Ratenvertrag privat

27. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Angvel88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenvertrag privat

Hallo,, mein ex Freund hat mir in der Beziehung ein Handy gekauft auf Raten welches ich bei ihm abzahle.
Wir haben dazu einen Vertrag abgeschlossen miteinander. Dort ist alles aufgeführt ,die monatlichen Raten und der Zeitraum in dem diese beglichen werden müssen.
Ebenso was passiert sobald ich eine Rate nicht mehr zahle.

Jetzt möchte er das Handy zurück.

Frage 1 : muss ich das Handy aushändigen ? Ich habe bereits 3 Raten gezahlt.

Frage 2: wenn ich es ihm wieder gebe kann ich die bereits gezahlten Raten zurück verlangen ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1469 Beiträge, 250x hilfreich)

Steht in dem Vertrag auch etwas zur Kündigung des Vertrags?

Ansonsten sehe ich nicht, dass dein Ex das Handy zurück verlangen könnte, wenn du bisher und weiterhin deine Raten begleichst

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Angvel88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein zur Kündigung steht nichts im Vertrag .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127409 Beiträge, 40801x hilfreich)

Zitat (von Angvel88 ):
Jetzt möchte er das Handy zurück.

Wünsch muss keiner erfüllen – nicht mal Weihnachtmann und Christkind. Und bei den letztgenannten ist es ja immerhin deren Job …



Zitat (von Angvel88 ):
Frage 1 : muss ich das Handy aushändigen ? Ich habe bereits 3 Raten gezahlt.

Frage 2: wenn ich es ihm wieder gebe kann ich die bereits gezahlten Raten zurück verlangen ?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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