Rechnung für Behandlungsunterlagen?

27. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go353057-82
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 17x hilfreich)
Rechnung für Behandlungsunterlagen?

Hallo liebe Experten,

ein Patient wird in einem Krankenhaus untersucht.

5 Jahre später schickt er ans Krankenhaus eine Fax und eine Mail mit der Bitte um Behandlungsunterlagen.

Man schickt ihm die Unterlagen und berechnet 15 Seiten a 0,50 = 7,50 € sowie Porto = 1,45 € zzgl. 19% MwSt. = 1,70 €. Insgesamt 10,65 €.

Klar, der gesamte Preis ist nicht hoch genug um das Ganze dramatisch zu nehmen, allerdings hält der Patient sowohl den Preis für eine Seite für eine Frechheit als auch dass man ihm überhaupt etwas berechnet ohne ihn vorher zu informieren, dass diese Dienstleistung überhaupt etwas kosten würde.

Muss man die Rechnung trotzdem zahlen und wenn nicht, was ist die rechtliche Grundlage dafür?

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119395 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von go353057-82):
allerdings hält der Patient sowohl den Preis für eine Seite für eine Frechheit

Warum? Materialkosten, Personalkosten ...



Zitat (von go353057-82):
dass man ihm überhaupt etwas berechnet ohne ihn vorher zu informieren, dass diese Dienstleistung überhaupt etwas kosten würde.

Steht im Gesetz (§ 612 BGB ), von daher dürfte das entfallen.
Wobei das vorher Informieren zum guten Stil gehören würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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