Probleme mit UPS, Import aus China

7. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)
Probleme mit UPS, Import aus China

Ich weiß nicht ob das hier zum Kaufrecht passt.

Ich habe in September ein Smartphone aus China bestellt. 120€ incl. UPS Versand von TinyDeal.com

Der Händler hat es für nur 55$ für die Zollabfertigung deklariert, und der Zoll hat es nicht geglaubt, und zur Nachprüfung geschickt.
Ich wurde von UPS angerufen und sollte die Rechnung zuschicken. Das habe ich gemacht. Ich sollte für die Nachprüfung fast 40 Euro zahlen, was ich verweigert habe. War zusammen mit MwSt. 75 Euro.
Habe den Fall PayPal gemeldet und habe mein Geld paar Wochen später zurückbekommen.


Heute bekam ich von UPS eine Rechnung für den Import-Tarif. 33€ + MwSt. = 39,27€

Ist so was normal? Muss ich das zahlen. Oder versucht hier UPS nur von mir Geld zu bekommen, da von den China Händler nichts zu holen ist.



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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

DU bist derjenige der etwas verzollen möchte. UPS macht die Verzollung in deinem Auftrag. Alternativ hätte es dir frei gestanden die Verzollung selbst durchzuführen. Die Verzollung ist nicht Bestandteil des Transportvertrages. Die Kosten dafür hast du zu tragen. Du hast über Paypal Geld zurückgefordert? Mit welcher Berechtigung?
Du bist in Bezug Verzollung der Vertragspartner, nicht der China Händler.

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#2
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von micbu):
DUDu hast über Paypal Geld zurückgefordert? Mit welcher Berechtigung?
Du bist in Bezug Verzollung der Vertragspartner, nicht der China Händler.


Mit der Begründung dass der Händler falsche angaben gemacht hat. Ich war bereit die üblichen 19% MwSt. nicht mehr.

Und jetzt will UPS Geld von mir haben für Ware die ich nie erhalten habe.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120101 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
Und jetzt will UPS Geld von mir haben für Ware die ich nie erhalten habe.

Das Du die Ware nicht bekommen hat ist doch nicht das Problem von UPS. Das hast Du selbst verursacht, dadurch, das Du ohne Rechtsgrundlage das Geld bei Paypal hast zurückbuchen lassen.


UPS hat in Deinem Auftrag eine Dienstleistung erbracht, die ist dann auch zu bezahlen.

Und im Gegensatz zu dem China-Händler hat UPS eien deutsche Niederlassung die solche Beträge dann notfalls auch per Gericht beitreibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
Und jetzt will UPS Geld von mir haben für Ware die ich nie erhalten habe.
Ob du die Ware erhalten hast oder nicht spielt keine Rolle. Du hast UPS mit der Verzollung beauftragt, diese wurde durchgeführt. Das Ergebnis war zwar, dass du die Ware nicht bekommst, aber UPS hat die beauftragte Dienstleistung erbracht. Diese Dienstleistung ist zu vergüten.

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#5
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Bigsiwy):
Und jetzt will UPS Geld von mir haben für Ware die ich nie erhalten habe.
Ob du die Ware erhalten hast oder nicht spielt keine Rolle. Du hast UPS mit der Verzollung beauftragt, diese wurde durchgeführt. Das Ergebnis war zwar, dass du die Ware nicht bekommst, aber UPS hat die beauftragte Dienstleistung erbracht. Diese Dienstleistung ist zu vergüten.


Ich habe niemanden mit der Verzollung beauftragt. Hat der Händler nicht die Ware verschickt ? falls ein Paket verschwindet, muss sich der Auftraggeber(Händler) darum kümmern und nicht der jenige der die Ware gekauft hat.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120101 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
Ich habe niemanden mit der Verzollung beauftragt.

Doch, hier:
Zitat (von Bigsiwy):
Ich wurde von UPS angerufen und sollte die Rechnung zuschicken. Das habe ich gemacht.




Zitat (von Bigsiwy):
falls ein Paket verschwindet, muss sich der Auftraggeber(Händler) darum kümmern und nicht der jenige der die Ware gekauft hat.

Ja und? Hat mit dem Zoll und der Verzollung 0,0 zu tun.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
Ich habe niemanden mit der Verzollung beauftragt. Hat der Händler nicht die Ware verschickt ?
Doch, du hast UPS mit der Verzollung beauftragt. Der Händler hat zwar die Ware versendet, aber er hat NICHT die Verzollung beauftragt. Entweder du machst dann die Verzollung selbst, oder die Spedition macht dies in deinem Auftrag. Die dafür üblichen Kosten hast du zu übernehmen. Die von dir genannten Kosten sind völlig im normalen Bereich. Du hättest UPS auch mitteilen können, dass du dich selbst um die Vezollung und die Rechnung kümmerst. Das hast du aber nicht getan sondern UPS die Rechnung gesendet, damit diese sich für dich darum kümmern.

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#8
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Ok. THX für die Antworten.

Die Moral der Geschichte ist wie folgt.
UPS kommt bei mir auf die schwarze liste, und ich werde nie wieder Sachen aus China bestellen die mehr als 20 Euro kosten.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120101 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
UPS kommt bei mir auf die schwarze liste,

Und bitte auch alle anderen Versanddienstleister, denn die machen das auch so.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Bigsiwy):
ich werde nie wieder Sachen aus China bestellen die mehr als 20 Euro kosten.


Nicht nur aus China, sondern jedem Nicht-EU-Land, wie z.B. Amerika und demnächst vielleicht Großbritannien. Zollfrei sind Waren bis 22 Euro, sofern sie nicht von der Befreiung ausgeschlossen sind.

Zitat:
falls ein Paket verschwindet, muss sich der Auftraggeber(Händler) darum kümmern und nicht der jenige der die Ware gekauft hat.


Wie kommst du darauf, das Paket wäre verschwunden? Das hat UPS zurückgehalten, weil du die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Kosten für ihre Dienstleistung (Zollabfertigung) nicht bezahlt hast. Wenn die zwei Wochen Frist schon um sind, dürfte das Paket mittlerweile an den Händler zurückgegangen sein.

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#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also ich weiss nicht, aber ich kan mich den hier meisst genannten Meinungen nicht so ganz einfach anschliessen.

Klar ist für mich nur, dass eine Verzollung stattfinden sollte.

Zitat:
Doch, du hast UPS mit der Verzollung beauftragt.
Bis jetzt habe ich ehrlich gesagt noch nichts gelesen, dass dem entsprechen würde.

Zitat:
Ich wurde von UPS angerufen und sollte die Rechnung zuschicken. Das habe ich gemacht.
Ich sehe das mal ganz nüchtern und sage es hat genau so statgefunden wie der TE geschrieben hat.
Für mich bedeutet das, wenn UPS beim TE angerufen hat und NUR nach der Rechnung gefragt hat, damit das Paket verzollt werden kann, dann ist das noch lange kein Auftrag seitens des TE an UPS die Verzollung kostenpflichtig durchzuführen. Hier hätte UPS den TE darüber aufklären müssen, dass das ein gesonderter zu zahlender Service ist, wenn diese die Verzollung übernehmen.

Solange also UPS nur gebeten hat eine Rechnung zukommen zu lassen, ist für mich damit noch kein Auftrag zur verzollung erteilt worden, oder sehe nur ich das so?



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#12
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich werde die 39.27€ bezahlen.
Das lustige ist, ich bekam erst gestern die Rechnung. und Heute kam schon die Zahlungserinnerung. Angeblich fällig am 19.09

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Ich sehe das mal ganz nüchtern und sage es hat genau so statgefunden wie der TE geschrieben hat.
Für mich bedeutet das, wenn UPS beim TE angerufen hat und NUR nach der Rechnung gefragt hat, damit das Paket verzollt werden kann, dann ist das noch lange kein Auftrag seitens des TE an UPS die Verzollung kostenpflichtig durchzuführen.
Ganz nüchtern btrachte:
K bestellt Ware im Nicht-EU Ausland für 120€-
- Es ist klar, dass diese Ware verzollt werden muss.
- Es ist klar, dass "Irgendjemand" diese Verzollung durchführen muss.
- Der K bekommt ein Schreiben, dass zur Verzollung noch Angaben fehlen.
- Meiner Meinung nach stellt die Herausgabe dieser fehlender Information eine konkludenten Vertrag über die Verzollung dar.
- Die Spedition kann übliche Kosten dafür in Rechnung stellen. Die hier genannten Kopsten sind günstig! Bei anderen zahlt man deutlich mehr.
- Ich bin der Meinung, dass UPS diese Kosten gerichtlich einfordern könnnen wurde
- Der K handelt meiner Meinung nach richtig und bezahlt die anfallenden Kosten
- UPS auf die Blacklist zu setzen ist falsch, denn andere verlangen mehr! Der einzige der meinem Kenntnisstand nach weniger verlangt ist DHL. DHL hat das, zumindest bei meinen Lieferungen, immer kostenfrei gemacht. Spitzenreiter ist die GDSK. Sehr hohe Kosten verlangen auch FEDEX und TNT.

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#14
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von micbu):
UPS auf die Blacklist zu setzen ist falsch, denn andere verlangen mehr! Der einzige der meinem Kenntnisstand nach weniger verlangt ist DHL. DHL hat das, zumindest bei meinen Lieferungen, immer kostenfrei gemacht. Spitzenreiter ist die GDSK. Sehr hohe Kosten verlangen auch FEDEX und TNT.


Die UPS hätte das auch kostenfrei gemacht, wenn es nicht zur Nachverzollung und dem damit verbundenen Mehraufwand gekommen wäre. Dafür hätten alle anderen sicher auch was verlangt.

Oder hattest du schon mal den Fall bei dir, dass du eine falsch deklarierte Sendung aus dem Ausland erhieltst und nach Abgabe der Rechnung die Sendung ohne Extra-Gebühren zugestellt bekommen hast?

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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

UPS hat IMMER diese Kosten verlangt. Diese Kosten kannst du auch auf deren Webseite recherchieren.

Zitat (von arnonym117):
Oder hattest du schon mal den Fall bei dir, dass du eine falsch deklarierte Sendung aus dem Ausland erhieltst und nach Abgabe der Rechnung die Sendung ohne Extra-Gebühren zugestellt bekommen hast?
Ja, immer bei DHL. DHL hat noch nie Gebühren verlangt. Es ist bei mir in fast 90% der Sendungen der Fall, dass Der Wert falsch deklariert ist. Das ist dem Zoll auch bekannt und so wird fast in allen Fällen vom Empfänger ein Nachweis über den gezahlten Betrag verlangt. Das ist ein völlig normales Vorgehen.
Der vom VK deklarierte Wert spielt mittlerweile eigentlich überhaupt keine Rolle mehr beim Zoll, die wissen genau, dass er nicht stimmt.

-- Editiert von micbu am 19.10.2016 12:22

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Ich habe bei UPS recherchiert und da stand, dass die Verzollung in den Versandkosten enthalten ist.

Nachdem du schreibst, dass mittlerweile so gut wie überall eine Nachprüfung stattfindet, weil die Sendungen fast alle falsch deklariert sind (was ich dir übrigens unbesehen glaube), denke ich verstanden zu haben, wie das Geschäftsmodell der UPS in dieser Konstellation zu funktionieren scheint...

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#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Wo steht bei UPS, dass die Verzollung eine inklusiv-Leistung für den Empfänger ist? Bigsiwy, klär uns doch mal auf, UPS liefert erfahrungsgemäß eine sehr detaillierte Rechnung.
Woraus setzt sich denn der Betrag von 40€ zusammen? 10,75€ Vorlageprovision + 22,8€ EUSt + X

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#18
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Wo steht bei UPS, dass die Verzollung eine inklusiv-Leistung für den Empfänger ist?


OK, so gesehen hast du recht. Die Verzollung ist bei den Versandgebühren, die der Absender zu zahlen hat, enthalten.
UPS erhebt aber die Vorlagenprovision gegenüber dem Empfänger für die Auslage der EUst und ggf. der Zollgebühren.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Die Verzollung ist bei den Versandgebühren, die der Absender zu zahlen hat, enthalten.
Und genau das ist Knackpunkt. Die Verzollung ist nämlich Angelegenheit des Empfängers. Der Absender ist davon nicht betroffen. Die Transportfirma handelt nun aber im Auftrag des Empfängers und ist dafür angemessen zu entlohnen.

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#20
 Von 
go546415-73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn du ein Paket aus dem Ausland erhältst bist Du auch verantwortlich für die ordnungsgemäße Abgabe der Zollanmeldung. Wenns mit der Post kommt musst Du beim Zollamt antanzen, die Unterlagen mitbringen und machst dann vor den Augen des Zollbeamten das Paket auf, damit er es "beschauen" kann. Das ist deine Zeit und Dein Weg, die Du investierst. Private Dienstleister, sei es UPS, Fedex, TNT etc haben diesen Luxus nicht die Pakete einfach weiterzuleiten. Die müssen das Paket an dem Zollamt vorführen wo es importiert wird (Bei Fedex und UPS ist das i. d. R. der Flughafen Köln-Bonn). Die vertreten Dich bei der Anmeldung. Solange Sie also eine Vollmacht von Dir haben oder Du durch ein schlüssiges handeln (wie hier das Vorlegen der richtigen Rechnung) interagierst bearbeiten die das weiter. Diese 33.00 EUR von denen Du sprichst sind die Gebühren, dass jemand anders für dich von UPS Zeit und Weg und Nerven investiert hat und das Paket beim Zoll hat beschauen lassen! Arbeit kostet Geld. Wenn der Versender hier mit der Rechnung Schindluder betreibt kann UPS auch nichts dafür. Im Gegenteil: Die sitzen dann mit den Papieren da, müssen dich kontaktieren, dann wieder zum Zoll, wenns dem Zoll nicht reicht nochmal Dich kontaktieren, wieder zum Zoll … andere dort machen das Paket auf und zu und stellen es ins Lager … und das ist alles KOSTENLOS für Dich. Die Zeit die wegen einer falschen Rechnung für Dich umsonst vertan wird, die Rückforderung von Paypal (auch noch unrechtmäßig) hat bei vielen Menschen Geld verbrannt nur weil Dein Versender meinte Dir damit einen Gefallen zu tun. Kauf das nächste Handy lieber für 500 EUR beim lokalen Händler. Das was das Handy dort mehr kostet ist die Zeit, die andere dafür verbrannt haben damit alles korrekt lief. Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120101 Beiträge, 39830x hilfreich)

Immer diese Leichenfledderer ...

Und Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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