Hallo,
da ich mittlerweile viele Rechnung einerseits digital oder in Papierform mit der Ware.
Meine Frage ist, wenn ich Rechnungen in Papierform scanne um diese so abzulegen und das Original vernichte, habe ich dann im Garantiefall mit den eingescannten Rechnungen den selben Anspruch? Da es ja keine originale Rechnung mehr ist!
Wie ist das mit Kassenzetteln / Ämterbriefen / Belegen etc.
Was man eben so an Papier anhäuft über die Zeit.
Wenn ich theoretisch alles digital aufbewahre, ist das rechtlich in Ordnung, oder kann ich Probleme bekommen, wenn ich die Originale nicht mehr habe?
Rechnungen / Schriftverkehr digital
28. Dezember 2011
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Frage vom 28. Dezember 2011 | 12:08
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 11x hilfreich)
Rechnungen / Schriftverkehr digital
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2011 | 04:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39861x hilfreich)
quote:
das Original vernichte, habe ich dann im Garantiefall mit den eingescannten Rechnungen den selben Anspruch?
Das kommt auf die Garantiebedingungen an.
Es kann vorkommen, das die Vorlage der Original Quittung verlangt wird.
Versicherungen verlangen im Schandesfall auch oft die Originalbelege, da könnte es Probleme mit der Regulierung geben.
Amtliche Schreiben sollte man immer im Orignal aufbewahren.
Andere Dokumente gelten per Gesetz nur als Original.
Da deine Scans nicht mit den entsprechenden digitalen Siganturen versehen sind, kann man sicher davon ausgehen, das sie nicht den gleichen Status haben werden wie ein Original.
Geht deine Festplatte kaputt, hast du garnichts mehr.
Es spricht jedoch nichts dagegen die Belege/Schreiben einzuscannen, sinnvoll zu archivieren, regelmäßig auf CD/DVD zu sichern und die Original-Belege in einem Karton irgendwo aufzubewaren.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 30. Dezember 2011 | 10:46
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 11x hilfreich)
Danke!
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