Angenommen, die beiden natürlichen Personen Person A (Verkäufer) und Person B (Käufer) einigen sich mündlich über den Verkauf eines Möbelstücks. Beide wohnen in der selben Wohnung und der Verkauf ist mündlich auf das Auszugsdatum von Person A datiert (genaues, im Kalender bestimmbares Datum). Beim Auszug lässt Person A wie vereinbart das Möbelstück in der Wohnung, Person B leistet aber in den nachfolgenden Wochen keine Zahlung.
Muss Person A eine schriftliche Rechnung ausstellen, bevor sie eine Mahnung an Person B richten kann? Begründet die mündliche Absprache im Vorfeld und die Leistungserbringung von Person A die Fälligkeit der Zahlung zum Auszugsdatum?
Rechnung und Mahnung bei mündlich abgeschlossenem Kaufvertrag zwischen natürlichen Personen
10. August 2019
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Frage vom 10. August 2019 | 12:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung und Mahnung bei mündlich abgeschlossenem Kaufvertrag zwischen natürlichen Personen
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#1
Antwort vom 10. August 2019 | 23:38
Von
Status: Unbeschreiblich (107688 Beiträge, 38056x hilfreich)
Wer auf "Nummer sicher" gehen will, der sollte eine gerichtsfeste Mahnung senden, damit der Schuldner in Verzug ist.
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