Probleme Versand von verkauftem Artikel / Fehlender Nachweis

11. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
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Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)
Probleme Versand von verkauftem Artikel / Fehlender Nachweis

Hallo,

ich brauche hier einmal euren Rat.

Ich habe kürzlich einen Router über Ebay verkauft und wollten diesen heute von DHL hier abholen lassen. Der Bote kam auch zur Abholung, konnte die Sendung jedoch nicht annehmen, da sein Handscanner beim Versuch den Barcode zu scannen eine Fehlermeldung anzeigte, nach der der Identcode ungültig sein sollte. Ich habe den Paketschein zusammen mit dem Abholauftrag auf der Seite der eFiliale der deutschen Post gebucht und sofort bezahlt, also ungültig konnte dieser nicht sein. Ich übergab dem Boten eine weitere Sendung, an einen anderen Empfänger, die ich ebenfalls, jedoch ohne Abholauftrag, in der eFiliale gekauft habe und diesen Artikel nahm der Bote problemfrei an. Er musste mich daher bitten die nicht anzunehmende Sendung in einer Filiale der DHL abzugeben, was ich am Nachmittag auch tat. Dort wurde sie einwandfrei entgegen genommen und mir erklärt, dass ich darüber per E-Mail einen Einlieferungsbeleg erhalten sollte. Dieser Beleg ging jedoch bis jetzt hier nicht ein, genauso wenig ist in der DHL-Sendungsverfolgung zu sehen dass ich diese Sendung in der Filiale abgegeben habe und diese, wie man mir auf Nachfrage, als ich die Filiale, um mich rückzuversichern erneut aufsuchte, dem Boten übergeben wurde. Ich habe nun de Fakto nichts in der Hand um zu belegen dass sich die Sendung auf dem Weg zum Käufer befindet. Ich bin daher nun total verunsichert, denn ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, sollte dieser Artikel den Empfänger wider Erwarten nicht erreichen. Ich habe definitiv alles getan um die Sendung sicher und pünktlich wie vereinbart dem Käufer zustellen zu können.

Gruß

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31 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
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Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
denn ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, sollte dieser Artikel den Empfänger wider Erwarten nicht erreichen.

Ganz einfach: wenn man nicht in der Lage ist den Versand nachzuweisen, sollte man zur Vermeidung höherer Kosten entsprechend Zahlungen an den Käufer leisten.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich soll für einen Fehler von DHL bezahlen? Das kann es doch nicht sein. Das würde einem Schuldeingeständnis gleich kommen, obwohl ich gar keine Schuld und alles richtig gemacht habe. Mehr als den Paketschein kaufen, Abholung buchen und bei Fehlschlag der Abholung die Sendung in einer Filiale abzugeben kann ich ja wirklich nicht machen. Warum muss ich dann bezahlen? Korrekter wäre es, wenn DHL diesen Schaden, so er denn eintritt, begleicht und den Router ersetzt.

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#4
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Anstatt immer mit "Du zahlst" zu kommen, würde ich gern Mal wissen was ich falsch gemacht habe, das wird mir hier nämlich nicht beantwortet. Mit "Du zahlst" kann ich nichts anfangen. Warum soll ich bezahlen? Was hätte ich anders machen können? Ich habe den Artikel verpackt, Paketschein gekauft, Abholung gebucht, wollte es dem Boten mitgeben, hat nicht geklappt, aus Gründen, die ich wahrlich nicht zu vertreten habe, denn laut den Daten im Account der eFiliale der deutschen Post ist der Paketschein definitiv gültig und habe es danach in einer Filiale abgegeben, damit es korrekt verschickt werden kann. Also wo liegt hier bitte mein Fehler? Ich bitte um Aufklärung anstatt um Schuldzuweisungen, denn die bringen mich überhaupt nicht weiter.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
würde ich gern Mal wissen was ich falsch gemacht habe, das wird mir hier nämlich nicht beantwortet.

Nicht nur das es sich die Antwort schon in Deiner Überschrift findet,
Zitat (von DerPilz):
Fehlender Nachweis

es wurde auch schon 2x beantwortet
Zitat (von Harry van Sell):
wenn man nicht in der Lage ist den Versand nachzuweisen

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Keine Beweise für Versand


Ich erkenne derzeit nicht, wo Dein Verständnisproblem liegt ...


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#6
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Wie sähe es denn aus, wenn ich mir von der Mitarbeiterin, der Filiale, in der ich die Sendung abgegeben habe, eine Bestätigung in schriftlicher Form einhole, dass sie das Paket ordnungsgemäß im System der DHL gebucht und dem DHL-Boten zur weiteren Bearbeitung übergeben hat? Würde das ausreichen? Natürlich mit Angabe der Sendungsnummer und den Daten wie Tag und Uhrzeit der Einlieferung, versteht sich. Ich meine, sie hat das Paket ja entgegen genommen und muss es daher ja wissen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Würde das ausreichen?

Ich würde meinen, dass das ausreicht ... wie ein Gericht das dann am Ende sehen würde, muss man dann bekanntermaßen abwarten.



Zitat (von DerPilz):
Ich meine, sie hat das Paket ja entgegen genommen und muss es daher ja wissen.

Ich würde jetzt nicht darauf setzen, das da noch ausreichend Erinnerung vorhanden ist, aber probieren kann man es ja mal.


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#9
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Mehr steht auf einem Einlieferungsbeleg ja auch nicht drauf, ganz ehrlich. Auf dem Einlieferungsbeleg steht normalerweise nur die Sendungsnummer, das Datum und die Uhrzeit der Einlieferung bzw. Abgabe beim Boten und das war es dann auch. Sie kann aber noch weiter bestätigen, dass sie es einem DHL-Boten übergeben hat, der es dann zum weiteren Transport mitnahm. Das ist alle Mal was wert, finde ich.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Mehr steht auf einem Einlieferungsbeleg ja auch nicht drauf, ganz ehrlich.

Weshalb der Einlieferungsbeleg ja auch regelmäßig kein Versandnachweis für den Artikel ist, sondern nur für das Paket.

Der gerichtsfeste Versandnachweis beinhaltet deshalb regelmäßig den Nachweis für das Paket und für den Inhalt.



Zitat (von DerPilz):
Das ist alle Mal was wert, finde ich.

Es ist besser als nichts.

Wenn aber am Ende dem Gericht ein Versandnachweis für den Artikel fehlt, wird man zahlen müssen ...


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#11
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Moment Mal, dann hat ja keiner einen Versandnachweis über den Artikel und den Inhalt. Die Sendungsverfolgung sagt auch nicht aus, WAS ich verschickt habe, also welche Art von Sendung (Gerät, Lebensmittel, Spielzeug etc.) und mit welchem Inhalt, sondern nur, dass der Bote etwas entgegen genommen hat, mit Datum und Uhrzeit. Nachweisen WAS man versandt hat, kann man weder mit dem Einlieferungsbeleg, noch mit der Sendungsverfolgung. Insofern hätte dann ja kein Verkäufer auf Ebay einen rechtssicheren Versandnachweis. Dies ist auch bei Einschreiben mit Rückschein immer wieder ein Problem, denn bei Zustellung wird nur mit Unterschrift bestätigt, dass ein Brief angenommen wurde, jedoch ohne Angabe des Inhalts.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Moment Mal, dann hat ja keiner einen Versandnachweis über den Artikel und den Inhalt.

Das ist schlicht falsch.
Ich habe immer einen vollständigen Versandnachweis, wenn es denn notwendig ist. Und ich kenne viele bei denen es ebenso ist.



Zitat (von DerPilz):
Nachweisen WAS man versandt hat, kann man weder mit dem Einlieferungsbeleg, noch mit der Sendungsverfolgung

Völlig korrekt.
Den Nachweis über das WAS muss man zusätzlich führen.


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#14
 Von 
DerPilz
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Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

und wie soll ich bitte den Nachweis führen WAS ich dem Boten bzw. der Mitarbeiterin in der Filiale ausgehändigt habe? Das würde mich jetzt mal für die Zukunft interessieren.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
und wie soll ich bitte den Nachweis führen WAS ich dem Boten bzw. der Mitarbeiterin in der Filiale ausgehändigt habe?

A) durch Zeugen
B) durch Videobeweis
C) durch den Boten selber

Wobei C) im Massengeschäft der Paketzustellung nicht wirklich durchführbar ist.
Bei Kurierdiensten / Speditionen sieht das schon anders aus.


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#16
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

In aller Regel verpacke ich die Sachen alleine und habe keine Zeugen dabei, daran denkt man ja auch nicht unbedingt und wie soll so ein Videobeweis aussehen? Ich filme den Boten oder den Mitarbeiter, wie er das Paket entgegen nimmt? Dafür muss der Bote/Mitarbeiter der Aufnahme zustimmen, wenn er dies nicht tut, ist so eine Aufnahme nicht erlaubt, denn dies würde doch den Straftatbestand des § 201 und 201a des StGB erfüllen. Insofern ist dies auch nicht so wirklich umsetzbar.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ich filme den Boten oder den Mitarbeiter, wie er das Paket entgegen nimmt?

Nö, was soll das denn bringen? Da hat man doch nicht mehr mit dokumentiert was nicht auch der Einlieferungsbeleg dokumentiert.

Man muss da schon vom Einpacken / Verschließen des Paketes bis zur Übergabe ununterbrochen filmen.



Zitat (von DerPilz):
Dafür muss der Bote/Mitarbeiter der Aufnahme zustimmen,

Nö, muss er nicht.
Schon gar nicht wenn er nicht erkennbar ist.



Zitat (von DerPilz):
denn dies würde doch den Straftatbestand des § 201

Dazu müsste es erst mal Tonaufnahmen geben ...



Zitat (von DerPilz):
und 201a des StGB erfüllen.

Nicht mal im Ansatz


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
DerPilz
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Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Filmen vom Verpacken / Aufkleben des Paketscheins bis zur Übergabe an den Boten? Wer macht das bitte? Ich kennen absolut keinen, der dies schon jemals so gehandhabt hat. Außerdem fällt mir hier gerade der § 447 BGB "Gefahrenübergang beim Versendungskauf" ein. Der besagt doch folgendes:

"Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."

Erfüllungsort beim Versendungskauf ist zumeist der Ort, an dem der Verkäufer die Sache an eine Transportperson im Sinne des § 447 Abs. 1 BGB übergibt, weil es sich bei Geschäften im Versandhandel in der Regel um eine sogenannte Schickschuld handelt (z.B. LG Berlin, Urteil vom 01.10.2003, Az 18 O 117/03.

Insofern liegt die Gefahr doch jetzt beim Käufer, wenn man diesen Ausführungen glauben darf.

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Insofern liegt die Gefahr doch jetzt beim Käufer, wenn man diesen Ausführungen glauben darf.

Keine Ahnung wie man auf die absurde Theorie kommt ...



Zitat (von DerPilz):
sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."

Ist hier aber nicht erfolgt.
Beweise jetzt mal das Gegenteil ...


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#20
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Wie gesagt, ich werde morgen in die DHL-Filiale gehen, sofern sich bis dahin nichts in der Sendungsverfolgung getan hat und die Mitarbeiterin bitten mir schriftlich zu bestätigen dass sie das Paket angenommen und dem Boten übergeben hat. Es bringt jetzt nichts darüber zu diskutieren was ich hätte besser machen können oder was hier von meiner Seite aus eventuell falsch gelaufen ist, denn dies kann ich nicht mehr rückgängig machen. Ich werde jetzt auch keine Zahlung anweisen, zumal ich dies ohnehin meinem rechtlichen Betreuer übergeben müsste, denn nur dieser hat den aktiven Zugang zu meinem Girokonto und kann Überweisungen und Zahlungen tätigen. Ich denke dass sich dieser (denn er ist Rechtsanwalt) auch mit dem Käufer und DHL zunächst in Verbindung setzen würde. Ich wollte meinen Betreuer aber nicht jetzt schon involvieren, da ich da keine hitzige Debatte über das Für und Wider dieser Situation vom Zaun brechen will. Es reicht, wenn er davon erfährt, sobald das Paket tatsächlich nicht angekommen ist und sich DHL dann auch weigern sollte einen Nachforschungsauftrag anzunehmen. Dann müsste er aber tätig werden.

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
denn dies kann ich nicht mehr rückgängig machen.

Richtig. Aber die Frage war ja auch was man hätte besser machen können.



Zitat (von DerPilz):
zumal ich dies ohnehin meinem rechtlichen Betreuer übergeben müsste

Gerichtlich angeordnete Betreuung?
Dann hätte man - je nach Umfang der Betreuung - die Vorgänge gar nicht ohne dessen Zustimmung tätigen dürfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#22
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja, gerichtlich angeordnete Betreuung, richtig.

Den Verkauf durfte ich tätigen, den für lediglich vorteilhafte Rechtsgeschäfte (Geschenke und wenn ich etwas veräußere, wo mir keine Kosten oder Verbindlichkeiten/Verpflichtungen entstehen) darf ich tätigen, im Übrigen gilt hier auch der Taschengeldparagraph, denn das Geld, welches jetzt noch auf meinem Konto zur Verfügung steht, wurde mir zur freien Verfügung überlassen, d.h. ich kann es mir von ihm auszahlen lassen oder ich kann auch per Lastschrift zahlen, je nachdem. Insofern wüsste ich nicht warum hier mein Betreuer hätte zustimmen müssen.

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#23
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Wie gesagt, ich werde morgen in die DHL-Filiale gehen, sofern sich bis dahin nichts in der Sendungsverfolgung getan hat

Bis dahin wird sich aber was getan haben.
Ich erlebe das auch oft, dass sich der Sendungsstatus nicht bei der Abgabe in der Filiale ändert, sondern erst, wenn das Paket das Start-Paketzentum erreicht hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ich bin daher nun total verunsichert, denn ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, sollte dieser Artikel den Empfänger wider Erwarten nicht erreichen.
Jetzt brauchst du noch nicht total verunsichert sein.
Zitat (von DerPilz):
Es bringt jetzt nichts darüber zu diskutieren
Es bringt auch nichts, vorher schon in die Forenwelt zu rufen...bevor irgendwas *passiert* ist.
Zitat (von DerPilz):
Warum soll ich bezahlen?
Was regt dich denn auf? Dein ganzer Thread incl. Betreuer ist doch umsonst---merkst du das nicht? :???:

Wann hat die DHL-Filial-Mitarbeiterin deine Sendung (die mit dem Router) angenommen? Jetzt kannst du erstmal abwarten, ob der Käufer sich bei dir meldet...wann denn der Artikel kommt...o.s.ä.
Zitat (von DerPilz):
und die Mitarbeiterin bitten mir schriftlich zu bestätigen dass sie das Paket angenommen und dem Boten übergeben hat.
Das wird sie vermutlich nicht tun.
Wieso schreibst du immer BOTE? Sind es nicht Zusteller von DHL, die auch abholen statt nur zuzustellen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wieso schreibst du immer BOTE? Sind es nicht Zusteller von DHL, die auch abholen statt nur zuzustellen?


Diejenigen, die die Pakete aus den Filialen einsammeln, sind in aller Regel keine Zusteller, sondern schlicht Berufskraftfahrer.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Also, vor wenigen Stunden hat sich die Anzeige insofern aktualisiert, dass nun zumindest angezeigt wird, dass ich die Sendung in einer Filiale eingeliefert habe. Inwieweit dies nun weiterhin nachvollziehbar bleibt, weiß ich nicht, denn die Mitarbeiterin sagte ja, dass sie dem DHL-Mitarbeiter die Sendung bereits gestern zum weiteren Transport mitgegeben habe, daher hätte in der Sendungsverfolgung eigentlich auch stehen müssen, dass die Sendung im Start-Paketzentrum bearbeitet wurde und vielleicht sogar durchs Ziel-Paketzentrum gelaufen ist. Jedenfalls habe ich nun etwas, worauf ich mich beziehen kann. Hoffen wir das Beste. Ach ja, den Einlieferungsbeleg habe ich dann auch per E-Mail endlich erhalten.

-- Editiert von User am 12. April 2023 13:06

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Diejenigen, die die Pakete aus den Filialen einsammeln, sind in aller Regel keine Zusteller, sondern schlicht Berufskraftfahrer.
Also wohl auch keine Boten.
Zitat (von DerPilz):
Der Bote kam auch zur Abholung,
Der war dann evtl. auch ein Berufskraftfahrer, auf jeden Fall hoffentlich ein DHL-Mitarbeiter.
Bei uns stellt der DHL-Zusteller nicht nur zu, sondern nimmt auch Versand-Sendungen mit. Und fährt selbst.
Ein Bote ist bei uns wer anders.

Zitat (von DerPilz):
vor wenigen Stunden hat sich die Anzeige insofern aktualisiert,
Na immerhin... läuft doch.
Bleibt das Hoffen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich nenne es halt gern DHL-Bote, weil ein Bote jemand ist, der etwas zustellt und mitnimmt, insofern passte das in meinen Augen auch ganz gut. Ich wüsste nicht wie ich ihn sonst bezeichnen sollte. Zusteller besagt ja nur, dass etwas ausgeliefert/übergeben wird, aber nicht auch mitgenommen. Ich könnte auch Fahrer oder Mitarbeiter sagen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Ich könnte auch Fahrer oder Mitarbeiter sagen.
Ja, könntest du. Ist aber inzwischen ebenso unwichtig wie der gesamte Trööt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Also ein kleines Update:

Das Paket ist angekommen und wurde von DHL ordnungsgemäß zugestellt. Damit ist dieses Thema hier erledigt. Vielen Dank für eure Hilfe und Reaktionen.

0x Hilfreiche Antwort

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