Ist es rechtlich in Ordnung, wenn der Käufer einem Teil der Verkäufer nach dem Hauskauf eine Provision zahlt?
Falls es undeutlich ist: A und B verkaufen vererbtes Haus unter Schätzwert an Käufer K. Käufer K zahlt A nun eine Provision, weil A den Preis deutlich herabgesetzt hat. A und K sind sich bekannt, daher der Kaufpreis so niedrig.
Provision an Privatperson nach Hauskauf
9. September 2023
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Frage vom 9. September 2023 | 11:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Provision an Privatperson nach Hauskauf
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#1
Antwort vom 9. September 2023 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (114405 Beiträge, 38987x hilfreich)
ZitatIst es rechtlich in Ordnung, wenn der Käufer einem Teil der Verkäufer nach dem Hauskauf eine Provision zahlt? :
Eventuell ja oder auch nicht.
Kommt ganz auf die uns unbekannten Details an.
#2
Antwort vom 9. September 2023 | 17:59
Von
Status: Unbeschreiblich (46276 Beiträge, 16417x hilfreich)
ZitatIst es rechtlich in Ordnung, wenn der Käufer einem Teil der Verkäufer nach dem Hauskauf eine Provision zahlt? :
Wenn B von der Provisionszahlung vor dem Abschluss des Kaufvertrages Kenntnis hatte, dann kann das in Ordnung sein, sonst wahrscheinlich nicht.
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#3
Antwort vom 9. September 2023 | 20:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKommt ganz auf die uns unbekannten Details an. :
Details sind wie oben beschrieben. A und B erben Haus und Grundstück von verstorbener Mutter. A kennt K (aus der Schule) und möchte daher den Preis unten halten, bei ca. 50% des Schätzwertes, ansonsten verkauft A nicht.
Am Ende wird zu dem günstigeren Preis verkauft. Wäre jetzt eine Zahlung einer Provision rechtens?
#4
Antwort vom 9. September 2023 | 21:20
Von
Status: Unbeschreiblich (114405 Beiträge, 38987x hilfreich)
ZitatDetails sind wie oben beschrieben. :
Da sind keine Details, das ist eine Schilderung die mit "vage" noch euphemistisch bezeichnet ist.
Nach bisheriger Schilderung ist davon auszugehen das der A den B um einen Teil des Erbes betrügt.
Das kann dann sehr unangenehme Folgen haben, straf- wie zivilrechtlich.
#5
Antwort vom 10. September 2023 | 08:31
Von
Status: Praktikant (655 Beiträge, 69x hilfreich)
ZitatDetails sind wie oben beschrieben. A und B erben Haus und Grundstück von verstorbener Mutter. A kennt K (aus der Schule) und möchte daher den Preis unten halten, bei ca. 50% des Schätzwertes, ansonsten verkauft A nicht. :
Lass mich raten, die anderen 50% sind die Provision?
#6
Antwort vom 10. September 2023 | 12:41
Von
Status: Wissender (15485 Beiträge, 8970x hilfreich)
Klingt irgendwie nach Hinterziehung von Grunderwerbsteuer.
#7
Antwort vom 10. September 2023 | 13:06
Von
Status: Praktikant (655 Beiträge, 69x hilfreich)
ZitatKlingt irgendwie nach Hinterziehung von Grunderwerbsteuer. :
Und nach Beschiss des Miteigentümers.
#8
Antwort vom 10. September 2023 | 13:41
Von
Status: Junior-Partner (5806 Beiträge, 1427x hilfreich)
ZitatIst es rechtlich in Ordnung, wenn der Käufer einem Teil der Verkäufer nach dem Hauskauf eine Provision zahlt? :
Falls es undeutlich ist: A und B verkaufen vererbtes Haus unter Schätzwert an Käufer K. Käufer K zahlt A nun eine Provision, weil A den Preis deutlich herabgesetzt hat. A und K sind sich bekannt, daher der Kaufpreis so niedrig.
Das nennt das Finanzamt "Umgehung der Grunderwerbssteuer".
Im Verhältnis zwischen den Verkäufern könnte es je nach Details der Gesamtumstände auf Betrug (§263 StGB) oder Untreue (§266 StGB) hinauslaufen.
Hinzu kommt, daß es eine Zulassung (Gewerbeerlaubnis) braucht, um Provisionen durch die Vermittlung von Immobilien zu verdienen. Auch da käme es auf die Details der Gesamtumstände an.
Last but not least könnte der Vertrag unwirksam, weil sittenwidrig sein, vor allem wenn die Unerfahrenheit des B ausgenutzt wurde.
#9
Antwort vom 10. September 2023 | 15:56
Von
Status: Unbeschreiblich (114405 Beiträge, 38987x hilfreich)
ZitatHinzu kommt, daß es eine Zulassung (Gewerbeerlaubnis) braucht, um Provisionen durch die Vermittlung von Immobilien zu verdienen. :
Dummerwiese steht im Gesetz (z.B. § 34c GewO) das genaue Gegenteil.
Insofern würde mich da mal die Rechtsgrundlage interessieren.
#10
Antwort vom 11. September 2023 | 16:23
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Dann ist es keine Provision sondern zusätzlicher Kaufpreis.. lustige Idee aber
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