Quittung/Rechnung beim Fitness Studio

19. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kog82
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
Quittung/Rechnung beim Fitness Studio

Hallo ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt weiterhelfen.

Ich bin bei einem Fitness studio angemeldet und zahle da jeden Monat per Lastschrift ein Beitrag.

Nun benötige ich eine Quittung, das monat x Betrag y eingegangen ist.
Notfalls würde auch eine Jahresabschluss Rechnung ihren Zweck erfüllen.

Habe die zentrale angeschrieben vom Studio und denen das gesagt.
Das Studio will mir aber keine Einzahl Quittung oder Rechnung ausstellen.
Die sagen die haben keine Pflicht dazu und wollen mir lediglich eine Teilnehmer Bescheinigung ausstellen. Ich möchte aber eine Quittung bzw Rechnung haben für jeden Monat.

Habe ich nicht laut §368 BGB ein Recht bei verlangen auf eine Rechnung in Deutschland für ein Produkt oder eine Dienstleistung?

Muss ich jetzt zum Anwalt gehen und mit ein schreiben aufstellen und wenn ja was darf das kosten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

bei einem Vertrag mit einem Fitnessstudio handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn der Dienstleister das Geld abbuchen kann. Beispielhaft: Sie erhalten ja auch nicht jeden Monat für die gezahlte Miete eine Rechnung.

Wozu benötigen Sie denn eine Rechnung?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kog82
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

Bekomme das wie "Spesen" von meinem Arbeitgeber zurück erstattet allerdings reicht diesem nicht eine Mitgliedschaft Bescheinigung aus oder die Kopien von Konto Auszügen. Er benötigt eine Rechnung/Quittung.

Das ich keine Quittung von der Miete erhalte ist ein gutes Beispiel, aber wenn ich eine verlange muss ich dann keine erhalten so wie es im §368 bgb steht?
Es kann doch nicht sein, das auch wenn es ein Dauerschuld Verhältnis ist ich keinen Nachweis in Form einer Quittung über meine Zahlung erhalten kann?

Bei einem Kredivertrag bekomme ich ja auch eine Jahresabschluss Rechnung aber selbst dies will das Studio mir nicht ausstellen

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-- Editiert Kog82 am 20.01.2015 02:42

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>von Kog82 am 19.01.2015 20:51

allerdings reicht diesem nicht (...) die Kopien von Konto Auszügen <hr size=1 noshade>

Es gilt das Abflussprinzip.

quote:<hr size=1 noshade>von Kog82 am 19.01.2015 20:51

Er benötigt eine Rechnung/Quittung. <hr size=1 noshade>

Eine Rechnung wäre nicht richtig, denn eine Rechnung zeigt die offene Forderung einer erbrachten Leistung an.
(Ja, ich weiß es gibt da diverse Formulierungen die das umgehen - aber darum geht es hier nicht)
Die Kontoauszüge wären die Quittung, da sie die Schuldbegleichung belegen.
(Eine andere Funktion hat eine Quittung auch nicht)
Er benötigt keine, er hätte gern eine. Am besten man spricht mit dem Verantwortlichen der Buchhaltung.
(Buchhaltungsleiter etc. - der kann meine Aussagen bestätigen)

quote:<hr size=1 noshade>von Kog82 am 19.01.2015 20:51

Habe ich nicht laut §368 BGB ein Recht bei verlangen auf eine Rechnung in Deutschland für ein Produkt oder eine Dienstleistung? <hr size=1 noshade>

Nein, da eine Rechnung idR keine Quittung darstellt. (siehe IBR 2006, 1488 )

quote:<hr size=1 noshade>von Kog82 am 20.01.2015 02:37

Das ich keine Quittung von der Miete erhalte ist ein gutes Beispiel, aber wenn ich eine verlange muss ich dann keine erhalten so wie es im §368 bgb steht? <hr size=1 noshade>

Immernoch nein, siehe oben.
In der gefahr mich zu wiederholen: Die Quittung belegt den Geldfluss (gesetzliches Zahlungsmittel) o.ä.. Da abgebucht wird fließt kein Geld im eigentlichen Sinne (gesetzliches Zahlungsmittel) - Die Bestätigung des Abflusses von der Beträge von deinem Konto ist der Auszug. Ergo ist dieser dann die Quittung.

Im Gegensatz dazu:
Der Vermieter hätte nach deiner Argumentation auch keine "Quittung" - das heißt er könne seine Mieteinnahmen nicht versteuern.
Diese Argumentation wäre doch seltsam, oder nicht?


quote:<hr size=1 noshade>von Kog82 am 20.01.2015 02:37

Es kann doch nicht sein, das auch wenn es ein Dauerschuld Verhältnis ist ich keinen Nachweis in Form einer Quittung über meine Zahlung erhalten kann? <hr size=1 noshade>

Den Nachweis hast du.
Nur weil den AG aus purer Unwissenheit behauptet es wäre kein Nachweis, heißt das nicht dass es keiner ist. :pc:



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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kog82
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

Hmm,

Alles klar, ich frag nochmal dann am besten beim AG nach.

Ich versteh zwar nicht warum ich Zumindestens nicht wie bei einem Kreditvertrag eine jahresabrechnung verlangen kann. In Prinzip sollte es ja kein Ding sein aber okay.

Danke für deine Antwort, dann Spar ich mir den Weg zum Anwalt, da es ja nix bringt so wie du es erklärst :)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Dein AG zahlt netterweise deinen Beitrag im Fitnessstudio. Die Bedingungen dazu kann er frei festlegen. Du hast kein Anrecht auf eine Quittung vom STudio. Wenn das die Voraussetzung des AG ist, dann hast du einfach Pech gehabt.
Wie bereits vorgeschlagen solltest du also einfach mal ein paar freundliche Worte mit deinem AG austauschen und ihm die Situation erklären. Evtl. lässt er sich ja doch noch erweichen.


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