Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag bei Fernsehkauf ?

27. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Reiner63
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag bei Fernsehkauf ?

Hallo,

Ich bin mir bei einem getätigten Fernsehkauf nicht sicher, ob ich bereits ein Recht habe
vom Kaufvertrag zurück zu treten und hoffe, in diesem Forum vielleicht einen Tip zu erhalten, wie ich mich weiter verhalten kann.


Hier der Fall:

Ich habe einen Fernseher gekauft und zu Hause festgestellt, daß das Bild sehr verzerrt ist.
Es folgte eine Reklamation beim Händler. Dieser hat mich an die Vertretung des Herstellers verwiesen.
Die Herstellervertretung hat das Gerät abgeholt, eine neue Bildröhre eingebaut und zurück gebracht.
Das Bild ist aber immer noch verzerrt. Das habe ich der Herstellervertretung auch bei der Rücklieferung mitgeteilt.
Antwort : Es ist alles innerhalb der Toleranz und man kann nichts mehr machen.

Habe erneut beim Händler reklamiert.
Daraufhin hat der Händler das Gerät begutachtet und abgeholt. Auf telefonische Nachfrage wurde mitgeteilt,
daß das Gerät erneut an die Herstellervertretung geht. Habe daraufhin ich schriftlich
eine Nachfrist von 2 Wochen gesetzt. Ich erhielt daraufhin ein Schreiben vom Händler, daß alle
Werte innerhalb der Toleranz sind und ich keinen Anspruch auf weitere Nachbesserung habe.

Habe den Händler daraufhin angerufen und gesagt, daß ich das nicht glaube. Es wurde ein Termin beim
Händler vereinbart, bei dem mein Gerät und das Ausstellungsgerät nebeneinander gestellt und verglichen wurden.
Das Ausstellungsgerät war deutlich besser. Habe das Gerät als Neugerät im Umtausch erhalten.

Zu Hause stellte sich heraus, das dieses Gerät einen Fehler hat, den ich im Geschäft nicht bemerken
konnte. Wenn das Gerät ausgeschaltet wird, geht 2min später eine grüne LED an und es werden die sog.
EPG Daten ( Electronic Program Guide ) gesammelt. Das ist soweit OK. Außerdem fängt das Gerät dabei
zu surren/säuseln an ( wie ein Trafo bei einer Märklin Eisenbahn ) und aus einem Lausprecher kommt
ein Rauschen. Habe bereits mit der Hotline des Herstellers gesprochen. Dort wurde mir versichert,
daß das nicht OK ist.

Jetzt komme ich auf meine Frage zurück.
Kann man im vorliegenden Fall bereits davon ausgehen, daß eine Nachbesserung fehlgeschlagen ist,
ich also vom Kaufvertrag zurück treten kann, oder habe ich nach wie vor nur einen Anspruch auf
Nachbesserung.

Wenn mir jemand einen Tip geben könnte, wäre ich sehr dankbar.

Reiner63

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Der Händler hat in der Regel das Recht auf zweimalige Nachbesserung, erst danach kann zurückgetreten werden.

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"kampf den borg"

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