Kann ein Möbelhaus, das einen Teppich an einen Privathaushalt verkauft hat, die zugehörige Rechnung erst 16 Monate später stellen, oder ist der Anspruch auf Bezahlung dann schon verjährt?
Viele Grüße, R. Döhrmann
Rechnungsstellung nach 16 Mtn.: verjährt?
22. Juli 2002
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Frage vom 22. Juli 2002 | 12:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungsstellung nach 16 Mtn.: verjährt?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 22. Juli 2002 | 22:47
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 126x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Döhrmann,
der Zahlungsanspruch aus einem Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Gewerblichen verjährt nach § 196 I 1 BGB
nach zwei Jahren, wobei nach § 201 BGB
die kurze Verjährung erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt (also ab 1.1. des Folgejahres).
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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