Rückgabe oder Umtausch von Kleidern

4. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian Szczesny
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgabe oder Umtausch von Kleidern

Hallo alle zusammen,

ich habe ein kleines Geschäft mit Abend- und Ballkleidern,
ich weiß nicht ob sich die Rechtslage in der letzten Zeit geändert hat, aber trotz meines bisherigen wissens bin ich mir nicht mehr sicher.
Darum wollte ich fragen wie es mit Rückgabe oder Umtausch von den Kleidern ist.

Die Kleider können im Geschäft ausgiebig angeschaut und anprobiert werden.
Barzahlung an der Kasse.
Die Kleider sind neu und unbeschädigt.

Es kommt manchmal vor das Kunden ein Kleid beschauen, es anprobieren und kaufen, nach einer Woche kommen diese dann wieder und wollen es zurückgeben denn sie haben doch gesetzlich 14 Tage Rückgaberecht.

Kann mir da jemand weiterhelfen..???

gruss...

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Szczesny,

quote:
Es kommt manchmal vor das Kunden ein Kleid beschauen, es anprobieren und kaufen, nach einer Woche kommen diese dann wieder und wollen es zurückgeben denn sie haben doch gesetzlich 14 Tage Rückgaberecht.
Das ist so nicht richtig. Es besteht in dieser Sachverhaltskonstellation kein Rückgaberecht. Dieses würde dann bestehen, wenn Sie es dem Kunden vertraglich einräumen. Auch ist hier kein Widerrufsrecht, wie zB im Fernabsatzrecht (z.B. beim Kauf über das Internet oder per Telefon), gegeben.

Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von Hr. J. Rönner am 04.06.2008 19:10:42

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16905 Beiträge, 5884x hilfreich)

Bei Ladengeschäften gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht. Jegliche Rücknahme, die nicht aus der Sachmängelhaftung resultiert, ist freiwillig.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Volle Zustimmung von mir. Hatte gestern wieder Kunden, die Ware umtauschen wollten. Bla, bla..14 Tage...
Ich hab sie mal freundlich aufgeklärt, dass dem nicht so ist.
Dann wollten sie mal im HGB nachlesen. Na viel Spaß. :respekt:

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#4
 Von 
Sebastian Szczesny
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

?Sachmängelhaftung?

woher soll ich denn wissen das der Kunde am selben Tag zu Hause die Sache noch mal angezogen hat und da zufällig eine Naht aufgeplatzt ist und der Kunde versucht, am nähsten Tag die Sache gegen neu oder Geld, zu tauschen...

gruss....

-- Editiert von sebastian szczesny am 05.06.2008 12:14:09

-- Editiert von sebastian szczesny am 05.06.2008 12:15:10

-- Editiert von sebastian szczesny am 05.06.2008 12:15:47

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

@Mahnman

Im HGB? Das ist wirklich eine super Idee. Naja, ist immerhin dünner als das BGB, vielleicht deswegen :devil:

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ja, Bequemlichkeit ist ein Laster... :grins:

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#7
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Naja, wenn ich ein teures Abendkleid kaufe und die Naht platzt am nächsten Tag, dann ist das ein Sachmangel.
Das kommt aber bestimmt nicht oft vor, wenn du der Kundin im Laden die richtige Größe verkaufst ;)
Oder sind die Kleider qualitativ nicht so toll?

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#8
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

na ich denke eher, dass die leute es "kaufen", zu der veranstalltung tragen und dann wieder zurück bringen wollen.
die tread-eröffnerin sprach ja von umtausch nicht von rückgabe auf grund von mängeln.

lg

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Sehe ich ebenso. Es geht hier um den Umtausch wegen "Nichtgefallen" einige Tage später.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

und im zweiten Posting fällt dem TE auf, dass der Umtausch doch noch durchgedrückt werden kann, wenn dann plötzlich ein Mangel auftritt. Also, der Kunde kauft die Abendgarderobe, trägt sie zu einem bestimmten Anlass und reißt dann (mutwillig) eine Naht offen.
Zum einen wäre das aber Betrug (=Straftat), ist dann halt ne Beweisfrage. Zum anderen hat der Händler aber ein Nachbesserungrecht. Er kann also das Teil nähen lassen und der Kunde bekommt es zurück, aber eben kein Geld.

Ich würde jeden Kunden ausdrücklich darüber informieren, dass es in diesem Laden kein Umtausch bzw. keine Sachmängelhaftung mit Geld zurück gibt. Wird in solchen Geschäften jeder (seriöse) Kunde verstehen.

MfG Stefan


-- Editiert von reckoner am 07.06.2008 17:19:34

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