Produkte im Online Shop für 0,- €?

11. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Manuel Riepl
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Produkte im Online Shop für 0,- €?

Hallo zusammen,

Ich hab mal in einem Online Shop einen Artikel gesehen, der für 0 Euro angeboten wurde. Ist der Verkäufer verpflichtet mir das Gerät zu diesem preis zu verkaufen, oder kann er sagen, dass er mir den Artikel nicht verkauft, weil der Preis Irrtümlich falsch angegeben wurde?

Vielen Dank schon mal,

MfG, Stefan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Angebote im Onlineshop sind nicht verbindlich. Der VK fordert die potentiellen Käufer lediglich auf, ein Angebot zum Kauf der Ware abzugeben.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#2
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

[Ist der Verkäufer verpflichtet mir das Gerät zu diesem preis zu verkaufen, ]

Junge! Junge!

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#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

Das nennt man auch invitatio ad offerendum.

Im Übrigen würde es sich bei einem Angebot, einen Artikel für 0 Euro zu übereignen um einen Schenkungsvertrag handeln. Ein solcher würde erst bei notarieller Beurkundung bzw. bei Erfüllung wirksam. D.h. der Verkäufer müßte noch nichteinmal anfechten und würde sich somit auch nicht Schadensersatzpflichtig machen.


Gruß
Harry

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

ja, der Mahnman kennt sich aus. Mit der invitatio ad offerendum hat er mich letztens auch beeindruckt.


Beste Grüße,

- Roenner -


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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Naja, dann lerne ich auch noch den Fachausdruck dazu. Ist doch immer wieder schön. :)

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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