Rechnung unvollstaendig, Rucktritt/Nachbesserung?

11. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
phil1181
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung unvollstaendig, Rucktritt/Nachbesserung?

Hallo,

ich habe ein wohl eher seltsames Problem mit einem Kaufvertrag:
Ich habe bei einem Versandhaus eine Waschmaschine bestellt und nachdem die Bestellbestaetigung kam per E-Mail eine Reparaturkostenversicherung dazu bestellt, bzw gefragt ob meine Bestellung geaendert werden kann oder ich stornieren und neu bestellen soll. Die Antwort war:
"Die gewünschte Reparaturkostenversicherung haben wir für Sie veranlasst. Sie brauchen nicht neu bestellen."
Als die WaMa dann kam war eine Rechnung ohne die RepVS darauf. Auf meine Anfrage kam dann:
"Die korrekte Rechnung erhalten Sie in den nächsten Tagen. Bitte haben Sie bis dahin noch etwas Geduld."
6 Wochen spaeter kam dann die Mahnung der unvollstaendigen Rechnung. Der habe ich Widersprochen und mir wurde dann gesagt, die Versicherung kaeme mit einer Extrarechnung, ich solle den offenen Betrag schonmal bezahlen (ohne Mahngebuehr, die wuerde zurueckgenommen).
Mittlerweile sind 8 Wochen vergangen, noch keine weitere Rechnung eingegangen. Meine letzte E-Mail von vor 2 Wochen wurde nicht einmal mehr beantwortet.
Was kann ich jetzt machen? Die WaMa wurde vor 3 1/2 Monaten geliefert, ich will jetzt entweder eine Rechnung als Beweis, dass ich die Versicherung habe oder vom Vertrag zuruecktreten (also die WaMa zurueck geben). Geht das? Koennte ich ggf per Anwalt die richtige Rechnung anfordern oder wenn ich eh schon zum Anwalt gehe dann lieber die Ruecknahme wegen Weigerung zur Nachbesserung erzwingen?

Philipp

-- Editiert von phil1181 am 11.02.2009 10:42

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2 Antworten
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Koennte ich ggf per Anwalt die richtige Rechnung anfordern oder wenn ich eh schon zum Anwalt gehe dann lieber die Ruecknahme wegen Weigerung zur Nachbesserung erzwingen?

Wurde denn eine Nachbesserung verweigert? Die Maschine ist doch in Ordnung oder?
*****
Zum Anspruch eines Verbrauchers auf eine schriftl. Rechnung hier:

"Der BGB-Kommentar Palandt definiert die Rechnung als "eine gegliederte Aufstellung über eine Entgeltforderung für eine Warenlieferung oder eine sonstige Leistung. Nach der Kommentaransicht des Palandt muss die Rechnung schriftlich oder in Textform erstellt werden. Dies ist nur eine Kommentarmeinung.

Das Brandenburgische OLG sieht dies ein wenig anders. Nach Ansicht des OLG verlangt § 286 Abs. 3 BGB zwar den Zugang einer Rechnung, aus dem Wortlaut der Norm ergibt sich jedoch nicht, dass diese schriftlich zu erteilen ist. Dies hat, so das OLG, zur Folge, dass sich eine Schriftformerfordernis der Rechnung zumindest nicht nach dem BGB ergibt. Grundsätzlich wird die Frage von Rechnungen in § 14 Umsatzsteuergesetz (UstG) geregelt. § 14 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 UstG regelt lediglich, dass bei Leistungen an ein Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen ist. Eine Verpflichtung, Rechnungen gegenüber Verbrauchern auszustellen, gibt es somit nicht." (Zitat)

http://www.channelpartner.de/knowledgecenter/recht/vertraege/271108/

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#2
 Von 
phil1181
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

>> Koennte ich ggf per Anwalt die richtige Rechnung anfordern oder wenn ich eh schon zum Anwalt gehe dann lieber die Ruecknahme wegen Weigerung zur Nachbesserung erzwingen?
>
>Wurde denn eine Nachbesserung verweigert? Die Maschine ist doch in Ordnung oder?

Jein. Technisch ist die Maschine in Ordnung, allerdings fehlt die mitbestellte Versicherung und das ist ja kein eigenstaendiger Artikel sondern Bestandteil der Waschmaschine. Daher ist die Lieferung meines Erachtens unvollstaendig und ich bestehe auf Nachlieferung der Versicherung (bzw. des Versicherungsscheins). Ich glaube, den erhaltenen Teil der Lieferung zu bezahlen war ein Fehler, ich haette auf die Vollstaendige Lieferung bzw auf die vollstaendige Rechnung warten sollen. Ich brauche halt eine Rechnung mit der Reparaturkostenversicherung weil ich ohne Rechnung nicht weiss wohin ich wieviel Geld ueberweisen soll. Eine muendliche Rechnung waere ja auch ok, ich will nur irgendeine Rechnung (bzw Rechnungsnummer, Bankverbindung und Betrag). Ich bin mir naemlich sicher, dass im Schadensfall die sich dann dumm stellen und sagen: ne, sie haben die Versicherung nie bezahlt, also zahlen wir jetzt auch nicht den Schaden.

Als Vergleich vielleicht etwas anschaulicher: Ich bestelle ein Auto, was zusaetzlich in einer speziellen Farbe lackiert werden soll. Ich bekomme das Auto, aber ohne die zusaetzliche Lackierung und die steht auch nicht auf der Rechnung. Ich werde aber immer wieder vertroestet, dass das noch lackiert wird und dann eine Rechnung fuer die Lackierung gestellt wird. Wenn die Lackierung nach x Monaten nicht stattgefunden hat, kann ich dann das Auto zurueckgeben (immerhin ist es nicht wie bestellt) auch wenn die Widerrufszeit verstrichen ist, immerhin wurde ich vom Verkaeufer ja hingehalten mit (schriftlichen) Versprechen.

Danke & Gruss

Philipp

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