Rechnungsinhaber und Vertragskontoinhaber nicht identisch. Wer haftet beim Inkassounternehmen?

22. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb452281-52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungsinhaber und Vertragskontoinhaber nicht identisch. Wer haftet beim Inkassounternehmen?

Zu meinem Fall:

Auf meinen Namen läuft das Vertragskonto bei der Telekom. Die Rechnungen gehen an meinen Ehemann.

Nun erhielten wir eine Schreiben von einem Rechtsanwalt. Adressiert an meinen Ehemann. Es werden 0,40 Euro (40 ct.) zur Last gelegt, die durch einen Fremdanbieter (0900er Nummer) zustande kamen. Zusätzlich werden Anwaltskosten in Höhe von 58,50 Euro sowie eine Auslagenpauschale in Höhe von 11,70 Euro in Rechnung gestellt. Insgesamt beträgt die Gesamt-Forderung nun 70,61 Euro.

Die Telekomrechnung, auf der dieser Betrag (40 ct.) ausgewiesen wurde, ist zum Zeitpunkt des Schreibens durch den Rechtsanwalt, noch nicht beglichen worden.

Wer ist nun überhaupt haftbar für diese Gesamtforderung?

A - Der Vertragskontoinhaber - also ich?

ODER

B - Mein Ehemann, an den dieses Schreiben ging?

Würde ICH haftbar sein, müsste dann das Forderungsschreiben des Rechtsanwalts dann nicht an MICH adressiert sein? Und wäre dann dieses Schreiben in dem Fall nichtig und gegenstandslos?

Oder ist mein Mann allein dafür haftbar, weil die Telekomrechnung auf meinen Mann ausgestellt ist?

Auf der Telekomrechnung ist mein Name als Vertragskontoinhaber ausgewiesen.

Wenn ich heute noch die Rechnung der Telekom begleiche und somit ja auch die 40 ct., entkomme ich somit der Forderung der Anwaltskosten und Auslagenpauschale oder bleibt diese dann dennoch bestehen? Diese neue und korrigierte Rechnung durch den Rechtsanwalt müsste ja dann an MICH gehen und neu ausgestellt werden.

Doch wenn die Rechnung der Telekom beglichen wurde, bevor mein Mann dem Anwalt die Rechtslage erklären würde, bleibt dann dennoch die Forderung der Anwaltskosten bestehen?

Und wie wäre es im Falle eines Mahnverfahrens? An wen müsste dieses dann ausgestellt werden. An MICH als Vertragskontoinhaber oder an meinen Ehemann als Rechnungsempfänger (Rechnungsadresse).

Und ist es überhaupt möglich 0,40 Euro gerichtlich einzuklagen und dafür diese erhöhten Zusatzkosten zu verlangen?

Vielen Dank in Voraus für eine evtl. Hilfe!

Liebe Grüße von Sabine


-- Editier von fb452281-52 am 22.10.2016 15:15

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb452281-52):
Die Telekomrechnung, auf der dieser Betrag (40 ct.) ausgewiesen wurde, ist zum Zeitpunkt des Schreibens durch den Rechtsanwalt, noch nicht beglichen worden.

Und warum genau nicht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb452281-52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Gehört zwar nicht hier her, aber ich will dennoch ehrlich antworten:

Wir konnten die Rechnung noch nicht begleichen, weil wir selbst derzeit hinter Beträgen hinterher laufen, die wir noch zu bekommen haben. Sprich: mangels Deckung des Kontos!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von fb452281-52):
bevor mein Mann dem Anwalt die Rechtslage erklären würde,

Und die Rechtslage die man dem Anwalt erklären will soll welche sein?



Generell:
Wenn man eine Rechung nicht fristgerecht bezahlt und der Gläubiger hat das (wie hier) nicht verschuldet ist mit Firstablauf Verzug eingetreten.
Die Kosten des Anwaltes gelten als außergerichtliche Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung, die wären erstattungsfähig und gerichtlich durchsetzbar (im Gegensatz zu vielen Inkassogebühren).



Und nun die Feinheiten:
Ob Vertragskontoinhaber und Rechnungsempfänger hier gesamtschuldnerisch haften, müsste man mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen. Ich würde erst mal davon ausgehen.

Desweiteren haften Ehepartner für gewisse Schulden ebenfalls per Gesetz gesamtschulderisch (§ 1357 BGB ; Geschäfte, die der angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie dienen).


Zum Thema Verzug:
Man müsste prüfen, ob Verzug vorliegt. Wenn Verzug vorliegt, käme man um die Zahlung des Rechtsanwaltes vermutlich nicht herum.

Gab es für die Rechnung eine Rücklastschrift? Dann wäre man automatisch in Verzug.

Ohne Rücklastschrift muss zum auslösen des Verzuges für die Leistung eine entsprechende Zeit nach dem Kalender bestimmt bestimmt sein.

Desweiteren kann Verzug automatisch eintreten, wenn man nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Sofern man Verbraucher ist, tritt das aber nur ein, wenn auf die Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist.


Unabhängig vom Verzug sollte man die Rechnung unverzüglich begleichen.
Denn da steht ja nicht nur ein Anwalt in den Startlöchern.



Zitat (von fb452281-52):
Und ist es überhaupt möglich 0,40 Euro gerichtlich einzuklagen und dafür diese erhöhten Zusatzkosten zu verlangen?

Die Grenze liegt bei 0,01 EUR.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von fb452281-52):
Wer ist nun überhaupt haftbar für diese Gesamtforderung?

A - Der Vertragskontoinhaber - also ich?

ODER

B - Mein Ehemann, an den dieses Schreiben ging?


Kommt darauf an, wer der Telekom gegenüber Vertragspartner ist. Habt ihr beide den Telekomvertrag unterschrieben, haftet ihr gesamtschuldnerisch, da kann sich das die Telekom bzw. deren Anwalt im Prinzip aussuchen. Dafür würde z.B. sprechen, dass du als Vertragspartner geführt wirst und dein Ehemann als Rechnungsempfänger.

Wenn die komplette Rechnung noch nicht bezahlt wurde, wieso verlangt dann ausgerechnet die Telekom NUR die 0,40€ des Drittanbieters und nicht die vollständige Rechnungssumme? Wurde zwischenzeitlich ein Teil der Rechnung bezahlt?

Habt ihr gegenüber der Telekom der Rechnung oder zumindest der Fremdanbieterabrechnung schriftlich widersprochen? Bzw. wenn nur mündlich oder nicht per Einschreiben widersprochen wurde, eine Antwort darauf erhalten?

Wie ist der zeitliche Ablauf? Von wann ist die Rechnung, wann wurde widersprochen, wann gab es Mahnungen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Noch was zu den RA Gebühren. Die Gebühren für die Tätigkeit für einen Anwalt ist bei einer Summe von 0,01-500 EUR sowieso Immer gleich. D.h. es ist egal, ob du der Telekom 0,20 EUR oder 456,32 EUR schuldest, die Gebühren liegen beim 1,3 fachen Satz immer bei 58,50 EUR.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb452281-52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitatanfang:

Kommt darauf an, wer der Telekom gegenüber Vertragspartner ist. Habt ihr beide den Telekomvertrag unterschrieben, haftet ihr gesamtschuldnerisch, da kann sich das die Telekom bzw. deren Anwalt im Prinzip aussuchen. Dafür würde z.B. sprechen, dass du als Vertragspartner geführt wirst und dein Ehemann als Rechnungsempfänger.

Zitatende:



Meine Antwort:

Ich bin seit mehr als 30 Jahren der Vertragspartner bei der Telekom. Ich habe dann vor Jahren meinen Mann als Rechnungsempfänger angegeben. Unterschrieben hat er damals nichts, sondern ausschließlich ich. Daher die Frage, wer denn nun haftbar ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb452281-52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn die komplette Rechnung noch nicht bezahlt wurde, wieso verlangt dann ausgerechnet die Telekom NUR die 0,40€ des Drittanbieters und nicht die vollständige Rechnungssumme? Wurde zwischenzeitlich ein Teil der Rechnung bezahlt?

Habt ihr gegenüber der Telekom der Rechnung oder zumindest der Fremdanbieterabrechnung schriftlich widersprochen? Bzw. wenn nur mündlich oder nicht per Einschreiben widersprochen wurde, eine Antwort darauf erhalten?

Wie ist der zeitliche Ablauf? Von wann ist die Rechnung, wann wurde widersprochen, wann gab es Mahnungen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb452281-52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Telekom hat uns keine Extra-Rechnung über 0,40 ct geschickt. Es kam lediglich das Schreiben des Anwalts. Wir haben weder der Telekom noch dem Fremdanbieter widersprochen. Und eine Mahnung bzgl. der 0,40 ct. gab es auch nicht.

Es ist aber korrekt, dass diese Nummer angewählt wurde. Daher kein Widerspruch. Die 0,40 ct. sind somit schon korrekt.

Wir haben nur die komplette Telekom-Rechnung (die aus September) bis zum heutigen Tag noch nicht bezahlt, weil wir derzeit finanziell völlig auf dem Trockenem sitzen. Wir warten selbst darauf, dass wir Geld aus noch nicht bezahlten Rechnungen, die WIR verschickt haben, bekommen, um u. a. auch diese Telekomrechnung bezahlen zu können und somit die 0,40 ct.

Es geht uns vor allem darum, um die Anwaltsgebühren herum zu kommen. Und da mein Mann eben NICHT der Vertragskontoinhaber ist, sondern ich, das Anwaltsschreiben und die Gesamtforderung aber meinem Ehemann in Rechnung gestellt wurde.

Müsste dann das Anwaltsschreiben nicht an MICH und nicht an meinen Mann gestellt werden? Sprich, müsste der Anwalt nicht ein Neues Schreiben aufsetzen, mit MEINEM Namen? Und was wäre, wenn dann diese 0,40 ct. von mir beglichen wären, bevor ein NEUS Schreiben - an MICH adressiert - von dem Anwalt käme? Wäre dann die Forderung und die Anwaltskosten nichtig?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Und eine Mahnung bzgl. der 0,40 ct. gab es auch nicht.

Dann würde ich die 40 Cent bezahlen, großzügig auf 2€ aufrunden und nur den einen Satz zum Anwalt schicken: "Werter Anwalt. Wir haben die Hauptforderung samt Auslagen für Briefporto u.ä. überwiesen. Mangels Verzug weisen wir insbesondere die Anwaltsgebühren vollumfänglich zurück. Sollten Sie gegenteiliger Meinung sein, bitten wir um Nachweis, dass wir in Verzug gesetzt wurden."

Ob nun an dich oder deinen Mann, darauf würde ich nicht weiter rumreiten. Denn vermutlich ist der Anschluss am Ende auf beide eingetragen. In der Ehe darf man sich kraft Gesetz gegenseitig vertreten und ist bevollmächtigt, solche Familienverträge abzuschließen.

Achja: Die Telekom informieren, dass man die 40 Cent separat überwiesen hat, wäre keine schlechte Idee. Und die Rechnungen bezahlen, auch nicht. Wenn ihr euch Geld leihen müsst zu entsprechend höheren Zinssätzen, um die Insolvenz zu vermeiden, muss der, der euch das Geld schuldet und in Verzug gesetzt wurde, diesen höheren Schaden als Schadensersatz begleichen. Das nur so nebenbei. Alles gut aufheben, dass ihr hier Geld leihen musstet.

-- Editiert von mepeisen am 23.10.2016 13:18

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Wenn die komplette Rechnung noch nicht bezahlt wurde, wieso verlangt dann ausgerechnet die Telekom NUR die 0,40€ des Drittanbieters und nicht die vollständige Rechnungssumme?

Das ist der Anwalt des Drittanbieters



Zitat (von fb452281-52):
Es geht uns vor allem darum, um die Anwaltsgebühren herum zu kommen.

Liegt Verzug vor? Ja oder nein?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb452281-52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es liegt Verzug vor! Die haben schon Recht! Aber ich finde es dennoch ganz schön happig!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb452281-52
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, die Idee mit den 2,00 Euro finde ich sehr gut! Auch, was ich dem Anwalt sonst noch schreiben sollte. Und das werde ich auch entsprechend tun!

Entsprechend den Schadensersatzansprüchen, die ICH stellen müsste: es sind mehrere Aufwandsentschädigungen, die mein Mann zu bekommen hat. Da kann man leider keine Ansprüche stellen. Mein Mann ist ehrenamtlich tätig und kann zum Ende des Jahres, seine Auslagen geltend machen. Und auf diese Erstattungsansprüche warten wir eben. Ansonsten warten wir noch auf Geld von einer Behörde. Alles zusammen sind ca. 600,00 Euro, die einfach nicht an Land kommen. Und wenn man das Geld einplant und damit rechnet und dann nichts kommt, dann kann einem so eine aufgeschobene und nicht bezahlte Rechnung ganz schön zum Verhängnis werden.

Somit suche ich nach Wegen, nicht noch mehr ausgeben zu müssen, wenn das Geld so knapp ist. Und ich habe diese 40 ct. auf der Telekomrechnung einfach nicht gesehen. Denn außer der Grundgebühr, telefonieren wir nichtmal in Handynetze - oder sehr selten - damit nicht weitere Kosten entstehen. Und da es sich hierbei um einen so kleinen Betrag handelt, ist der bei der Gesamtsumme der Rechnung gar nicht aufgefallen. Ein höherer Betrag, wäre uns da sofort aufgefallen.

Alles irgendwie dumm gelaufen!!!

Danke für die eine oder andere hilfreiche Antwort und Eure Bemühungen!


-- Editiert von fb452281-52 am 24.10.2016 00:48

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Da kann man leider keine Ansprüche stellen.

Es gibt Verträge und die sind einzuhalten. Ob ehrenamtlich oder Behörde oder privat oder gegenüber Unternehmen spielt keine Rolle.
Gut, was zum Ende des Jahres erst abgerechnet wird, da muss man in der Tat warten. Aber das Geld der Behörden wäre bereits fällig?

Wer so am Limit lebt, der macht was verkehrt. Es dauert noch einiges bis zum Jahresende. Man sollte stets zwei oder drei Monate ohne Geldquelle leben können bzw. so viel gespart haben. Für die Zukunft mal bedenken. Denn die Telekom findet es bestimmt auch nicht witzig, noch 2 bis 3 Monate auf ihr Geld zu warten.

-- Editiert von mepeisen am 24.10.2016 06:40

Signatur:

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