Hallo zusammen,
Ich hab mal in einem Online Shop einen Artikel gesehen, der für 0 Euro angeboten wurde. Ist der Verkäufer verpflichtet mir das Gerät zu diesem preis zu verkaufen, oder kann er sagen, dass er mir den Artikel nicht verkauft, weil der Preis Irrtümlich falsch angegeben wurde?
Vielen Dank schon mal,
MfG, Stefan
Produkte im Online Shop für 0,- €?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Angebote im Onlineshop sind nicht verbindlich. Der VK fordert die potentiellen Käufer lediglich auf, ein Angebot zum Kauf der Ware abzugeben.
-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
[Ist der Verkäufer verpflichtet mir das Gerät zu diesem preis zu verkaufen, ]
Junge! Junge!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo!
Das nennt man auch invitatio ad offerendum.
Im Übrigen würde es sich bei einem Angebot, einen Artikel für 0 Euro zu übereignen um einen Schenkungsvertrag handeln. Ein solcher würde erst bei notarieller Beurkundung bzw. bei Erfüllung wirksam. D.h. der Verkäufer müßte noch nichteinmal anfechten und würde sich somit auch nicht Schadensersatzpflichtig machen.
Gruß
Harry
Guten Tag,
ja, der Mahnman kennt sich aus. Mit der invitatio ad offerendum hat er mich letztens auch beeindruckt.
Beste Grüße,
- Roenner -
Naja, dann lerne ich auch noch den Fachausdruck dazu. Ist doch immer wieder schön.
-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
18 Antworten