Habe mir vor ca. einem Monat ein Produkt online vorbestellt und über Paypal bezahlt. Bei Paypal wurde die Gebühr vorgemerkt. Laut Händler sollte der Betrag jedoch erst bei Erhalt des Produkts abgebucht werden. Nachdem ich das Produkt nach Marktstart erhalten habe wurde mittlerweile immer noch nichts abgebucht und laut Paypal wurde bereits 2 mal die Belastungs-Autorisierung vom Händler storniert. Das ist jetzt knapp 2 Wochen her.
Wie sieht jetzt die Rechtsgrundlage aus? Habe ich noch eine Rechnung zu erwarten? Kann ich eine Anklage kriegen wegen nicht bezahlen des Produkts? (Per Post ist auch noch nix eingetroffen.)
Der Händler selbst ist sogar ziemlich groß und verkauft weltweit. Und das Produkt hat so um die 600€ gekostet.
Wenn ich evtl. davon ausgehe, dass das ein Fehler bei denen im System ist und ich irgendwie das Produkt nun "kostenlos" bekommen habe, kann das Spätfolgen haben wenn ich mich nicht bei denen melde und die Ursache schildere?
Danke im Voraus.
-- Editier von Zeraw am 21.05.2015 18:40
Produkt umsonst?!
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo,
mal ganz ehlrich gefragt, wieso schribst du hier lange, statt einfach mal den Händler zu fragen, wie es mit der Zahlung aussieht? Hätte sicherlich weniger Zeit in Anspruch genommen!
Früher oder später wird sich der Händler so oder so bei dir melden, dann hast du auch zu zahlen! Auch wenn erstmal das eine oder andere Jahr vorbeigeht, aber sei dir sicher, spätestens Ende des Jahres wird das dort in der Buchhaltung schon auffallen.
Weil wenn ich den Händler frage, Sie ja wissen, dass bei meiner Rechnung was schief gelaufen ist. Und bei der Größe des Unternehmens macht denen das nicht wirklich was aus, wenn da so eine Summe fehlt. Ich hingegen freu mich riesig, wenn ich das Produkt ohne Kosten kaufen konnte. Deswegen wollte ich mich nur rechtlich "absichern" ob das größere Folgen hat, wenn ich es nicht Melde und dann halt - sollte es Ihnen auffallen - doch bezahlen muss. Das Geld fürs Produkt hab ich ja, darum geht es mir nicht.
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Dein Verhalten ist einfach nur wiederlich, sorry...
Wow. Anstatt auf meine wiederholt gestellte Frage, (ob es rechtliche Folgen hat es nicht zu melden), zu antworten kommt von dir lediglich eine niemand interessierende Meinung. Und so jemand bekommt hier den Status "Bachelor". Naja wohl zu Recht nur 66 von 3500 Antworten, die hilfreich waren...
Zitat:kommt von dir lediglich eine niemand interessierende Meinung
So ist das in einem Meinungforum halt ...
Ansonsten ist wohl der Händler in der Holschuld, wenn das Geld trotz ausreichender Deckung des Kontos nicht abbucht, kann also straf- wie zivilrechtlich warscheinlich nichts passieren.
Die Verjährung bezüglich der Zahlung ist am 31.12.2018, 23:59:59 Uhr.
Grundsätzlich ist man nicht verpflichtet, den Händler darauf hinzuweisen, daß er noch nicht abgebucht hat. Das ist erst recht noch kein Betrugstatbestand (oder Unterschlagung oder ...).
Der Anspruch des VK auf Zahlung verjährt nach 3 Jahren zum Jahresende.
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