal für 50Euro an Person 2 die anderen beiden Codes. Jeder hat natürlich nur 2 der insgesamt 4 Codes erhalten.

Person 2 schickt mir jetzt heute einen Screenshot wo eine DB Fehlermeldung kommt dass die Codes bereits eingelöst wurden. Gleichzeitig macht Person2 ein Fall bei Paypal auf und möchte nun sein Geld zurück haben.

Mein Problem: Wie soll ich denn Paypal beweisen hier keinen Fehler gemacht zu haben? Er kann doch genausogut die 2 Codes weitergeben haben an eine dritte Person und dann sind die Codes logischerweise bereits eingelöst und es kommt die Fehlermedlung.

Bahn und Travelzoo habe ich bereits kontaktiert aber die verweisen gegenseitig auf den anderen. Bin hier bislang noch nicht weitergekommen. Sind sie verpflichtet den Namen und das Buchungsdatum an mich herauszugeben oder geht das nicht aus Datenschutzgründen?


-- Editiert von Jefferson85 am 31.03.2020 18:42

-- Editiert von Jefferson85 am 31.03.2020 18:43

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Sind sie verpflichtet den Namen und das Buchungsdatum an mich herauszugeben

Nein, das tut die DB auch nicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Jefferson85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wie dann rausfinden wer es gebucht hat anstelle des Käufers?

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Erst einmal Füsse still halten!
Paypal-Konto unbedingt räumen!

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Aber wie dann rausfinden wer es gebucht hat anstelle des Käufers?

Realistisch: gar nicht

Theoretisch könnte man Anzeige wegen Betrug erstatten und hoffen, dass die Polizei im Rahmen der Ermittlungen bei der DB nachfragt. Der würde die DB wahrscheinlich antworten.
Aber wahrscheinlich wird da gar nichts ermittelt. Entweder weil der Staatsanwaltschaft ein "es könnte vielleicht sein, dass der Käufer die Codes an wen anderes weitergegeben hat" zu dürftig ist, um darin einen ausreichenden Anfangsverdacht zu sehen, der Ermittlungen rechtfertigt. Oder weil die Staatsanwaltschaft einfach keine Lust hat, auf Steuerzahlerkosten eine zivilrechtliche Streitigkeit zwischen Käufer und Verkäufer zu lösen.

Nachtrag:
Selbst wenn die Polizei ermitteln sollte: Sie müssten als Geschädigter Akteneinsicht beantragen, wofür Sie einen Anwalt beauftragen müssen - und bis die Akte mit dem Ermittlungsergebnis bei Ihrem Anwalt liegt, ist die Gültigkeit der Codes ohnehin abgelaufen.

-- Editiert von drkabo am 01.04.2020 01:34

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Aber wahrscheinlich wird da gar nichts ermittelt.

Vermutlich.
Aber die Bestätigung der Erstattung einer entsprechenden Anzeige bewirkt bei Paypal des öfteren, das der Anzeigende den Fall bei Paypal "gewinnt".



Zitat (von Jefferson85):
Gleichzeitig macht Person2 ein Fall bei Paypal auf und möchte nun sein Geld zurück haben.

Sind digitale Güter nicht eh vom Käuferschutz ausgeschlossen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sind digitale Güter nicht eh vom Käuferschutz ausgeschlossen?

Da könnte man ja jetzt argumentieren, dass eine "Bahnfahrt" kein digitales Gut ist.
Der Code selbst ist nicht das Gut, sondern nur Mittel zum Zweck.

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#7
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Leider ist so ein Verhalten kein Einzelfall. Der Käufer fährt hier relativ geringes Risiko weil sich bei solchen Beträgen kein Staatsanwalt in Bewegung setzen wird und die Kosten für einen Zivilprozess den Geschäftswert absolut übersteigen. Sollte der Fall bei Paypal verloren werden ist das Geld weg.

Der einzige Trost den man hat ist, dass solche Gestalten dann oft den Hals nicht voll kriegen und immer weiter machen. Wenn sich dann die Anzeigen häufen sieht man doch mal genauer hin weil es dann gewerbsmäßiger Betrug ist. Dann eröffnen solche Leute hier gerne einen Thread wo sie ganz verwundert sind, dass sie jetzt wegen gewerbsmäßigen Betrug angezeigt sind.

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#8
 Von 
Jefferson85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke auch das ist Methode. Er hat ein Inserat wo er speziell nach diesen Bahngutscheinen sucht. Verkaufe ich ihm jetzt meine Codes und er verkauft sie mit anderem Account und werden eingelöst, sind sie natürlich benutzt er holt sich von seinem Lieferant (mir und sicher noch anderen) via Paypal Käuferschutz das Geld wieder.

Den Code habe ich ihm ja via ebay Kleinanzeigen zukommen lassen. Was wäre denn wenn ich den gedruckten Gutschein ihm per Einschreiben schicke und diese Nummer dann im Paypal Fall hinterlege, würde das vielleicht helfen? Ist nur so eine Idee. Womöglich ist seine hinterlegte Anschrift bei Paypal eh falsch.

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#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Jefferson85):
Was wäre denn wenn ich den gedruckten Gutschein ihm per Einschreiben schicke und diese Nummer dann im Paypal Fall hinterlege, würde das vielleicht helfen?
Dann ist der Gutschein doch noch immer eingelöst?!?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zielführender als der ganze Firlefanz wäre hier herauszufinden -wann- der Gutschein eingelöst wurde. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Damit könnte man zumindest den Sachmangel zum Zeitpunkt der Übergabe wiederlegen.
Ob man das von der Bahn bekommt? Keine Ahnung. Spätestens im Rahmen einer Strafermittlung würden die die Information dann wohl preisgeben.

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#11
 Von 
Jefferson85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Bahn gibt mir leider keine Auskunft darüber wann gebucht wurde. Das kann nur der anfragen der es auch gebucht hat.

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