Provision an Privatperson nach Hauskauf

9. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
go643806-32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Provision an Privatperson nach Hauskauf

Ist es rechtlich in Ordnung, wenn der Käufer einem Teil der Verkäufer nach dem Hauskauf eine Provision zahlt?

Falls es undeutlich ist: A und B verkaufen vererbtes Haus unter Schätzwert an Käufer K. Käufer K zahlt A nun eine Provision, weil A den Preis deutlich herabgesetzt hat. A und K sind sich bekannt, daher der Kaufpreis so niedrig.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114405 Beiträge, 38987x hilfreich)

Zitat (von go643806-32):
Ist es rechtlich in Ordnung, wenn der Käufer einem Teil der Verkäufer nach dem Hauskauf eine Provision zahlt?

Eventuell ja oder auch nicht.
Kommt ganz auf die uns unbekannten Details an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46276 Beiträge, 16417x hilfreich)

Zitat (von go643806-32):
Ist es rechtlich in Ordnung, wenn der Käufer einem Teil der Verkäufer nach dem Hauskauf eine Provision zahlt?


Wenn B von der Provisionszahlung vor dem Abschluss des Kaufvertrages Kenntnis hatte, dann kann das in Ordnung sein, sonst wahrscheinlich nicht.

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#3
 Von 
go643806-32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz auf die uns unbekannten Details an.


Details sind wie oben beschrieben. A und B erben Haus und Grundstück von verstorbener Mutter. A kennt K (aus der Schule) und möchte daher den Preis unten halten, bei ca. 50% des Schätzwertes, ansonsten verkauft A nicht.

Am Ende wird zu dem günstigeren Preis verkauft. Wäre jetzt eine Zahlung einer Provision rechtens?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114405 Beiträge, 38987x hilfreich)

Zitat (von go643806-32):
Details sind wie oben beschrieben.

Da sind keine Details, das ist eine Schilderung die mit "vage" noch euphemistisch bezeichnet ist.



Nach bisheriger Schilderung ist davon auszugehen das der A den B um einen Teil des Erbes betrügt.
Das kann dann sehr unangenehme Folgen haben, straf- wie zivilrechtlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(655 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von go643806-32):
Details sind wie oben beschrieben. A und B erben Haus und Grundstück von verstorbener Mutter. A kennt K (aus der Schule) und möchte daher den Preis unten halten, bei ca. 50% des Schätzwertes, ansonsten verkauft A nicht.


Lass mich raten, die anderen 50% sind die Provision?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15485 Beiträge, 8970x hilfreich)

Klingt irgendwie nach Hinterziehung von Grunderwerbsteuer.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(655 Beiträge, 69x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Klingt irgendwie nach Hinterziehung von Grunderwerbsteuer.


Und nach Beschiss des Miteigentümers.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5806 Beiträge, 1427x hilfreich)

Zitat (von go643806-32):
Ist es rechtlich in Ordnung, wenn der Käufer einem Teil der Verkäufer nach dem Hauskauf eine Provision zahlt?

Falls es undeutlich ist: A und B verkaufen vererbtes Haus unter Schätzwert an Käufer K. Käufer K zahlt A nun eine Provision, weil A den Preis deutlich herabgesetzt hat. A und K sind sich bekannt, daher der Kaufpreis so niedrig.

Das nennt das Finanzamt "Umgehung der Grunderwerbssteuer".

Im Verhältnis zwischen den Verkäufern könnte es je nach Details der Gesamtumstände auf Betrug (§263 StGB) oder Untreue (§266 StGB) hinauslaufen.

Hinzu kommt, daß es eine Zulassung (Gewerbeerlaubnis) braucht, um Provisionen durch die Vermittlung von Immobilien zu verdienen. Auch da käme es auf die Details der Gesamtumstände an.

Last but not least könnte der Vertrag unwirksam, weil sittenwidrig sein, vor allem wenn die Unerfahrenheit des B ausgenutzt wurde.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114405 Beiträge, 38987x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Hinzu kommt, daß es eine Zulassung (Gewerbeerlaubnis) braucht, um Provisionen durch die Vermittlung von Immobilien zu verdienen.

Dummerwiese steht im Gesetz (z.B. § 34c GewO) das genaue Gegenteil.
Insofern würde mich da mal die Rechtsgrundlage interessieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Bamboooo
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann ist es keine Provision sondern zusätzlicher Kaufpreis.. lustige Idee aber

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