Hallo zusammen,
habe eine kleine Frage. Evt bin ich auch im falschen Forum, weiß es nicht genau.
Wir haben 2017 angefangen ein Haus zu Bauen. Am 27.08.2017 hat unser Fensterbauer aus Lünne die ersten Arbeiten angefangen. Am 28.08.2017 hat er bereits die komplette Rechnung über knapp 18.500 Euro gestellt obwohl bis dahin nur zwei Fenster eingebaut wurden.
Ich beschwerte mich darüber da zu diesem Zeitpunkt noch 90% der Arbeiten nicht abgeschlossen waren. Aussage war das die es aus Prinzip immer so machen würden und ich sollte nur das Zahlen was auch erledigt ist.
Die Arbeiten mit dieser Firma dauerten noch bis Februar 2018. Die eine Hand wusste da nicht was die andere Tat.
Zwei Arbeiten wurden bis heute noch nicht ausgeführt da sich beim Bau etwas verändert hat und diese Arbeiten bis heute noch nicht ausgeführt werden können. Diese Arbeiten habe ich nach Rücksprache mit der Firma gekürzt.
Nun bekomme ich regelmäßig Mahnungen. Ich soll Zahlen. Zuletzt verlagt die Firma das ich 50 % der Summe zahlen soll da die sonst erst garnicht zur Ausführung kommen würden. Da die Arbeiten aber eh noch nicht gemacht werden können sehe ich auch nicht ein den Restbetrag zu zahlen.
Meine Frage ist: Darf eine Firma am 28.08.2017 die komplette Rechnung stellen, als Ausführungsdatum 08/2017 angeben und sich dann monatelang mit den Arbeiten Zeit lassen?
Von allen anderen Firmen habe ich Abschlagsrechnungen erhalten, nur diese Firma hat einen komischen Chef der aus "Prinzip" immer so handelt.
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Rechnung wurde einem Tag nach Arbeitsbeginn gestellt, Ausführung dauerte noch 6 Monate
26. September 2018
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Frage vom 26. September 2018 | 11:18
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechnung wurde einem Tag nach Arbeitsbeginn gestellt, Ausführung dauerte noch 6 Monate
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 26. September 2018 | 18:37
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist: Darf eine Firma am 28.08.2017 die komplette Rechnung stellen, als Ausführungsdatum 08/2017 angeben und sich dann monatelang mit den Arbeiten Zeit lassen? :
Wenn nichts anderes vereinbart ist, klar.
ZitatVon allen anderen Firmen habe ich Abschlagsrechnungen erhalten :
Das ist doch relativ egal, Sie leisten beim Fensterbauer dann halt Abschlagszahlungen für ausgeführte Tätigkeiten.
ZitatNun bekomme ich regelmäßig Mahnungen. :
Was haben Sie denn bisher von den 18.500€ bezahlt?
ZitatDa die Arbeiten aber eh noch nicht gemacht werden können :
Kleine, aber nicht unwichtige Frage, wer hat das denn zu verantworten?
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