Rabatt im Onlineshop nicht erhalten

27. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)
Rabatt im Onlineshop nicht erhalten

Hallo!

Ich habe in einem Onlineshop etwas gekauft. Dieser macht momentan im TV Werbung, dass es 20% Neukundenrabatt gibt.

Dazu musste ich ein Kundenkonto eröffnen. Habe ich auch und in der Email wurde mir dann mittgeteilt, dass ich nun 20% Rabatt auf meinen Einkauf erhalte. Es stand auch überall gross auf der Homepage, dass es 20% Rabatt gibt.

Im Warenkorb wurde dieser Rabatt jedoch nicht angezeigt. Ist mir aber nicht aufgefallen, da dort der Preis ohne Mehrwertsteuer angegeben wurde.

Habe dann also bestellt.

Das Paket kam an. Allerdings soll ich laut Rechnung den vollen Betrag bezahlen. Die 20% Rabatt erhalte ich in Form eines Geschenkes. Dieses Geschenk kostet in dem Onlineshop aber gerade mal einen Bruchteil dessen, was meine 20% aber eigentlich ausmachen würde.

Erst jetzt habe ich gesehen, dass im Kleingedruckten steht:
Bei Produkten der Firma XY wird der Neukundenrabatt durch eine Gratisbeigabe (Ware, Spielzeug, etc.) dem Warenkorb automatisch hinzugefügt.


So. Ist es nun rechtens, dass ich den vollen Preis bezahlen muss? Oder kann ich wenigstens verlangen, dass ich ein angemessenes Geschenk bekomme, dass den 20% Rabatt entspricht?

Danke schonmal

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Nehme an, dass es nicht um den gleichen Fall geht, wie in deinem zweiten Thema.

Wo genau steht dieses Kleingedruckte? Wie genau sieht die Werbung mit dem Rabatt aus? Wenn das erst versteckt in den AGBs so steht, dass man den rabatt gar nicht wirklich erhält, könnte das eine überraschende Klausel sein und der Vertrag damit angefochten werden. Oder auch arglistige Täuschung. Da man aber sowieso 14 Tage Rückgaberecht hat, würde ich persönlich dem Online-Händler das schreben. Beispielsweise "Hallo. In ihrer Werbung wurde mit keinem Wort erwähnt, dass dieser Neukundenrabatt nur für einen Teil der Waren gilt. Ich fordere Sie auf, mir die 20% in Höhe von XXX€ zu erstatten. Wenn Sie sich weigern, mache ich hiermit von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und bitte Sie, mir einen Paketschein zuzusenden, damit ich die Waren zurückschicken kann."

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Man muss schon etwas auf der Homepage suchen bis man den Hinweis findet, dass bei Firma XY der Rabatt durch eine Beigabe erfolgt.
In der TV Werbung ist von 20% Neukundenrabatt die Rede. Auf der HP steht das auch ganz klar und deutlich. Nur das Kleingedruckte ist eben sehr schlecht zu finden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 283.962 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.568 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen