Ratenzahlung im Versandhaus

9. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Smaters
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ratenzahlung im Versandhaus

Hallo 123Recht,

Angenommen Person A bestellt seit 2017 bei einem Versandhaus (Firma A) Ware und bezahlt diese regelmässig und Pünktlich über eine Ratenzahlung Option des Versandhaus, bis dato kein Mahnung oder Unpünktliche Zahlungen.

Firma A möchte nun urplötzlich (kein Zahlungsverzug, keine neuen Bestellung seit 3 Monaten) Meldebescheinigung und/oder Personalweiß/Reisepass in Kopie haben mit der begründung (Um Kundenkonten richtig bearbeiten zu können, müssen alle Kundendaten stimmen) Person A will dies aber aus Datenschutzgründen nicht dort hinsenden aufgrund schlechter Erfahrung.

Firma A hat nun sogar einen Aussendienstmitarbeiter zu Person A geschickt (Person A war aber Arbeiten, draufhin hat Person A eine E-Mail erhalten mit der bitte dies einzureichen)

Kann Firma A ihm deswegen nun den Ratenzahlungsplan kündigen?



-- Editiert von Smaters am 09.05.2019 21:57

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Smaters):
Kann Firma A ihm deswegen nun den Ratenzahlungsplan kündigen?

Unter Umständen ja, wenn der z.B. wenn das ganze über eine Bank läuft.
Eine gültige Kündigung hätte aber einige Hürden zu überwinden.



Zitat (von Smaters):
mit der begründung (Um Kundenkonten richtig bearbeiten zu können, müssen alle Kundendaten stimmen)

Stimmt. Aber da kann man dem Kunden auch einen Fragebogen / Abgleichsformular zusenden oder online machen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Smaters
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Ob das über eine Bank läuft weiß ich nicht, das ganze läuft über den Otto Versand, wo ich seit 2017 Kunde bin, immer alles bezahlt habe, und nie Rückstände hatte.

Das ganze kommt mir natürlich sehr komisch vor, da ich ungerne Ausweiß oder Dokumente an Firmen schicke wo ich weder weiß was damit passiert noch wie diese geschützt werden, möchte ich eben der "Otto Kreditabteilung" keinerlei Dokumente zusenden.

Ich will natürlich nun auch nicht das man mir nun dann die Ratenzahlungen alle Kündigt weil ich denen nicht das schicke was Sie gerne hätten weil ich Persönlich da gar keinen Grund für sehe. Auf Telefonische nachfrage war mehr sehr unfreundlich zu mir, und meinte ich hätte 2 Wochen Zeit dafür.

-- Editiert von Smaters am 12.05.2019 19:57

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Dann würde ich die Firma mal auffordern zu begründen warum genau sie den Ausweis benötigen, unter Berücksichtigung der Beschräkungen von DSGVO / BDSG 2018.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Smaters
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann würde ich die Firma mal auffordern zu begründen warum genau sie den Ausweis benötigen, unter Berücksichtigung der Beschräkungen von DSGVO / BDSG 2018.


Laut deren E-Mail:
Um Kundenkonten richtig bearbeiten zu können, müssen alle Kundendaten stimmen. Deshalb bitte ich Sie, uns noch einmal Ihre Daten zukommen zu lassen: Und zwar als beidseitige Kopie Ihres Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung und Aufenthaltstitel). Denken Sie daran, alle Angaben bis auf Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Gültigkeit zu schwärzen.

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