Quittung für Mitgliedschaften

20. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jodler123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Quittung für Mitgliedschaften

Hallo zusammen,

ich bin vor kurzen von einem Fitnessstudio im niedrigen Preissegment zu einem großen Premium Anbieter gewechselt. Hintergrund dessen war, dass von meinem Arbeitgeber private Aufwendungen für Sport und Fitness übernommen werden. Übernommen werden jedoch nur tatsächlich gezahlte Beiträge. Um mir diese erstatten zu lassen brauche ich jedoch eine Rechnung bzw. eine Quittung über bezahlte Beiträge. Kontoauszüge oder der Vertrag reicht dazu nicht aus.
Vom Kundenservice werde ich immer mit der Begründung abgewiesen, dass keine Quittungen ausgestellt werden. Ich solle doch eine Beschwerdemail schreiben. Auf E-Mails wird jedoch nicht reagiert. Im Studio selber kann mir leider keiner helfen bzw. es fühlt sich keiner verantwortlich, da die Zahlungsabwicklung von der Zentrale abgewickelt wird.
Mir ist diese Vorgehensweise unverständlich. Da mein Altvertrag im alten Studio noch läuft, forderte ich auch dort Quittungen an. Dort wird mir jetzt jeden Monat nach Zahlung eine Quittung postalisch zugesendet. Wohlgemerkt handelt es sich dabei um ein Studio im niedrigen Preissegment.
Wie kann ich in diesem Fall weiter vorgehen? Ich bin mir fast sicher, dass ich ein Recht darauf habe für geleistete Zahlungen eine Quittung zu bekommen. Der Kundenservice verneint dies jedoch auf sehr unhöfliche Art und Weise.
Jemand Rat?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Einschreiben senden, mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage mindestens) zur Lieferung der monatlichen Quittung mit Verweis auf die gesetzliche Pflicht nach § 368 BGB und dem Hinweis, das man diese nach Fristablauf nebst Schadenersatz von Anwalt und Gericht durchsetzen lässt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen