Rücktritt vom Kaufvertrag (KFZ)

6. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sixvhc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt vom Kaufvertrag (KFZ)

Hallo,

ich bin neuer Benutzer bei 123recht und habe auch gleich mal eine generelle Frage, in der Hoffnung hier jemanden zu finden, der mir eine allgemeine Auskunft geben kann.

Ich habe mit einem Bekannten einen Kaufvertrag über ein Auto geschlossen.

Dieser beinhaltet die Anzahlung und ein Datum bis wann der Restbetrag erledigt sein sollte (15.06.2008).
Über eine Höhe der Raten wurde im Vertrag nichts erwähnt.

Ich habe derzeit jeden Monat einen Betrag an den Verkäufer überwiesen in Höhe von 400/700/200 und 400 Euro, die Zahlungen kamen allerdings recht unregelmässig, also nicht immer zu Anfang des Monats, z.t. auch schonmal erst am 20. des jeweiligen Monats beim Verkäufer an.

Nun besteht zu heute noch eine Restforderung von 700 Euro. Diese fordert der Verkäufer letzten Monat mündlich von mir als Gesamtbetrag zum 01.08.2008.
Ich teilte dem Verkäufer ebenfalls mündlich mit, das ich evtl. nur eine Rate von 200 Euro überweisen könne.

Heute sagte mir der Verkäufer, dann (wiederrum mündlich) das er vom Vertrag zurücktreten werde, das KFZ zurückfordert und mir die bisher gezahlten Raten auszahlen möchte. Er würde die Angelegenheit nun seinem Anwalt übergeben.

Daher die allgemeine Frage, ist sowas rechtens ? Kann der Verkäufer aufgrund eines offenen Betrages sein KFZ zurückfordern ?

Es hat bisher kein Briefverkehr stattgefunden, keine Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen, und es fand bisher in jedem Monat eine Zahlung von mir statt.

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Naja ... pacta sund servanda, also Verträge sind einzuhalten.

Wenn entsprechende Raten vereinbart wurden, aber nun nicht geleistet werden (können), sondern vom Schuldner/Käufer reduziert werden möchten, _kann_ der Gläubiger/Verkäufer darauf eingehen, er _muss_ aber nicht.

Ist ja eigentlich auch logisch. Wäre doch völliges Chaos, wenn bei Verträgen ein Vertragspartner einseitig irgendwas an der Vereinbarung ändern könnte, oder?

Gruß
Xavienne



-- Editiert von xavienne am 07.08.2008 01:17:21

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#2
 Von 
Brabinder Singh
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 153x hilfreich)

> und ein Datum bis wann der Restbetrag erledigt sein sollte (15.06.2008)

So: Eindeutig Zahlung Ziel, damit in Verzug ab 16.6.08, 0000 Uhr.
Weitere Setzung Frist nicht muß.

Verkäufer nun kann Mahnbescheid, klagen oder erklären Rücktritt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sixvhc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr für die Auskünfte.

Gruß

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