Recht auf Rückgabe oder etwas ähnliches

16. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
JohannKö
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Rückgabe oder etwas ähnliches

Hallo in Runde, ich habe mal eine Frage.
Ich habe mir am 03.02.22 online bei einem deutschen Hersteller einen eScooter bestellt und ihn ca eine Woche später erhalten. Der Scooter war fehlerhaft und wurde wieder von mir wieder verpackt und auf Kosten des Herstellers zurückgesendet, ich bekam am Tag der Rücksendung auch schon den neuen Scooter geliefert.
Dieser war leider wieder fehlerhaft, bei diesem war der Blinker abgebrochen. Dieser wurde mir vom Hersteller zugesandt und von mir getauscht. Dann bei der ersten Fahrt stellte ich den nächsten Fehler fest, das Display war betroffen, auch dieses wurde mir zugeschickt und durch mich getauscht. Die defekten Teile sendete ich zurück.
Nach eipaar Tagen plötzlich zeigte mir der Scooter wieder total wirre Kilometerstände und die Bremse begann zu quietschen, das quietschen konnte ich weitgehendstes selbst beheben.
Nach erneutem Kontakt mit der Serviceabteilung teilten diese mir mit, dass sie einen Fehler vermuten, welcher bei mir vor Ort nicht behoben werden kann und ich den Scooter erneut zurück schicken muss.
Ich sendete den Scooter dann am Freitag den 04.03. zurück, dieser kam laut Sendungsbericht am Montag den 07.03.bei der Firma an. Mittwochs fragte ich nach , ob sie schon etwas wissen und ich bekam die Nachricht, dass sich ein Techniker darum kümmern würde. Am Freitag nahm ich mir heraus noch einmal nachzufragen, da ich mir den Scooter aufgrund einer Operation an der Wirbelsäule gekauft hatte und ich ihn bräuchte, da er mir als eine Art Krankenfahrstuhl dienen sollte und ich ihn jetzt schon die ganze Zeit nicht wirklich nutzen konnte.

Daraufhin bekam ich eine Änderung des Status , nämlich dass der Scooter jetzt bei ihnen im Lager eingetroffen ist. Nun ist mittlerweile wiederbringe Woche herum und ich habe ehrlich gesagt keine Lust mehr und will diesen Scooter ehrlich gesagt nicht mehr und möchte ehrlich auch keine eScooter dieses Herstellers mehr.
Kann ich ihn zurückgeben oder irgendetwas in dieser Art verlangen? Ansonsten werde ich das Gerät, wenn es denn irgendwann wieder bei mir ankommt verkaufen.

Vielen Dank für Hilfe

Johannes

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von JohannKö):
Kann ich ihn zurückgeben

Das frage man den Vertragspartner.

Derzeit ist man erst mal an die Entscheidung "Reparatur" gebunden.
Ich würde jetzt erst mal eine gerichtsfeste Frist setzen, bis wann das Teil wieder zurück sein müsste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
JohannKö
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen und danke für die Antwort. Was wäre denn ein gerichtsfeste Frist. Ich möchte das möglichst kurzfristig zu Ende bringen, da ich dringend ein funktionierenden Scooter brauche. Ich warte ja jetzt schon mehr oder weniger seit der Bestellung, Anfang Februar auf einen solchen Scooter.
Viele Grüße
Johannes

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von JohannKö):
Was wäre denn ein gerichtsfeste Frist.

Gerichtsfest:
– keine Bitten oder Wünsche, sondern klare Ansagen / Forderungen die auch rechtlich haltbar sind
– mit Zustellnachweis
– sofern Fristen ins Spiel kommen, sollten diese nach Datum sein und angemessen (in der Regel 14 Tage)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
JohannKö
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Dankeschön, nachdem mir der Hersteller vor knapp drei Wochen am Telefon sagte, dass die Reparatur nicht lange dauert und sie den Scooter nun schon zwei Wochen haben, habe ich ihnen gestern eine Frist bist Freitag nächste Woche gesetzt. Ich hoffe das ist in Ordnung, hatte im Internet geschaut und da steht Gerichtswesen Frist zwischen einer und vier Wochen.

Viele Grüße

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