Recht auf mangelfreie Lieferung bei Möglichkeit durchsetzbar?

15. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
digo1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf mangelfreie Lieferung bei Möglichkeit durchsetzbar?

  21. Feb. 2018 15:34:35 MEZ  Alle Änderungen anzeigen

ArtikelmerkmaleArtikelzustand:

Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand undvollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen

Modell:Samsung Galaxy S4 Verbindung:Bluetooth, Micro USB, WLAN, WiFiMarke:Samsung Speicherkartenformat:microSDHC, MicroSDXC, microSD Prozessor:Quad-Core RAM:2GB Farbe:Schwarz Speicherkapazität:32GB Bauart:Klassisch/Candy-Bar Mobilfunkbetreiber:Ohne Simlock Kamera-Auflösung:1,3 Megapixel Betriebssystem:Android EAN:8806085766914

Ich habe diese Handy bei geweblichem Händler -kaufs zurück - gekauft und bezahlt, wurde heute geliefert. Allerdings nur 16 GB interner Speicher. Angefragt, keine Minderung des Kaufpreises, Rücksendung auf deren Kosten mit Rücksendeschein von dort.
Muss ich das so akzeptieren? Ich habe einen Kaufvertrag über eine genau spezifizierte Sache geschlossen ( siehe EAN: das ist der Code für ein 32 GB Handy)

Diese Handy mit dieser EAN bietet der Händler nochmals in weiß an. Er könnte also korrekt liefern.
Weiß hierzu jemand etwas, wäre schön, danke vorab.

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

dem Händler eine Frist setzen zur Mangelbeseitigung. Die Frist solltest du via Einschreiben Einwurf senden und diese sollte mindestens 14 Tage Zeit betragen...

1x Hilfreiche Antwort

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