Rechnungsstellung nach 16 Mtn.: verjährt?

22. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Ralf Döhrmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungsstellung nach 16 Mtn.: verjährt?

Kann ein Möbelhaus, das einen Teppich an einen Privathaushalt verkauft hat, die zugehörige Rechnung erst 16 Monate später stellen, oder ist der Anspruch auf Bezahlung dann schon verjährt?

Viele Grüße, R. Döhrmann

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 126x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Döhrmann,

der Zahlungsanspruch aus einem Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Gewerblichen verjährt nach § 196 I 1 BGB nach zwei Jahren, wobei nach § 201 BGB die kurze Verjährung erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt (also ab 1.1. des Folgejahres).

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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