Recht und Prflicht als Händler

2. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
gilmore
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht und Prflicht als Händler

Ich verkaufe über ein Online-Auktionshaus Reinigungssysteme für Drucker. Dabei handelt es sich um Druckerpatronen die mittels ca. 70cm langen Schläuchen mit externen Tintenbehältern verbunden sind, man reinigt die kompletten Druckwege.

Ein erfolgreiches Nutzen des Systems hängt im wesentlichen vom Geschick des Anwenders und der Qualität der Installation ab, eine ausführliche Anleitung liegt in deutscher Sprache bei, darin ist auch ein Haftungsausschluß mit dem Hinweis das z.B. angebrochene Flaschen mit Reinigungsflüssigkeit nicht ersetzt werden, beschädigte oder verunreinigte Teile wie Drucker, Möbel usw. ebenfalls nicht.

Nun fällt dem einen so eine Installation leicht, dem anderen schwerer. In der Regel reagiere ich sehr kulant auf Reklamationen wie z.B. abgebrochene Teile, zerstörte Dichtungen oder Ähnlichem und sende nach Absprache Ersatzteile zum Beheben des Schadens. Es gibt aber hin und wieder Fälle in denen durch Eigenverschulden des Anwenders angeblich Drucker zerstört werden, Reinigungsflaschen laufen komplett aus mit dem Hinweis es habe sich angeblich ein Loch in einer Patrone oder einem
Behälter befunden. Nachvollziehen lassen sich solche Behauptungen nicht, es z.B. physiklisch nicht möglich das die
Flüssigkeit komplett auslaufen kann wenn das Reinigungssystem installiert ist.
Kann jeder nach einer vermasselten Installation einfach alles reklamieren, anschliessend Verträge widerrufen und sich auf Gewährleistung berufen indem er behauptet es hätte ein Materialfehler vorgelegen, ein Loch war in der Patrone oder ein Schlauch war undicht? Es ist ja nichts einfacher als im Nachhinein ein Loch in eine Patrone oder einen Schlauch zu pieksen.
Ich reagiere meist erst so das ich aus Kulanz schon bei Meldung eines Schadens z.B. den Ersatz des Reinigungssystems anbiete oder die betroffene Patrone, aber manchmal ist der Kunde damit nicht zufrieden, möchte angebrochene Flaschen oder sogar den Drucker ersetzt haben. Sende ich Ersatz könnte der Anwender ja auch diesen wieder negativ beeinflussen und nach dem dritten Mal seinen Kaufpreis zurückverlagen wegen Nichterfüllung. Ich kann ja nicht das Gegenteil beweisen wenn er behauptet das
Austauschsystem wäre ebenfalls defekt gewesen, ich sage es war bei Auslieferung alles ok, er sagt es war gleich beim ersten Einsatz undicht/defekt. Was nun, Aussage gegen Aussage.

Weiterleitung an den Hersteller fällt aus da ich die Systeme selbst aus dem Ausland importiere, dort nimmt man sich solcher Reklamationen nicht an. Es gibt auch keine Herstellergarantien.

Inwieweit muss ich als Händler Ersatz leisten in solchen Fällen und für solche Behauptungen geradestehen?

-- Editiert von gilmore am 02.07.2008 13:20:54

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Es ist ja nichts einfacher als im Nachhinein ein Loch in eine Patrone oder einen Schlauch zu pieksen.

Das Risiko, daß der K die Ware vorsätzlich beschädigt, um zu behaupten, der Schaden habe schon bei Übergabe vorgelegen, hat *jeder* VK.

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#2
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Am Besten die Reinigung als Dienstleistung anbieten anstatt Verkauf. Wenn man dabei so viel falsch machen kann. Oder ein guter Leitfaden "Reinigung des Druckers für Dummies".

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