Ps4 verkauft auf ebay

31. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Bros9898
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ps4 verkauft auf ebay

Guten Tag Leute!

Ich habe meine ps4 auf ebay verkauft. Bei mit ging sie noch bis 11 Uhr um 14 Uhr oder 15 Uhr kam der Mann und kaufte sie !
In meine Anzeige stand ausdrücklich drinne ohne Rückgaberecht keine Garantie oder Gewährleistung! Wie gesehen so gekauft ! Stand auch leichte Beschädigungen auf der Anzeige!
Wo er sie aber gekauft hat sagte er angeblich sie würde geöffnet und fuchtelte da selber was Rum ich kenne mich da nicht aus ! Er kaufte sie aber trz keiner hat ihn iwie gezwungen sie zukaufen !

Jetzt schreibt er mir am nächsten Tag um 20 Uhr und sagt sie sei laut und iwas sei nicht richtig ! Bei mir ging aber alles super !

Er droht mit Anwalt oder Polizei! Was machen?

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Bros9898):
Was machen?

Ignorieren


Wenn tatsächlich was von Anwalt oder Polizei kommt wieder hier melden.



Zitat (von Bros9898):
In meine Anzeige stand ausdrücklich drinne ohne Rückgaberecht keine Garantie oder Gewährleistung! Wie gesehen so gekauft

Genai so? Auch in anderen Anzeigen schon so geschrieben? Wenn ja, dann wäre das ungültig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bros9898
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie meinst du das ? Ungültig ! In anderen Anzeigen?

-- Editiert von Bros9898 am 31.03.2021 12:40

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Bros9898):
Ungültig !

= unwirksam, wertlos


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

FALSCHINFORMATON GELÖSCHT

da auch mit "ungültigem" Ausschluss der Sachmängelhaftung der Käufer in der vollen Beweispflicht wäre, dass der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war.

-- Editiert von Moderator am 01.04.2021 11:31

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