Projektor kaputt, trotz Garantie keine Reparatur

6. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
bagnu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)
Projektor kaputt, trotz Garantie keine Reparatur

Hallo, ich habe im April 2006 ein Hitachi PJ-TX200 Projektor gekauft.
Als ich ihn damals in Frankfurt, in einem namhaften Laden gekauft hatte, wurde er mir mit 3 Jahren Garantie verkauft. Steht auch auf meiner Rechnung, die ich zu dem Gerät bekam. Gezahlt hatte ich für ein Set bestehend aus Projektor und Ersatzlampe 1400€. Nun hatte ich Probleme mit dem Gerät und habe es abholen lassen. Einige Tage später hat sich der Rep.service von Hitachi bei mir gemeldet, und gemeint es würde 1239€ für ne Optik, 105€ Reparaturpauschale und 25€ für Versand. Alle Preise plus MwSt. Daraufhin rief ich dort an, versuchte zu erklären, dass ich 3 Jahre Garantie habe. Zur Klärung des Falles wurde ich zurückgerufen. Es handelt sich um einen Fehler des Verkäufers. Laut Hitachi sind es nur 24 Monate. Mein Händler müsse nun dafür gerade stehen.
Mit dem habe ich auch telefoniert. Er wollte sich auch garnicht herausreden, was mich erst mal beruhigt hat. Er hat zuerst versucht, die Rep. auf Kulanz seitens Hitachi abzuwickeln. Doch ohne Erfolg.Nun soll ich dort heute hin, um über den weiteren Ablauf zu reden.
War heute dort:Man bietet mir an: 500€ für den Hitachi. Oder man will mir einen gebrauchten Hitachi aus dem Internet oder von Hitachi besorgen.
Das ist doch wohl nicht deren ernst. Was für Rechte habe ich denn?
Gilt dieser Artikel für mich? http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh10.html

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

Du bist mit den 500 Euro insofern noch
gut bedient, weil nach 6 Monaten die

BEWEISLASTUMKEHR

eintritt.

Der Händler KÖNNTE das von Dir einfordern, und dann würdest Du GARNIX bekommen.

Gruss

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#2
 Von 
bagnu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich rede hier von Garantie, nicht Gewährleistung. Ausserdem hat der Reparaturservice bereits gesagt, dass es ein Garantiefall wäre, wenn die Zeit nicht abgelaufen wäre. Somit ist es wohl auszuschließen, dass ich für den Schaden verantwortlich bin.

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#3
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo nochmal,

Du bringst hier ein bisschen was durcheinander.

Der HÄNDLER iss für Dich zuständig, denn DER hat für die GEWÄHRLEISTUNG gerade zu stehen.

Damit hat der HERSTELLER NIX zu tun.

Der HERSTELLER kann dir sonstwas versprechen....

Die GEWÄHRLEISTUNG ist gesetzlich geregelt,
aber die GARANTIEbedingungen kann
Hersteller(bzw. Händler) frei Gestalten.

Das Gerät ist ÜBER 2 Jahre alt, also
AUßERHALB der GEWÄHRleistung.

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bagnu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn mir doch der Händler eine 3jährige HerstellerGARANTIE anpreist und das doch auf der Rechnung steht, habe ich dann nicht recht auf die Garantiebedingungen die der Hersteller angibt? Ich hätte das Gerät doch sonst nicht geholt, oder zumindest nicht zu dem Preis.

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#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Also ich meine auch, dass Mumpel es sich mit seiner Argumentation etwas einfach macht. Richtig ist aber sicherlich Folgendes:

Dadurch das der Verkäufer zu unrecht eine längere Herstellergarantie verspricht, als der Hersteller tatsächlich gibt, kann der Hersteller nicht verpflichtet werden (Ausnahme: Der Hersteller muss sich die fehlerhafte Erklärung des Verkäufers zurechnen lassen, wofür wohl keine Anhaltspunkte vorliegen).

Aus Gewährleistung hat der Käufer auch keinen Anspruch mehr gegen den Verkäufer, denn die Gewährleistungsfrist ist abgelaufen.

Das schließt aber nicht aus, dass sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer schadenersatzpflichtig wegen fehlerhafter Beratung gemacht hat. Die Falschberatung ist meines Erachtens ein typischer Fall von § 280 BGB . Bei Schadenersatz muss der Käufer so gestellt werden, wie wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre, also, entweder hätte der Käufer dann das Gerät gar nicht gekauft oder aber er hätte einen Gewährleistungsanspruch. In diesen Fällen würde sich der Käufer bei der konkreten Schadensberechnung aber wohl einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen müssen, bzw. es wäre ein Abzug Alt für Neu vorzunehmen. Von daher weist das Angebot des Verkäufers – 500 € oder Ersatz durch Gebrauchtgerät – meiner Meinung nach in die richtige Richtung. So würde der Käufer auch bei einer Reparatur im Gewährleistungsfall ja nur ein gebrauchtes Gerät erhalten. Von daher halte ich das Angebot des Verkäufers auch nicht für abwegig („… Das ist doch wohl nicht deren Ernst. …“).
Im (Zwischen)Ergebnis sind Mumpel und ich daher dann wohl wieder einer Meinung.

Zu Berücksichtigen ist aberauch noch die Reparaturrechnung von Hitachi. Die würde ich nicht bezahlen, denn auch die ist ja auch auf die Falschberatung (= es handelt sich um einen Garantiefall) zurückzuführen. Wenn es hart auf hart kommt, dann wird der Verkäufer als Vertragspartner von Hitachi aber wohl die Reparaturrechnung bezahlen müssen und kann sich diese Kosten dann im Wege des Schadenersatzes vom Verkäufer zurückholen. Auch dies sollte bei einer Einigung mit dem Verkäufer bedacht werden.

Im Ergebnis läuft es dann wohl doch darauf hinaus, dass der Verkäufer die Reparaturrechnung übernehmen muss. Wenn alles nichts hilft, kann man wohl nur „Ab zum Anwalt“ raten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bagnu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Aussage, dass es nicht deren Ernst sein könne bezieht sich auf den Betrag, der mir genannt wurde. Man hat das Gerät augelesen, und es wurden nicht mal 200 Betriebsstunden festgestellt (nur mal als Anhaltspunkt:Die Lampe als Verschleißteil sollte allein 3000Stunden aushalten). Dafür dann knapp 2/3 des Kaufpreises abzuziehen halte ich für stark übertrieben. Und ist es laut EuGh-Urteil nicht so, dass erst nach 2 Jahren die Nutzung angerechnet wird, und nicht ab Kaufdatum? Habe ich das falsch verstanden? Oder gilt das Urteil bei mir überhaupt nicht?

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@Mumpel

Setzen 6, Thema verfehlt.


@bagnu
Du hast ein Anrecht auf Nachbesserung gemäß den Garantievereinbarungen mit deinem Händler. Was in den Garantiebedingungen steht erfährst du bei deinem Händler oder in deinen Garantieunterlagen (vom Händler). Eine Gaantie ist eine freiwillige Leistung. Die Bedingungen kann der Garantiegeber frei festlegen.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@micbu
Ihre Ausführungen zur Garantie verstehe ich nicht.

Der Hersteller Hitachi wollte nur 2 Jahre lang Garantie geben. Die Garantiebedingungen sind - meine ich - nicht durch die fehlerhaften Angaben des verkäufers verlängert worden; das wäre doch ein Vertrag zu Lasten Dritter. Wieso sollte die fehlerhafte Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Hersteller wirken?

Der Verkäufer selber hat keine Garantie gegeben, sondern nur behauptet, Hitachi würde 3 Jahre lang garantie geben.

(So habe ich den Sachverhalt verstanden)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
bagnu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich möchte auch nichts vom Hersteller. Ich setze mich nur mit dem Händler auseinander. Das Gerät wurde mir bei der Kaufberatung mit 3 Jahren Herstellergarantie "angedreht". Dies steht auch auf der Rechnung drauf. Ich möchte nur, dass sich der Händler daran hält.

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#10
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Nicht vergessen zu prüfen, ob der konkrete Mangel überhaupt unter die Herstellergarantie fallen würde. Wenn nicht, hat man durch die unrichtige Garantieangabe auch keinen konkreten Schaden (da man mit oder ohne 3 Jahre Garantie keine Ansprüche gegen den Hersteller hätte).

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallo,

@ Mausi 1939;
Ich sehe die Sache ähnlich wie Sie, allerdings würde eine Falschberatung wohl
eher als Schwierig einklagbar sein.
Zumindest sollte bagnu hierfür eine
gute Rechtsschutz haben.

@ Leibgerichtshof; Eine interessante
Frage; WAS kann an einer Optik durch benutzung(verschleiß) defekt gehen ??

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bagnu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Dass es sich um einen Garantiefall handeln würde, wenn die Frist nich abgelaufen wäre, habe ich schriftlich vom Reparaturservice des Herstellers.
An der Optik kann wohl nichts durch verschleiß kaputt gehen denke ich. Sollte wohl ein Materialfehler sein oder sonstiges. Ein Beamer wird einmal aufgestell, eingestellt, und dann nur noch per Fernbedienung ein- und ausgeschaltet.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@mausi

Der Händler hat mit 3 Jahren Garantir geworben, somit haz dieser auch 3 Jahre lang eine Garantie zu geben. Das hat nichts damit zu tun, daß der Hersteller nur 2 Jahre Garantie gibt.
Wenn die Garantieleistung des Händlers nicht beschrieben wurde, dann wird es so sein, daß die Garantie das abdeckt was man normalerweise erwarten kann. In diesem speziellen Fall wohl das was der Hersteller 2 Jahre lang garantieren würde.

@Mumpel

Was soll hier schwierig sein?
Der Händler hat die Gewährung der Garantieleistung doch bereits akzeptiert.
Was kann an einer Optik durch Verschleiss
kaputt gehen?
Die Führungen und der Stellmotor.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
bagnu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Ist die Optik nicht das Teil vorne an dem Beamer? Das Glasteil meine ich. Das Teil hat nur ein Gewinde, wenn ich mich nicht Falsch erinnere, ist nicht motorisiert.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Nicht nur. Normalerweise besteht eine Optik aus mehreren Teilen, nicht nur aus der äußeren direkt sichtbaren. Innen liegen noch Stellmotoren für Schärfe und Diagonalengröße sowie weitere Linsen welche zu Einstellungszwecken verfahren werden können und somit in Führungen gelagert sind.


Viele Grüße, Michael

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@micbu
> … Der Händler hat mit 3 Jahren Garantie geworben, somit hat dieser auch 3 Jahre lang eine Garantie zu geben. … Der Händler hat die Gewährung der Garantieleistung doch bereits akzeptiert. …

Also ich hab’s so verstanden: Der Händler hat lediglich damit geworben, der Hersteller würde 3 Jahre Garantie geben. Der Händler selbst hat aber keine eigene Garantie gegeben, sondern bemüht sich nur um eine Lösung für den Käufer (und um seinen Fehler auszubügeln). Die Übernahme einer eigenen Garantie scheidet aber doch wohl aus (oder ist der Ankauf eines Gebrauchtprojektors Gegenstand der Garantieleistung? Wohl kaum.).

@mumpel
> … allerdings würde eine Falschberatung wohl eher schwierig einklagbar sein.

Was soll da so schwer sein. Der Nachweis? Das der Käufer falsch beraten worden ist, hat der Käufer doch Schwarz auf Weis, nämlich auf seiner Rechnung (angeblich 3 J. Garantie) und auf dem Schreiben von Hitachi (Garantie nur 2 J.).

Zum Schluss:
Die Frage von Leibgerichtshof ist sicherlich berechtigt, denn es könnte ja (theoretisch) sein, dass die Optik von der Garantie ausgenommen worden ist. Dann allerdings hätte der Verkäufer dem Käufer wohl kaum ein Ersatzangebot unterbreitet. Trotzdem sollte man mal in die Garantiebedingungen gucken.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

quote:
Also ich hab’s so verstanden: Der Händler hat lediglich damit geworben, der Hersteller würde 3 Jahre Garantie geben.

Kommt auf das gleiche heraus. Der Händler hat damit eine Garantiezusage gegeben. Diese hat er zu erfüllen.

quote:
Die Übernahme einer eigenen Garantie scheidet aber doch wohl aus

Warum?

quote:
denn es könnte ja (theoretisch) sein, dass die Optik von der Garantie ausgenommen worden ist

Bitte lesen! Der Hersteller hat doch bereits gestätigt, daß es sich um einen Garantiefall handeln würde wenn die Herstellergarantie nicht bereits abgelaufen wäre.



Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

hallo,

@Mausi 1939

Ich meinte mit dem schwierig eher die Kostensituation, insofern sich der VK/HE
noch querstellt/querstellen würde.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

@micbu

> … Bitte lesen! Der Hersteller hat doch bereits bestätigt, dass es sich um einen Garantiefall handeln würde wenn die Herstellergarantie nicht bereits abgelaufen wäre. …

Richtig. Habe ich wohl überlesen.

> … Der Händler hat damit eine Garantiezusage gegeben. …

Sehe ich völlig anders. Wenn z.B. Michael irrtümlich behauptet, Mausi garantiert für Alles, aber Mausi in Wirklichkeit gar nicht garantiert, dann hat Michael doch keine EIGENE Garantiezusage abgegeben, sondern sich allenfalls schadenersatzpflichtig gemacht, falls jemand seiner Behauptung geglaubt hat.

Wenn vorliegend der Schaden aber gerade darin liegt, dass der Verkäufer nun von Hitachi eine Rechnung erhalten hat, dann käme es im Ergebnis (nicht in der Begründung) aufs Gleiche raus. In diesem Zusammenhang ist hier noch gar nicht problematisiert worden, wieso Hitachi überhaupt die Reparatur durchgeführt hat, was jedenfalls dann bedenklich wäre, wenn hitachi geußt hat, das der Käufer von einem Garantiefall ausgegangen ist.

> … Die Übernahme einer eigenen Garantie scheidet aber doch wohl aus – Warum? …

Weil der Händler keine EIGENE Garantie abgegeben hat, sondern lediglich damit Werbung gemacht hat, Hitachi würde drei Jahre lang Garantie geben. Aus dem Umstand, dass der Händler sich inzwischen (zumindest teilweise) um SCHADENERSATZ bemüht, kann nicht der Schluss gezogen werden, er habe eine eigene Garantieerklärung abgegeben.
Vielleicht liegt unser Verständnisproblem in dem Umstand, das auf der Rechnung des Händlers etwas von 3 Jahren Garantie steht, doch dass ist meiner Meinung nach so auszulegen, dass der Händler ein Gerät mit (angeblich) drei Jahren HERSTELLERgarantie verkauft hat.

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